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21

Freitag, 12. Juni 2009, 21:09

die verwandten mit einbeziehen find ich ne frechheit.
was kann man denn dafür wenn der bruder oder was auch immer nich arbeiten will ,nicht kann, oder den falschen beruf gelernt hat oder bei opel ist.
das ist sippenhaft und da sollte man mal die obersten gralshüter der verfassung konsultieren.
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

22

Freitag, 12. Juni 2009, 21:59

Ich hab den Artikel, auf den sich der Threadstarter bezieht, bei Yahoo leider nicht finden können. Aber ich bezweifle stark, dass da was davon drinsteht, dass Verwandte für den Schaden, den ihre betrügerischen Angehörigen angerichtet habe, aufkommen sollen.
Es geht wohl eher darum, Nachbarn und Verwandte zu befragen, wenn Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht.

Und damit komme ich zum wichtigen Punkt: Was wär denn die Alternative? Was soll denn "das Amt" machen, wenn der begründete Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht, wenn es weder "Zeugen befragen", noch selbst Beobachtungen anstellen soll?
Es gäbe da ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
a) nix machen, einfach schön weiterzahlen oder
b) ohne stichhaltige Beweise die Zahlungen kürzen oder einstellen
Wär euch das wirklich lieber?

Ich warte gespannt auf Alternativvorschläge.
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

23

Samstag, 13. Juni 2009, 00:06

tja, schwierige frage, bin da auch so geteilter meinung. aber wenn ich arbeitsbedingt öfter ma sehe, dass n hartz 4 empfänger mit nem nagelneuen 5er bmw oder ner g-klasse vorfährt und ne bescheinigung fürs amt ausgestellt bekommen will, könnt ich schon manchma platzen
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"Die Tomate ist ja eine Frucht, wie zum Beispiel die Kartoffel oder auch die Nudel..."
p.l.
s**it happens

24

Samstag, 13. Juni 2009, 19:29

Zitat von »^^Ralf^^«

Die Idee ist so nicht schlecht mit der schärferen Kontrolle, solange es nicht überhand nimmt.

Manch eine Person bezieht Geld obwohl er es nicht hätte bekommen dürfen und andere die was bekommen müssten werden erst mal abgelehnt so kennt man es ja wenn sich das ändern sollte dadurch ist alles super.


Das würde mich jetzt aber mal interessieren. Woher kennst Du denn das? Sind Dir tatsächlich Fälle bekannt? Dann schick diese mal zur Vorsprache beim Sozialgericht...
Ansonsten halte ich Deine Aussage für bloße Mutmaßung, denn die §§ 7 ff SGB II legen die Regeln fest. Weiters handelt es sich nicht um Ermessensnormen sodern um gebundene Entscheidung. Gemäß Art. 20 GG ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Soll heißen, wenn im Gesetz steht, der Hilfebdürftige (gem §9 SGB II) erhält Leistungen, dann bekommt er diese auch, da er einen Anspruch hat. Der Einzelne Ansprechpartner (PAp) hat keine Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen, ob der Antragsteller ihm nun sympathisch ist oder eben nicht.
______________________________

Gewalt ist keine Lösung, und sei sie noch so "gut " gemeint.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »adipocire« (13. Juni 2009, 19:31)


25

Samstag, 13. Juni 2009, 20:59

Ich selbst habe es am eigenem leib erfahren dürfen ist also keine "Mutmaßung"!!!
Vor Gericht wahr ich auch schon wegen Harz IV.
Nun bin ich zum glück davon weck (Zumindest ab 03.08.09), denn was da alles für mist im Amt passiert glaubt man gar nicht.
Oder zumindest ist es immer bei mir aufgetreten.

Aber zum eigentlichen Thema:

Wenn nur 1% der wirklichen Harz IV Betrüger überführt werden und auch Hart bestraft werden ist das von meiner Seite her akzeptabel.

Wegen Quelle wie ist das? Link
______________________________

Nimm das Leben nie zu ernst!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »^^Ralf^^« (13. Juni 2009, 21:02)


26

Sonntag, 14. Juni 2009, 12:06

Zitat von »adipocire«


Das würde mich jetzt aber mal interessieren. Woher kennst Du denn das? Sind Dir tatsächlich Fälle bekannt? Dann schick diese mal zur Vorsprache beim Sozialgericht...
Ansonsten halte ich Deine Aussage für bloße Mutmaßung, denn die §§ 7 ff SGB II legen die Regeln fest. Weiters handelt es sich nicht um Ermessensnormen sodern um gebundene Entscheidung. Gemäß Art. 20 GG ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Soll heißen, wenn im Gesetz steht, der Hilfebdürftige (gem §9 SGB II) erhält Leistungen, dann bekommt er diese auch, da er einen Anspruch hat. Der Einzelne Ansprechpartner (PAp) hat keine Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen, ob der Antragsteller ihm nun sympathisch ist oder eben nicht.


Ähh...manche halten sich sehr wohl nich dran. Beispiel: Anna ist 19 Jahre alt und schwanger. Da sie unter 25 ist hat sie eigentlich keinen Nspruch auf Hartz und muss von ihren Eltern unterstützt werden. Da sie nun aber schwanger ist, tritt da irgendson Paragraph (ich glaube 9, hatte es letztens noch in der Tasche) in Kraft der besagt, dass sie nun, da sie im Begriff ist eine eigene Familie zu gründen, nicht mehr von ihren Eltern unterstützt werden muss, diese nicht mehr für sie verantwortlich sind und Anna demnach nun hilfebedürftig ist. Man sollte noch bemerken, dass die Schwangerschaft erst ab der 13. Woche ihre Rechtskräftigkeit hat. Sie ist in der 13. Woche (von mir aus auch weiter) und geht zum Amt. Anna hat den Artikel zufälligerweise grad nicht in der Tasche und diskutiert mit der Tante am Schalter. Die verwehrt ihr den Antrag und da Anna (wie viiiiele Frauen) nicht sehr viel Selbstvertrauen hat geht sie wieder. Und ihr entgehen ca. 200 Euro jeden Monat, die ihr eigentlich zustehen.

Und du glaubst gar nicht, wie vielen das passiert. ^^
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Maivy *23.10.2009 *panda*

27

Sonntag, 14. Juni 2009, 12:10

Zitat von »Fetishdoll«

Da sie unter 25 ist hat sie eigentlich keinen Nspruch auf Hartz und muss von ihren Eltern unterstützt werden.


Mit Verlaub, Quark. ^^ Das kommt immernoch auf ihre Wohnhaft an. Hat sie eine eigene Butze, wird sie auch unterstützt.
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"He's like fire and ice and rage
He's like the night and the storm in the heart of the sun.
He's ancient and forever.
He burns at the centre of time
can see the turn of the universe.
He's... wonderful."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mundilfari« (14. Juni 2009, 12:22)


28

Sonntag, 14. Juni 2009, 13:19

Nicht immer denn die ARGE kann eine unter 25 Jahre alte Person zwingen zu den Elter zurück zu ziehen.
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Nimm das Leben nie zu ernst!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »^^Ralf^^« (14. Juni 2009, 13:19)


29

Sonntag, 14. Juni 2009, 15:47

Nee...die können eh scheiß Dreck machen. Die Eltern sind nicht mehr für mich verantwortlich, seit ich schwanger bin. Ich wohne aber auch noch bei denen. Aber da ich schwanger bin, steht es mir frei ne eigene Wohnung zu suchen (und dann auch noch Wohngeld zu beantragen) und ich habe jetzt einen Anspruch auf Hartz IV. Meine Eltern haben damit gar nix zu tun. Und so kann es jede Schwangere machen, sobald sie über 18 ist. Nur viele lassen sich halt auch abwimmeln, weil sie entweder unwissend sind oder halt nich den Schneid haben der evtl. unfreundlichen Püppi am Schalter zu sagen was Sache ist.


Bin grad verpeilt und sehe das jetzt erst: Ralf hat Recht. Wenn man unter 25, nicht schwanger ist oder keine eigenen Kinder mit wohnen hat, dann kann man auch wieder zurück geschickt werden. Es sei denn aus einem Gutachten geht hervor, dass das Zusammenleben mit den Eltern absolut nich klar geht (weil man sich Töpfe u.ä. vorn Kopf schmeißt oder so).


Und um zum Thema zurück zukommen. Bei diesen unter 25 Jahre alten Hilfebedürftigen gibt es auch strenge Auflagen. Zum Beispiel muss immer ma nachgewiesen werden, dass man auch wirklich schwanger ist, muss dann auch später die Geburtsurkunde hinschicken etc. Die Leuten wollen sich halt nich verscheissern lassen und machen da Kontrollen. Und wenn das dann auch anders durchgeführt wird wie z.B. mit Befragungen dder Banken, Verwandten usw...why not?
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Maivy *23.10.2009 *panda*

30

Sonntag, 14. Juni 2009, 15:56

Ich finde jedoch bei der Befragung sollten die kinder außen vor gelassen werden auch wenn es Heist das Kinder und betrunkene die wahrheit sagen (betrunkene gibt es ja leider genug).
Wie und wann genau Befragungen eingesetzt werden müsste eben noch richtig ausgearbeitet werden.
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Nimm das Leben nie zu ernst!

31

Sonntag, 14. Juni 2009, 17:22

Zitat von »Fetishdoll«

Bin grad verpeilt und sehe das jetzt erst: Ralf hat Recht. Wenn man unter 25, nicht schwanger ist oder keine eigenen Kinder mit wohnen hat, dann kann man auch wieder zurück geschickt werden. Es sei denn aus einem Gutachten geht hervor, dass das Zusammenleben mit den Eltern absolut nich klar geht (weil man sich Töpfe u.ä. vorn Kopf schmeißt oder so).


Ja. KANN. Hat sicherlich auch noch was mit den Kosten der Wohnung die man bezogen hat zu tun etc. kA, ich kenne zumindest keinen dens betraf. Mich betrifft's auch nicht. Ich werd' unterstützt obwohl ich unter 25 bin :p
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32

Sonntag, 14. Juni 2009, 20:29

Zitat von »DerHirntot«

a) nix machen, einfach schön weiterzahlen oder
b) ohne stichhaltige Beweise die Zahlungen kürzen oder einstellen
Wär euch das wirklich lieber?

Ich warte gespannt auf Alternativvorschläge.


weiterzahlen....bürokratie abbauen....beschäftigungstherapie
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

33

Sonntag, 14. Juni 2009, 22:41

Prinzipiell ist es so, dass Kinder unter 25, die dem Haushalt angehören, nicht verheiratet sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können zur Bedarfsgemeinschaft gehören. (§7(2)Nr4 SGB II)

Wenn eine Person unter 25 umzieht, werden Leistungen (Unterkunft und Heizung) nur erbracht, wenn der kommunale Träger (Arge oder KoBA) dies vor Vertragsschluss zugesichert hat. Zur Zustimmung ist er verpflichtet, wenn
1. der betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung seiner Eltern verwießen werden kann,
2. ein Bezug der Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. (§22 (2a) SGB II)

(Kann gerade nichts finden, was einen Rückzug zu den Eltern zwingend macht. Außer man hält sich nicht an das Gesetz.)

Gesetzt dem Fall, dass "Annas" Eltern, sofern sie hilfebedürftig sind und bisher mit "Anna" in einer BG lebten, sollte folgendes gelten:
Gem. § 22 (1) SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe dertatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Also dürfte "ANNA" bis dato mit ihren Eltern als BG in einer Wohnung leben,welche angemessen ist. "ANNA" dürfte ihr eigenes Zimmer haben. Sofern "Anna" schwanger ist, dürfte (nach meiner Auslegung) diese Unterkunft für sie nicht mehr angemessen sein.


Zu den Mehrbedarfen (hier Anna).
Gem. §21(2) SGB II erhalten werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach §20 SGB II maßgebenden Regelleistungen.
Diese Regelleistungen betragen derzeit 351€, ab 01.07.09 359€. Also 59,67 derzeit und 61,03 ab 01.07. .
Das "Anna" als werdende Mutter Leistungen iHv 200€ mehr/Monat zustehen, kann ich dem SGB II nicht entnehmen.

Den Nachweiß einer Schwangerschaft zu erbringen sollte ja wohl nicht schwer sein, da man ja vom Frauenarzt einen Mutterpass bekommt.

Sollte ich den Fall/ die Fälle falsch verstanden haben, gebt bescheid. Ansonsten genauere Nachfragen vielleicht per PN. Kann ja sein, dass jemand seinen Bescheid nicht versteht. Ich könnte dann ggf das "§§-Deutsch" übersetzen.

Schönen Restsonntag noch :)

EDIT:

@ Grausam: Wenn man mit dem Sazialsystem nicht zufrieden ist, dann sollte man es gefälligst unterlassen, seinen Argwohn an den Beamten und Angestellten der Argen und KoBas auszulassen. Sie sind in ihrem Handeln den gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, welche sie aus Gründen die jedem bekannt sein sollten, nicht selbst schaffen. Vielleicht sollte es Dir zu Denken geben , wenn du ein wenig darüber nachdenkst, was sich mit der Einführung des "Hartz 4" vollzogen hat und wieviele Ämter mann ggf vorher anzulaufen hatte um die selben Leistungen zu erhalten. Geschimpft ist schnell, wenn man bestimmte Zusammenhänge nicht kennt oder nicht verstehen mag.
Weiterhin ist von Sippenhaft keine Rede. Vielleicht solltest Du erst einmal lesen, bevor Du irgendwelche Stammtischparolen aufstellst (nachplapperst...), welche nicht einmal ansatzweise der Wahrheit entsprechen. An Verwandte usw wird nur zu Ermittlungszwecken herangetreten. (sofern dies Praxis ist oder wird)
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Gewalt ist keine Lösung, und sei sie noch so "gut " gemeint.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »adipocire« (14. Juni 2009, 22:53)


34

Montag, 15. Juni 2009, 12:56

An sich ist die Idee, einer stärkeren Kontrolle gut, jedoch bezweifle ich, ob es da dann immer mit rechten Dingen zugehen wird, bzw. sich nicht doch ein (menschlicher) Fehler einschleichen kann.
Ob man damit dann wirklich die Betrüger rausfiltern kann oder ob dann nicht eher die wirklichen Hilfsbedürftigen Probleme bekommen. *gruebel*

Habe es schon am eigenen Leib erfahren, vier Monate ohne Geld da zu stehen... wegen mehrere Fehler der Berechnungsabteilung.
z.B.:"Informierte" man mich mit einem Zettel an meiner Akte, die ich ja nie zu Gesicht bekam.
Ist nicht gerade angenehm, da sich keiner Verantwortlich fühlte und du allein dastehst...
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Entschuldige dich nie für etwas, was dein Herz dir sagt! Denn das ist das einzig Ehrliche in dieser verdorbenen Welt!
*miez*

35

Freitag, 21. August 2009, 00:49

Der Ton ist egal
Da wären Lautsprecher nicht schlecht
Noch ein Artikel der neuen H4 Gesetze die seit den 19.12.2008 durchgewunken wurden. Die Harz 4 Debatte kann wieder neu aufgewärmt werden.Klick mich zur Armut
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Diese Signatur dient zum allgemeinen Zeitvertreib, damit sie was zum lesen haben.
Lesen sie weiter, vielleicht finden sie noch eine schlaue Erkenntnis darin.
Sie merken zumindest, dass es inhaltlich um unnützes Wissen handelt?
Internet - Eine Plattform für alles.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »[ Daveman ]™« (21. August 2009, 01:00)


36

Freitag, 21. August 2009, 11:09

Meine Meinung:
Video 1: Typisch Zeitgeist-Quark. An sich ja nich verkehrt, was da erzählt wird, aber sich drüber aufzuregen is unnötig. Ich habe son Ding auch unterschrieben und denke mir seither ähnliches, aber ich denke auch, dass ich nich erwarten kann Geld in den Rachen geworfen zu bekommen, das vom Steuerzahler kommt, woanders sehr gut genutzt werden könnte und dann auch noch die Frechheit zu besitzen auf irgendwelchen Rechten zu pochen und mir de Eier zu schaukeln. Ja, man kann sich seinen Job selbst aussuchen, aber dann muss ich selbst auch was dafür tun. Die EV behindert mich daran nicht. Klar, man kann die Leute auch trotz unterschriebener EV verarschen, aber ich finde es okay, für das Geld, was man bekommt, zu versichern, sich dem Arbeitsmarkt schnellstmöglich wieder einzugliedern.

Video 2: N alter Hut und ne Sache, die mich auch ziemlich ärgert. Dass dieses Sytem auf Dauer nich funktionieren kann ist eigentlich offensichtlich. Für mich nich nachvollziehbar, wie es überhaupt soweit kommen konnte. Die Regierung brüstet sich mit sinkenden Arbeitslosenzahlen, aber die Tatsache, dass Ein-Euro-Jobber und Maßnahme-Menschen da nicht reinzählen, erwähnt keiner. Na totale Verarsche irgendwie.

Artikel: Der Schreiber scheint sich da aufgeplustert zu haben wien Hühnchen *kicher* Nö, aus meiner Sicht sind die Änderungen okay. Sei es nun die Geschichte mit der Wohnung oder gar Arbeitsunfähigkeit. Ich meine, wie man beim A-Amt behandelt wird und in wie weit einem dort geholfen wird unterlag schon immer der Willkür. Komme ich mit meinem Sachbearbeiter nich klar, wird er mir mit Sicherheit nich von sich aus sagen, wo man noch Geld abfassen kann oder wo man sonst irgendwelche Informationen herkriegt. Da muss ich schon selbst kommen. Ist zwar scheiße, aber auch nich weiter verwunderlich. Und da wäre dann auch diese "Willkür und Schikane bei Arbeitsunfähigkeit" nich verwunderlich. Allerdings möchte ich meinen, dass die einen mit Sicherheit nich zum MDK schicken, wenn die sehen, dass ich keine Beine mehr habe, oder mit nem Schein rumwedle, der bescheinigt, dass ich Krebs, Parkinson oder irgendnen andren Shit habe. Und ansonsten...selbst Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können gefälscht oder erkauft sein. Und wenn ich einen vor mir sitzen habe, der recht normal oder wenig eingeschränkt zu sein scheint, dann brauch ich auch keine medizinische Ausbildung um einen evtl. begründeteten Verdacht äußern zu dürfen. Man kanns als Schikane oder als Vorsichtsmaßnahme gegen verschwendete Steuergelder sehen. *schulterzuck*

Ansonsten kann ich für meinen Teil echt von Glück reden in Deutschland zu leben. Ehrlich ma o.O
______________________________

Maivy *23.10.2009 *panda*

37

Freitag, 21. August 2009, 12:44

Lol, danke für den Hinweis mit dem MDK-Teil.

Da sieht man mal wieder, dass sich der Verfasser tatsächlich nur hinsetzt und irgendwelche (!) Punkte raussucht, um diese dann zu kritisieren. Was? Egal, hauptsache Hartz schlecht reden. Ich stelle mich nicht auf die Pro-Hartz-Seite, aber der Typ sollte vielleicht wissen, dass es Arbeitgebern (!), Kranken- und Rentenkassen und (meines Wissens nach auch) Arbeitsämtern schon "immer" möglich war, auf Verdacht* Leute zum Medizinischen Dienst zu schicken. Das ist keine Schikane, sondern ein stinknormales Prozedere, vor Allem wenn Sozialleistungen dran hängen.

Wenn man 2 Tage krank ist, 2 Tage arbeiten geht, 3 Tage krank ist, 2 Tage arbeiten geht usw. wird sich nach ein oder spätestens 2 Wochen entweder die Krankenkasse selbst oder der Arbeitgeber hinsetzen und ´ne Vorstellung beim MDK fordern.

Mein Vater musste 3 Jahre nach ´nem Herzinfarkt auch zum MDK, um zu klären, ob er arbeitsfähig ist oder nicht --> Thema EU-Rente.

Wenn ein Arbeitsloser sich gehäuft krank schreiben lässt, bekommt er genauso eine Vorladung.

Das ist so stinknormal, dass ich´s persönlich nicht nachvollziehen kann, dass man sich darüber aufregt.
Nur weil man plötzlich zu einem "unabhängigen" Arzt gehen muss, dem man keine Stories erzählen kann, um mal 2 Wochen Urlaub zu bekommen.


* Verdacht:
Verdacht wohl deshalb, weil sich solche Heinies genauso darüber aufregen würden, wenn die ARGE oder sonstwer Spontanbesuche beim Kranken machen würden um zu überprüfen, ob derjenige denn tatsächlich krank ist oder zu Hause Parties feiert. (Arbeitgeber tun sowas tatsächlich - die engagieren teilweise Detektive.)
Mehr als einen (begründeten - wobei das keine Rolle spielt) Verdacht hat man also sowieso nicht. Und u.A. gibt´s genau deswegen den MDK. Um jenen Verdacht unabhängig überprüfen zu lassen, weil man´s praktisch nicht selbst darf / kann.



Bleibt für mich also nichts über, als den Verfasser des Textes als anti-hartz-hasserfüllten, kritisiergeilen und paranoiden Typen mit zu viel Langeweile abzustempeln.
Und sorry, aber Sachen wie "Hier ist der Willkür und Schikane Tür und Tor geöffnet" sind einfach lächerlich.
Erstens heißt es "sind", weil ´ne Aufzählung folgt und zweitens ist das pure Hetze, die sich in Ahnungslosigkeit der Materie begründet.
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/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



_.«¤°'¯¦»Kµåøs«¦¯'°¤»._
"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

38

Freitag, 21. August 2009, 15:38

Der Sinn der Seite gegen-hartz.de ist für den Laien nicht ersichtlich. Für den Profi schon. Die Seite ist einfach dazu da, daß reißerische Artikel geschrieben werden, die von überall verlinkt werden. Damit erzeugen sie Besuche bei sich und machen dann Geld mit Werbung. Auf der Startseite sind Adwords-Anzeigen, ein Contaxe-Link, zwei Adwords-Linkblöcke, eine Google-Suche und Immonet-Affiliate ist der Besitzer der Seite auch. Für ne seröse Seite ist das einfach zuviel. Dementsprechend auch die Qualität des Contents, der wohl für 1,6 Cent das Wort von Textbroker stammt.
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Warum sollte man Zeit mit unnützen Tätigkeiten vergeuden, wenn man sie doch einfach sinnlos verstreichen lassen kann ?

39

Freitag, 18. September 2009, 10:35

An sich empfinde ich dieses "Hartz 4" nicht unbedingt als schlecht... Man kann, wenn man kann, relativ gut damit wirtschaften, wenn man nichts hat, außer sich selbst...

Meiner Meinung nach hapert es mächtig an der Umsetzung ihrer erstellten Gesetze.
Es gibt so viele unkompetente Arbeitende bei der ARGE, so dass man am Liebsten denen eine rein hauen will...
Tschuldigung, aber manchmal wird man dumm bei so viel Ärger...

Es kann doch aber auch nicht sein, dass Unterlagen ihrerseits verschwinden und man als Beziehender deswegen belangt wird. Man ist plötzlich schuldig, obwohl man doch alles richtig macht.

Dann diese langwiedrigen Überweisungsaufträge... Jaja, ist schon schwer das einzuhalten, was man sagt...

Hinzu kommt, dass alles, was schlecht ist, alle betrifft, mit denen ich gesprochen habe und alles, was schlecht ist mit der ARGE zu tun hat...
Zumindest fällt mir persönlich nichts Gutes ein, außer diese sinnlosen Freizeitrauber, die Maßnahme genannt werden...
Mag für manche sinnvoll sein, die keine Hobbys haben bzw. für die eigentliche Arbeitswelt, aus welchen Gründen auch immer, nicht geeignet sind...
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Die Augen sind der Spiegel unserer Seele...

40

Freitag, 18. September 2009, 11:11

Das Gesetz ist lächerlich. Jemand der 30 Jahre arbeitet und dann den Job verliert, landet nach einem Jahr in der Sozialhilfe. Was hat das mit sozialer Gerechtigkeit zu tun ?
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Warum sollte man Zeit mit unnützen Tätigkeiten vergeuden, wenn man sie doch einfach sinnlos verstreichen lassen kann ?