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Zitat von »DerHirntot«
Daß die Auswahl nach solchen Gesichtspunkten auch in politisch oder sonstwie geprägten Einrichtungen Usus ist, ist mir ja klar. Allerdings ist sie dort ganz klar illegal und arbeitsrechtlich anfechtbar. Und kirchliche Einrichtungen sind von diesem Verbot halt ausdrücklich ausgenommen.
Zitat von »Shinku«
es gibt genügend qualifizierte menschen ohne religiösen hintergrund und langsam ist dort auch mal der staat gefragt...
Zitat von »Shinku«
wer aus religiöser überzeugung etwas tut, tut es letztendlich für ein schwammiges hirngespinst (um sich seinen platz zwischen wattewölkchen zu sichern?!) und nicht unbedingt für den menschen