Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Schwarzes Halle. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Montag, 18. Februar 2008, 18:11

welche strafe bei tierfriedhofschändung?

hallöchen,

ich hab mir mal so gedanken gemacht.. wie es so ist bei normalen mensch grabschändungen weiß ja jeder.. polizei - aussage - verurteilung - strafe....

was aber ist wenn irgendwer meint mal eben einen tierfriedhof zu verunstalten? wie wird das denn gehandhabt in deutschland?
______________________________

Trenne Dich Nie Von Deinen Illusionen
Wenn Sie Verschwunden Sind Wirst Du Weiter Existieren
Aber Aufgehört Haben Zu Leben

2

Montag, 18. Februar 2008, 18:20

Sachbeschädigung.
______________________________

"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

3

Montag, 18. Februar 2008, 18:20

Beim Menschen ist es störung der Totenruhe, richtig.

Beim Tier? nun, da Tiere keine Sachen sind, aber nach Sachenrecht behandelt werden, wird wohl nichts weiter passieren, außer derjenige hat auf Privatgelände unerlaubt rumgebuddelt. Dann bekommt man ihn aber nicht wegen des Tieres dran.
______________________________

Gewalt ist keine Lösung, und sei sie noch so "gut " gemeint.

4

Montag, 18. Februar 2008, 18:23

ok gut, denke mal wird eh keiner so wirklich machen (obwohl es ja total bekloppte gibt)
aber hmm sollte auch ordentlich bestrafft werden.. so'n tierfriedhofsplatz kostet bestimmt übel kohle..
______________________________

Trenne Dich Nie Von Deinen Illusionen
Wenn Sie Verschwunden Sind Wirst Du Weiter Existieren
Aber Aufgehört Haben Zu Leben

5

Montag, 18. Februar 2008, 18:24

Hirni hat Recht, das ist "einfache" Sachbeschädigung.

"Nur" Sachbeschädigung ist es zB auch, wenn man den
Lieblingshund vom Nachbarn oder Omis schwarze Katze überfährt,
egal wie sehr die Leute dran gehangen haben und ob sie
das Tier zur Familie gezählt haben. Leider. *schulterzuck*
______________________________

21 is only half the truth.

6

Dienstag, 19. Februar 2008, 23:38

der richter wird feststellen dass sie keine gefahr für die gesellschaft sind und in ihrer "entwicklung" nicht gestört werden dürfen.
______________________________

jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

7

Mittwoch, 20. Februar 2008, 00:09

gehts grad um das verunstalten/schänden
des friedhofs oder der tiere ??
ist mir nicht so ganz klar...scheiß fantasie ,jetzt wird mir grad übel....



*miez*

8

Mittwoch, 20. Februar 2008, 09:52

Zitat

Original von camillo
gehts grad um das verunstalten/schänden
des friedhofs oder der tiere ??
ist mir nicht so ganz klar...scheiß fantasie ,jetzt wird mir grad übel....



*miez*



keine ahnung..wird bestimmt so hohle menschen geben die selbst die toten tiere ausbuddeln,oder??
igitt fleckentyphus
______________________________

Trenne Dich Nie Von Deinen Illusionen
Wenn Sie Verschwunden Sind Wirst Du Weiter Existieren
Aber Aufgehört Haben Zu Leben

9

Freitag, 22. Februar 2008, 19:40

Hirni hat Recht!

§ 303 StGB
Sachbeschädigung

PS: Aber so langsam mache ich mir Sorgen um Metal Marry`s Seelenheil!
______________________________

[SIZE=3]20.06. - 22.06. [/SIZE]
[SIZE=4]Sunniwenti 2008 [/SIZE]
Brauereigelände Landsberg

10

Freitag, 22. Februar 2008, 19:50

mußte nicht..wollte es nur mal wissen....
______________________________

Trenne Dich Nie Von Deinen Illusionen
Wenn Sie Verschwunden Sind Wirst Du Weiter Existieren
Aber Aufgehört Haben Zu Leben

11

Freitag, 22. Februar 2008, 22:05

Naja....Mit Tieren ist das ja so eine Sache.... tötet irgendwer das Haustier seines Nachbarn ist das Sachbeschädigung in Tateinheit mit Tötung eines Wirbeltieres,wird allerdings nicht großartig verfolgt.... Eigendlich eine Schande!
Und bei den Friehöfen sieht es glaub ich noch anders aus... da ist es dann wohl nur Landfriedensbruch und das wars...
______________________________

Nur die Besten sterben jung!!!

12

Samstag, 23. Februar 2008, 01:06

Zitat

Original von Addi
und das wars...


was sollte es denn deiner meinung nach sonst noch sein?
______________________________

/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



_.«¤°'¯¦»Kµåøs«¦¯'°¤»._
"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

13

Samstag, 23. Februar 2008, 03:11

Böses Khaos, bööööööses Khaos! Ich bitte euch alle, NICHT auf seine Frage einzugehen.
______________________________

"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

14

Samstag, 23. Februar 2008, 11:40

Zitat

Original von camillo
gehts grad um das verunstalten/schänden
des friedhofs oder der tiere ??
ist mir nicht so ganz klar...scheiß fantasie ,jetzt wird mir grad übel....

*miez*



Antwort :

Zitat

was aber ist wenn irgendwer meint mal eben einen tierfriedhof zu verunstalten ?



Topic: wie ja nun schon mehrfach erwähnt ist es "nur" Sachbeschädigung *kopfschuettel*
______________________________

Die Männer beteuern immer, sie lieben die innere Schönheit der Frau - komischerweise gucken sie aber ganz woanders hin.
Marlene Dietrich

15

Samstag, 23. Februar 2008, 14:18

Zitat

Original von Addi
Naja....Mit Tieren ist das ja so eine Sache.... tötet irgendwer das Haustier seines Nachbarn ist das Sachbeschädigung in Tateinheit mit Tötung eines Wirbeltieres,wird allerdings nicht großartig verfolgt.... Eigendlich eine Schande!
Und bei den Friehöfen sieht es glaub ich noch anders aus... da ist es dann wohl nur Landfriedensbruch und das wars...




Dat ist schon was Anderes:

§ 303 StGB Sachbeschädigung
§ 304 StGB gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 168 StGB Störung der Totenruhe
ggf. § 125 StGB Landfriedensbruch

ja - dann kann der Richter schon mal ne ordentlich "Kelle" verteilen. Wenn dann noch absichtlich oder zufällig - beispielsweise - sagen wir mal - das Grab eines Verstorbenen, einer anderen Religion geschändet wurde, kommt noch

§ 130 StGB Volksverhetzung dazu und dann wird es richtig bitter!
______________________________

[SIZE=3]20.06. - 22.06. [/SIZE]
[SIZE=4]Sunniwenti 2008 [/SIZE]
Brauereigelände Landsberg

16

Samstag, 23. Februar 2008, 14:22

Tiere können Religionen annehmen?
______________________________

/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



_.«¤°'¯¦»Kµåøs«¦¯'°¤»._
"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

17

Samstag, 23. Februar 2008, 14:24

bestimmt...sie können ja auch mehrere sprachen...
______________________________

Trenne Dich Nie Von Deinen Illusionen
Wenn Sie Verschwunden Sind Wirst Du Weiter Existieren
Aber Aufgehört Haben Zu Leben

18

Samstag, 23. Februar 2008, 14:28

Ups - ich habe wohl Friedhöfe menschlich assoziiert und es vergleichend gesehen!

*sorry*

Posting bitte einfach ignorieren oder löschen *hammer*
______________________________

[SIZE=3]20.06. - 22.06. [/SIZE]
[SIZE=4]Sunniwenti 2008 [/SIZE]
Brauereigelände Landsberg

19

Montag, 25. Februar 2008, 08:51

Zitat

Original von Teutates
Ups - ich habe wohl Friedhöfe menschlich assoziiert und es vergleichend gesehen!

*sorry*

Posting bitte einfach ignorieren oder löschen *hammer*


es ist auch ein menschliches problem und kein tierisches .nicht das tier,welches vermutlich gar kein beleidigungs-gen hat, sondern der hinterbliebene halter ist das opfer.im gegensatz zu landwirtschaftlichen nutzvieh ist hier tatsächlich die mensch-tier-beziehung entscheidend.
unser rechssystem rafft es einfach nicht.obwohl eindeutig klar ist , dass hier nicht der materielle wert im vordergrund steht sondern der idielle wert ist,wird der materielle zu grunde gelegt.komischerweise ist man bei tierpornografie nicht so zimperlich.
______________________________

jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

20

Montag, 25. Februar 2008, 11:57

Zitat

Original von grausam

Zitat

Original von Teutates
Ups - ich habe wohl Friedhöfe menschlich assoziiert und es vergleichend gesehen!

*sorry*

Posting bitte einfach ignorieren oder löschen *hammer*


es ist auch ein menschliches problem und kein tierisches .nicht das tier,welches vermutlich gar kein beleidigungs-gen hat, sondern der hinterbliebene halter ist das opfer.im gegensatz zu landwirtschaftlichen nutzvieh ist hier tatsächlich die mensch-tier-beziehung entscheidend.
unser rechssystem rafft es einfach nicht.obwohl eindeutig klar ist , dass hier nicht der materielle wert im vordergrund steht sondern der idielle wert ist,wird der materielle zu grunde gelegt.komischerweise ist man bei tierpornografie nicht so zimperlich.


nun wirf mal nicht alles über einen haufen. aber selbst wenn man bei dieser - deiner - betrachtung bleibt, sind die strafen gleich anzusetzen. für tierpornografie als auch für das quälen und töten eines (wirbel)tieres sieht der gesetzgeber bis zu drei jahre schwedische gardinen bzw. geldstrafe vor. im grunde genommen ist der staat bei tierpornografie weitaus zimperlicher, da der besitz nicht strafbar ist und moral und ideelle werte bei allein dieser betrachtung vollständig ausgeblendet werden. aber das ist ein anderes thema, vor allem mit einem anderen gesetzeshintergrund.