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Zitat
Original von Epona
also es geht hier nicht darum jemanden anzukreiden oder so...
ich hätte nur interessehalber gerne mal ein paar infos zu juristischen verhältnissen...
gerade aus langer weile bei pro sieben hängengeblieben.
es drehte sich um tokiohotel-kiddies (minderjährig) die eben mit hilfe von zigarette und alkohol die schule schwänzen. drei wochen zelten für ein konzert usw., kennt man ja aus diversen berichten schon..
jetzt hätte ich aber gerne mal gewusst:
ist das nicht ein öffentliches geständnis von straftaten wenn man mittelpunkt eines solchen berichts sein möchte?
dürfen sich ämter und polizei aufgrund dieser flut an quasi beweisen um den sachverhalt kümmern?
die eltern unterstützen ihre zöglinge mit geld und nahrungsmitteln für die zeit der selbst gewählten obdachlosigkeit - öffentlich!
vernachlässigung der aufsichtspflicht?
also rein rechtlich gesehen - bekennen des begehens von straftaten - ohne zensur des eigenen gesichts oder namens (im gegensatz zu irgendwelchen drogenstories nacht um 2)
- reicht dies aus um als amt einen brief an die eltern zu verfassen?
Zitat
Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Doch, ist es. Und sollte/könnte damit auch bei Schülern und/oder Eltern sanktioniert werden.Zitat
Original von ~PinkUndDunkel~
Zitat
Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Wobei das vermutlich noch nicht einmal eine OW nach Rechtsauslegung ist?!?!?
Zitat
Die Eltern sind zur Überwachung der Schulpflicht verpflichtet. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler oder durch die Eltern unterschieden werden. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern verfassungsgemäß beurteilt
Zitat
Original von DerHirntot
Doch, ist es. Und sollte/könnte damit auch bei Schülern und/oder Eltern sanktioniert werden.Zitat
Original von ~PinkUndDunkel~
Zitat
Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Wobei das vermutlich noch nicht einmal eine OW nach Rechtsauslegung ist?!?!?
Edit meint Wiki weiss Rat:Zitat
Die Eltern sind zur Überwachung der Schulpflicht verpflichtet. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler oder durch die Eltern unterschieden werden. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern verfassungsgemäß beurteilt