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1

Freitag, 16. Mai 2008, 16:12

Straftaten im TV

also es geht hier nicht darum jemanden anzukreiden oder so...
ich hätte nur interessehalber gerne mal ein paar infos zu juristischen verhältnissen...

gerade aus langer weile bei pro sieben hängengeblieben.
es drehte sich um tokiohotel-kiddies (minderjährig) die eben mit hilfe von zigarette und alkohol die schule schwänzen. drei wochen zelten für ein konzert usw., kennt man ja aus diversen berichten schon..
jetzt hätte ich aber gerne mal gewusst:
ist das nicht ein öffentliches geständnis von straftaten wenn man mittelpunkt eines solchen berichts sein möchte?
dürfen sich ämter und polizei aufgrund dieser flut an quasi beweisen um den sachverhalt kümmern?
die eltern unterstützen ihre zöglinge mit geld und nahrungsmitteln für die zeit der selbst gewählten obdachlosigkeit - öffentlich!
vernachlässigung der aufsichtspflicht?
also rein rechtlich gesehen - bekennen des begehens von straftaten - ohne zensur des eigenen gesichts oder namens (im gegensatz zu irgendwelchen drogenstories nacht um 2)
- reicht dies aus um als amt einen brief an die eltern zu verfassen?
______________________________

*niemalsnicht*

2

Freitag, 16. Mai 2008, 16:22

Zitat

Original von Epona
also es geht hier nicht darum jemanden anzukreiden oder so...
ich hätte nur interessehalber gerne mal ein paar infos zu juristischen verhältnissen...

gerade aus langer weile bei pro sieben hängengeblieben.
es drehte sich um tokiohotel-kiddies (minderjährig) die eben mit hilfe von zigarette und alkohol die schule schwänzen. drei wochen zelten für ein konzert usw., kennt man ja aus diversen berichten schon..
jetzt hätte ich aber gerne mal gewusst:
ist das nicht ein öffentliches geständnis von straftaten wenn man mittelpunkt eines solchen berichts sein möchte?
dürfen sich ämter und polizei aufgrund dieser flut an quasi beweisen um den sachverhalt kümmern?
die eltern unterstützen ihre zöglinge mit geld und nahrungsmitteln für die zeit der selbst gewählten obdachlosigkeit - öffentlich!
vernachlässigung der aufsichtspflicht?
also rein rechtlich gesehen - bekennen des begehens von straftaten - ohne zensur des eigenen gesichts oder namens (im gegensatz zu irgendwelchen drogenstories nacht um 2)
- reicht dies aus um als amt einen brief an die eltern zu verfassen?


was ist jetzt der straftatbestand? *amkopfkratz*

3

Freitag, 16. Mai 2008, 16:28

Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
______________________________

"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

4

Freitag, 16. Mai 2008, 16:29

ich... ich muss ja ja nicht mehr als ÖD outen, vermute ich mal... sehe hier immer noch ne zuständigkeitsfrage... woher weiß ICH denn als Jugendamt, Ordnungsamt, dass ICH zuständig bin. Wird da mit Nachnamen und Anschriften der Bürger um sich geworfen?
______________________________

alkohol konserviert alles, ausgenommen würde und geheimnisse.

5

Freitag, 16. Mai 2008, 16:38

Zitat

Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.


Na das hat mich nur gewundert. Wobei das vermutlich noch nicht einmal eine OW nach Rechtsauslegung ist?!?!? Dachte, ich habe etwas verpasst und die "Kinnings" werden stärker zur Brust genommen *g*...

Nachtrag: Ok, es ist zumindest eine OW.

6

Freitag, 16. Mai 2008, 16:41

Zitat

Original von ~PinkUndDunkel~

Zitat

Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Wobei das vermutlich noch nicht einmal eine OW nach Rechtsauslegung ist?!?!?
Doch, ist es. Und sollte/könnte damit auch bei Schülern und/oder Eltern sanktioniert werden.

Edit meint Wiki weiss Rat:

Zitat

Die Eltern sind zur Überwachung der Schulpflicht verpflichtet. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler oder durch die Eltern unterschieden werden. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern verfassungsgemäß beurteilt
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

7

Freitag, 16. Mai 2008, 16:46

Zitat

Original von DerHirntot

Zitat

Original von ~PinkUndDunkel~

Zitat

Original von DerHirntot
Schulpflichtblah. Ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Wobei das vermutlich noch nicht einmal eine OW nach Rechtsauslegung ist?!?!?
Doch, ist es. Und sollte/könnte damit auch bei Schülern und/oder Eltern sanktioniert werden.

Edit meint Wiki weiss Rat:

Zitat

Die Eltern sind zur Überwachung der Schulpflicht verpflichtet. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler oder durch die Eltern unterschieden werden. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern verfassungsgemäß beurteilt



Ja, siehe Nachtrag oben. *g*

8

Freitag, 16. Mai 2008, 17:30

dazu kommt alkohol- und zigarettengenuss von öffentlich bekennenden 15-jährigen.
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*niemalsnicht*

9

Sonntag, 25. Mai 2008, 23:05

wenn die straftat nicht im mittelpunkt steht und das ziel der berichterstattung nicht ausschliesslich die reisserische darstellung selbiger ist sondern eher beiläufig erwähnt wird und die tat geringfügi ist oder nur eine ordnungswidrigkeit muss man da keine übergrosse bedeutung beimessen.
mittlrweile gibt es scheinbar auch im tv so ne art freiwillige selbstkontrolle für gut und böse.
in den 90ern war ging es wesentlich krasser zu.
da wurden in "liebe sünde" exhibitionisten mit der kamera begleitet , in talkshows konnte man sich mit echten vergewaltiger streiten und ein IRA-mann plauderte konspirativ mit sender x.
heute streubt sich auc noch der nacken wenn da ne türkengang mit überfällen prahlt oder aus rüdli berichtet wird.

wenn man jetz eingreiferisch tätig sein will als pflichtbewuster bürger,da bieten sich eigentlich im täglichen leben und auf der strasse mehr gelegenheiten,als über tv.
aber wer macht das schon.ist doch stress.
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht