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1

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:20

Mietrecht!!!???

Hallo ihr … hat jemand zu oben genantem Thema nur die kleinste Ahnung??? Hab grad mal im Internet nachgeforscht aber irgendwie keine Antwort auf meine Frage gefunden... :-/
Hoffe irgendwer kann mir helfen…

Folgender fall: ich bin jetzt aus meiner Wohnung ausgezogen (Mietvertrag lief von Nov.2006 bis Juni 2008) und im Mietvertrag steht das übliche bla bla mit Schönheitsreparaturen die man ab dem 3. Jahr machen muss… nun hab ich gar nicht so lange in der Wohnung gewohnt und heute (war eigentlich Übergabetermin ) wollten die mir die Wohnung einfach nicht abnehmen weil meine Küche ( die ich 2 Tage vorher komplett gemalert hab) nicht den „Vorstellungen“ des Vermieters entspricht!? Das heißt ich hab heute alles noch mal gemacht.. und ja…meiner Meinung nach sieht’s nicht anders aus…

Was nun?? Kennt sich da wer aus??? Kann mir wer helfen???
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Die letzte Flasche ist leer
Und jetzt fiel der Regen.
Ich stehe auf
Meinem Schicksal entgegen
Ich lasse alles zurück
Alles und jeden
Und beginne die Suche
Nach einem neuen Leben

2

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:48

Nun, da ich beruflich sehr in diese Materie involviert bin, kann ich dazu folgendes sagen:

1. Küche nach 2 Jahre oder bei "Bedarf" (in den meisten MVs so), soll heißen wenn Küche Schrott --> streichen
2. nach diversen Urteilen des BGH "...müssen die Schönheitsreparaturen in fachmännischer Art und Weise ausgeführt werden..." soll heißen wenn Küche schlecht/fleckig etc. gestrichen -- nochma streichen
3. (unter der Hand) steht im Mietvertrag n starrer Fristenplan, nach dem Motto"Müssen alle x Jahre..." und nirgendwo der zusatz, dass gebrauchsabhängig auch längere/kürzere Fristen möglich sind, ist der ganze Passus ungültig, soll heißen --> nur Kehren ;)

bei interesse diskussion über ICQ möglich, Nr. steht im Profil

edit meint: Schreibfehler bitte ignorieren
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"Die Tomate ist ja eine Frucht, wie zum Beispiel die Kartoffel oder auch die Nudel..."
p.l.
s**it happens

3

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:49

also eigentlich müsste im mietvertrag direkt drin stehen das nach auszug die wohnung gemalert werden soll. denn das entspricht nicht den "Schönheitsreparaturen"

sollte da aber drin stehen das die wohnung besenrein zu übergeben ist musst du überhaupt nicht malern
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Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann! *skeptisch*

4

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:53

Zitat

Original von Painkiller
sollte da aber drin stehen das die wohnung besenrein zu übergeben ist musst du überhaupt nicht malern


Ist heutzutage in der Regel nur noch bei Mietverträgen aus DDR-Zeiten üblich.

5

Mittwoch, 9. Juli 2008, 21:57

Zitat

Original von Kaefer

Zitat

Original von Painkiller
sollte da aber drin stehen das die wohnung besenrein zu übergeben ist musst du überhaupt nicht malern


Ist heutzutage in der Regel nur noch bei Mietverträgen aus DDR-Zeiten üblich.


bei mir im Mietvertrag steht drinne, das die Wohnung so zu übergeben ist, wie ich sie auch übernommen hab. Sprich, ich hab das Malern selbst übernommen und muß daher zum Auszug nur kehren und meinen Müll entsorgen. Die dezenten Farben an den Wänden können bleiben [SIZE=1](extra bei Einzug nachgefragt und mir bestätigen lassen) [/SIZE]
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Die Männer beteuern immer, sie lieben die innere Schönheit der Frau - komischerweise gucken sie aber ganz woanders hin.
Marlene Dietrich

6

Donnerstag, 10. Juli 2008, 00:16

Zitat

Original von Kaefer
Ist heutzutage in der Regel nur noch bei Mietverträgen aus DDR-Zeiten üblich.


nee steht bei mir auch so drin *grimasse*
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Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann! *skeptisch*

7

Donnerstag, 10. Juli 2008, 00:35

Ihr dürft euch glücklich schätzen. *zustimm*

Ich bin allerdings damals auch in ne frisch sanierte Wohnung gezogen. Ob ich nun die Arbeit davor oder danach habe... es würde aufs Gleiche rauskommen.