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1

Dienstag, 6. Januar 2009, 20:45

14-tägiges Rückgaberecht?!

Und zwar hatte ich (durch nen Kollegen inspiriert) ne Idee. In Deutschland gibt es ja das 14-tägige Rückgaberecht auf Waren. Nun kam mir die Idee. Man kauft sich, in einem Baumarkt (die eingezäunten "Läden" sind ja nach Weihnachten nicht mehr da) am 23.12., einen Weihnachtsbaum und am 3./4.01. bringt man ihn zurück und sagt, "Hier, den brauch ich nicht! Was will ich jetzt mit nem Weihnachtsbaum? Und außerdem passt der garnicht so recht zu meinen Möbeln."

Nun möchte ich wissen ob das überhaupt geht? Gilt das Rückgaberecht auch für Pflanzen/Bäume oder nicht?

Wenn das gehen würde, muss ich mir die Idee unbedingt patentieren lassen. *daumenhoch*

2

Dienstag, 6. Januar 2009, 20:49

Soweit wie ich weiß gilt das Rückgaberecht nur für Online erstandene Artikel. Die sonstigen Möglichkeiten, die Dir ein Händler einräumt liegen bei ihm.

3

Dienstag, 6. Januar 2009, 20:49

Also ich glaube da macht kein Verkäufer mit...da könnte das ja jeder machen.

Außerdem müsstest du ja dann dein Geld zurück bekommen und da machen die ganz schön Miese damit.
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Die Erfahrung lässt sich ein furchtbar hohes Schulgeld bezahlen, doch sie lehrt wie niemand sonst!

- Thomas Carlyle

4

Dienstag, 6. Januar 2009, 20:53

ach so ... na mit den online-artikeln wusste ich nicht ...
dass der händler miese macht is klar (und mir egal, er könnte es ja dran schreiben, dass er es vom umtausch ausschließt) und wenn das jeder macht, hat wenigstens jeder nen weihnachtsbaum *zwinker* ...

aber ob es nun wirklich geht weiß ich immernoch nicht ...

5

Dienstag, 6. Januar 2009, 21:21

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"Man bräuchte eine Menge Kobolde, aber möglich wärs."


6

Dienstag, 6. Januar 2009, 21:26

steht aber nichts da von wegen zurückschicken ?! ... bringt mich also bei meiner frage auch nicht weiter *zwinker*

7

Dienstag, 6. Januar 2009, 21:31

dieses 14 tägige umtauschrecht is vom verkäufer freiwillig..und kein muss...da es keine gewährleistungsgarantie ist... *schiel*
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TroFa Weißenfels
Fr. & Sa. ab 20.00uhr
www.TroFa.de

8

Dienstag, 6. Januar 2009, 21:41

*google* oder klick mich. Bei (mehr oder weniger) Frischware wäre diese Kulanz allerdings kaufmännische Dummheit.


Soweit ich das kenne, gilt sie aber eh nur für ungebrauchte Ware - wenn du deinen Baum also nicht gerade im Originalnetz auf dem Balkon hast liegen lassen, wäre dein Vorhaben sogar Betrug. *braue*
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Rule #3: Don't believe what you're told. Double check.
Rule #7: Always be specific when you lie.
Rule #8: Never take anything for granted.
Rule #38: Your case, your lead.

9

Dienstag, 6. Januar 2009, 21:55

ui ... jut ... also besser nicht zurückbringen ...
aber die idee find ich trotzem geil ... schade eigentlich ... war auch in dem glauben, dass das rückgaberecht gesetzlich ist... wollte halt nur wissen ob es halt auch für 'verderbliche waren' gilt ... kann mir nämlich auch nicht vorstellen, dass ich ne banane nach 14 tagen zurückbringen kann... sie ist ja dann schon fast keine banane mehr ...

10

Dienstag, 6. Januar 2009, 22:43

Das so genannte Widerrufsrecht ist im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verankert, also bindend für Online-Händler, nur gibt es halt sinnvolle Ausnahmen wie z.B. Frischwaren.

11

Dienstag, 6. Januar 2009, 23:41

neä meiner....n allgemeines 14 tägiges umtauschrecht existiert nicht in dtl...

sowas gibts nur auf dienstleistungsverträge die du unterschreibst, oder bei telefonisch geschlossenen verträgen, sowie haustürgeschäften (sofern sie legal sind)

bei onlineprodukten auch nur bei dienstleistungsprodukten...

so jetzt weestes... :-)

12

Mittwoch, 7. Januar 2009, 10:04

Gesetzlich ist kei Verkäufer/Geschäft zu einem Umtausch/Rückgabe verpflichtet.
Doch wenn du online oder über das Telefon einen Vertrag abschließt ( zB Mobilfunk) hast du 14 Tage Zeit diesem zu widersprechen. Doch auch da gibt es bestimmte Bedingungen. Bei Mobilfunk zB kannst du nur davon Gebrauch machen, wenn du das erhaltene Handy/Hardware maximal eine Minute zum Telefonieren genutzt hast.
Wenn du mehr gemacht hast: Pech.
Das steht auch ganz genau in den jeweiligen AGB´s.


Dieses ganze Umtauschen oder Zurückgeben zB nach Weihnachten ist eine reine Kulanzentscheidung der jeweiligen Geschäfte, irgendwann könnten sie auch einfach : "Nein" sagen.

Und ich glaub für Dinge wie Pflanzen und Tiere gibt es eh kein Umtausch/Austausch/Rückgaberecht.. wäre ja auch etwas bescheuert ;)

Und in Bezug auf die Weihnachtsbäume: Wir erfreuen uns an unserem immer noch weit in den Februar/März hinein *daumenhoch*

13

Mittwoch, 7. Januar 2009, 10:45

Zitat von »Fussel«

Und ich glaub für Dinge wie Pflanzen und Tiere gibt es eh kein Umtausch/Austausch/Rückgaberecht.. wäre ja auch etwas bescheuert ;)


Wieso erinnert mich das an das gerade? :D

@ topic

Die Idee is blöd, wenn das ginge, würden das viel mehr Leute machen :p
______________________________

"He's like fire and ice and rage
He's like the night and the storm in the heart of the sun.
He's ancient and forever.
He burns at the centre of time
can see the turn of the universe.
He's... wonderful."

14

Mittwoch, 7. Januar 2009, 12:43

Ein 14 tägiges Rückgaberecht gibt es nicht, wenn der Kauf in einem Geschäft erfolgte. Es sei denn, der Verkäufer hat in seiner Werbung dieses Recht explizit eingeräumt.

Für Waren die per Fernabsatzvertrag erworben wurden gilt ein Widerrufsrecht gemäß § 312d BGB, bzw. ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB in sofern dies vereinbart wurde.
______________________________

Es hört doch jeder nur, was er versteht. (Johann Wolfgang von Goethe)

15

Mittwoch, 7. Januar 2009, 14:29

Zitat von »IndustrialOrganism«

ui ... jut ... also besser nicht zurückbringen ...
aber die idee find ich trotzem geil ... schade eigentlich ... war auch in dem glauben, dass das rückgaberecht gesetzlich ist... wollte halt nur wissen ob es halt auch für 'verderbliche waren' gilt ... kann mir nämlich auch nicht vorstellen, dass ich ne banane nach 14 tagen zurückbringen kann... sie ist ja dann schon fast keine banane mehr ...


Coole Idee *zwinker* , aber hebt Euren Weihnachtsbaum doch einfach auf bis zum nächsten Weihnachtsfest, denn wer sagt dass ein Weihnachtsbaum grün sein muss?! Einfach doppelt so viele Kugeln dran als sonst, hauptsache voll, merkt keene Sau!!! *lolli* *pfeif* ...außerdem Geld gespart, Umwelt geschützt...gleich 2 Dinge auf einmal!! *kicher* *kicher* *kicher*
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*kopfschuettel* Du kannst nicht alles haben!!!*troest*
Ich machs nicht für die Punkte, ich machs für das Team!! *lachen*

16

Mittwoch, 7. Januar 2009, 15:34

schon mal n kassenzettel für'N weihnachtsbaum gesehen...? *amkopfkratz*
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*niemalsnicht*

17

Mittwoch, 7. Januar 2009, 16:14

Zitat von »^^Isa^^«

schon mal n kassenzettel für'N weihnachtsbaum gesehen...? *amkopfkratz*


selbsteredend. hab fast jedes jahr einen! baumarkt *flüster*

man könnte ihnen ja vielleicht noch mit ner anwachsgarantie bekommen. sag aber bescheed, wenn de das versuchen willst... dann komme ich mit und nehme es auf für youtube!
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alkohol konserviert alles, ausgenommen würde und geheimnisse.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dbk« (7. Januar 2009, 16:15)


18

Mittwoch, 7. Januar 2009, 21:33

Da ich mal in einem Online-Shop gearbeitet habe und wir ne Rechtsberatung hatten...

Die 14 Tage stehen wie gesagt im Fernabsatzgesetz. Was kann passieren ?

Zum einen kann der ganze Spaß unter 40 Euro kosten und dann bist du mit zweimal Porto dran. Einmal Porto können sie dir immer abknöpfen (was die meisten Händler auch nicht wissen), denn die müssen dir zwar das Zurückschicken bezahlen, aber nicht den Hintransport. Achtung ! Es gibt Händler, die unfrei eingesandte Ware ablehnen und damit sind sie völlig im Recht. Der Kunde darf den Preis nicht unnütz in die Höhe treiben, wie es bei einer unfreien Sendung ist. Also lieber anrufen und eine Freeway-Marke oder sowas schicken lassen, für die 14 Tage gilt der Anruf.

Das mit der einen Minute telefonieren von oben ist Quark. Die Ware muß noch als Neuware verkauft werden können. Das heißt soviel als daß ihr die Ware in dem Zustand zurückschicken könnt in dem sie wäre, wenn ihr euch das Teil in einem Laden angeguckt hättet. Sprich, Handy rausnehmen und auf Funktionalität prüfen geht, Handy ohne Verpackung zurückschicken kostet. Dann kann euch der Händler nämlich die Differenz des Neuwertes und dem, für das er das Teil noch verkaufen kann in Rechnung stellen.

Allerdings muß man sagen, daß die wenigsten Online-Händler diese Regeln so in den AGBs haben, oft sind sie abgeschwächt, oft wissen klienere Shops nichtmal, was sie alles dürften. Außerdem sind auch viele kulant, wenn man ihnen nicht dumm kommt. Deshalb geb ich euch den Tip, immer vorher anrufen und fragen, dann kann nicht soviel passieren.

Übrigens solltet ihr dieses Widerrufsrecht nicht mit der Gewährleistung verwechseln. Sowas wie den kaputten CD Player nach nem Monat wieder hinschicken und das Geld wieder verlangen geht nicht so einfach.
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Warum sollte man Zeit mit unnützen Tätigkeiten vergeuden, wenn man sie doch einfach sinnlos verstreichen lassen kann ?