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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HotShot« (13. Januar 2009, 13:18)
Zitat
In der Startausgabe finden sich drei Zeitungen vom 30. Januar 1933, dem Tag, an dem Adolf Hitler Reichskanzler wurde. Sie stehen für die unterschiedlichen politischen Strömungen der damaligen Zeit: Die nationalkonservative "Allgemeine Deutsche Zeitung", die von Joseph Goebbels herausgegebene NS-Gauzeitung "Der Angriff" sowie das Kommunistenblatt "Kämpfer".
Zitat von »michmaen«
ich weiß auch nicht, was für leute dahinter stehen[...]
und wenn es so ist, wie hirntot rausfand, dass alles ...oder sagen wir vieles... an seiten abgedeckt werden soll, dann sehe ich auch kein problem mehr.
Zitat
Dass das britische Verlagshaus Albertas und nicht ein österreichischer Verleger eine derartigen Aufarbeitung der Geschichte übernommen hat, garantiert für Fritz Hausjell eine gewisse Unabhängigkeit.
Albertas kooperierte für das Projekt mit der Österreichischen Nationalbibliothek, dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) und den Instituten für Zeitgeschichte sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. Mit dem Projekt "NachRichten" war der Verlag laut Geschäftsführer Peter McGee bereits in Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Griechenland und Spanien, "erfolgreich". (APA/red)
Zitat von »~°silberfaden«
..es gibt noch immer genügend menschen, die - bewusst - auf internet verzichten und stattdessen eine fassbare bibliothek daheim haben. ob das zeitgemäß ist, sei dahingestellt. aber denen brächte eine onlineversion wenig. es lebe die druckindustrie ! sonst verhungere ich bald
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Die umstrittenen Original-Nachdrucke von Nazi- Hetzblättern durch die neue Wochenzeitung Zeitungszeugen werden beschlagnahmt.
Gegen den Herausgeber der Zeitung werde zudem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt, teilte das bayerische Justizministerium mit.
Das NS-Forschungsprojekt hatte zuvor trotz eines Verbots der Staatsregierung als Rechteinhaber der früheren Verlage seiner zweiten Nummer von Zeitungszeugen die Nachdrucke des NSDAP-Organs Völkischer Beobachter und des Nazi- Propaganda-Plakats "Der Reichstag in Flammen" beigelegt.
Die Beschlagnahmunge laufe, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitagnachmittag. Wie viele Exemplare sichergestellt wurden, war zunächst nicht bekannt.
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Was jetzt passiere, zeige, dass man in Bayern offenbar denke, die Deutschen seien nicht fähig, sich mit ihrer eigenen Geschichte auseinanderzusetzen.
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Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Forderung verweist das bayerische Finanzministerium auf das [extern] Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946. Dort regelt Artikel 15, dass das "Vermögen" von "Hauptschuldigen" eingezogen wird. Anders als bei Renten, Pensionen oder Titel ist jedoch nicht von einem expliziten Entzug von Urheberrechten die Rede. Werden diese also implizit zum "immateriellen Vermögen" gerechnet?
Auf Nachhaken nennt das Ministerium eine nicht näher bestimmte Direktive des alliierten Kontrollrats, die regeln soll, dass "das gesamte Vermögen des Eher-Verlags, einschließlich aller Verlagsrechte, [...] als ehemaliges NS-Vermögen auf den Freistaat Bayern" übergeht. Allerdings kann ein Verlag nur [extern] Leistungsschutzrechte, Markenrechte oder Nutzungsrechte, aber keine Urheberrechte innehaben. Und während Urheberrechte in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod eines Autors verjähren, halten Leistungsschutzrechte bis höchstens 50 Jahre nach dem Veröffentlichungstermin.
Weitere Fragen zur Rechtsgrundlage bescheidet das Ministerium mit dem Verweis darauf, dass man "nicht mehr sagen möchte als das, was in der Pressemitteilung steht". Und so bleibt offen, ob und an welchen im Eher-Verlag erschienenen Zeitungstexten der Freistaat Urheberrechte beansprucht, und welche Autoren als in Bayern wohnhafte "Hauptbelastete" gewertet werden. Auch über das geplante weitere Vorgehen nach Ablauf der Frist am Mittwoch schweigt sich das Finanzministerium aus.
Auf internationaler Ebene wurden die von der bayerischen Staatsregierung geltend gemachten Rechtsansprüche nur sehr bedingt wirksam: So erkennen unter anderem Israel, die USA und Großbritannien diese nicht an und erlauben den freien Nachdruck von Adolf Hitlers [local] Mein Kampf, den das Finanzministerium mit der gleichen Begründung zu unterbinden versucht.
Aus diesem Grund gab möglicherweise auch Albertas [extern] bekannt, dass der Verlag nicht die Absicht habe, die Auslieferung zu stoppen. Zwar stünde man derzeit über Juristen mit dem Finanzministerium in Kontakt, im Endeffekt habe der Freistaat mit seiner Forderung aber grundlegende Fragen aufgeworfen, die man eventuell vor dem Bundesverfassungsgericht klären müsse. Der Weg dorthin könnte nicht nur über die Zivilgerichtsbarkeit gehen: Durch die Aufnahme von Strafvorschriften in das Urheberrecht steht Rechtebeanspruchern sogar die Möglichkeit offen, relativ unscharfe immaterialgüterrechtliche Fachfragen zur Anzeige zu bringen und so in privaten Streitigkeiten öffentlich finanzierten Druck auszuüben.
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Der Hintergrund der an Albertas versandten Unterlassungserklärung ist – wie das Ministerium selbst zugibt – weniger einer, der in Urheberrechtskommentaren zu finden ist, als eine Angst vor der "Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts". Allerdings ist auch dieses Argument insofern widersprüchlich, als das Ministerium selbst zugibt, dass der "wissenschaftliche Ansatz" der Reihe außer Frage stehe.
Der aufklärerische Wert eines kompletten Neudrucks alter Zeitungen liegt vor allem darin, dass sie auch ganz triviale Meldungen und Werbung enthalten und auf diese Weise zeigen, dass sich der Alltag im Nationalsozialismus in mancher Hinsicht gar nicht so drastisch von dem der Menschen zu Anfang des 21. Jahrhunderts unterschied. Auf diese Weise können sie die Sensibilisierung für Strukturen und Funktionsweisen von Propaganda schärfen.