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21

Donnerstag, 11. September 2003, 23:29

Hmm, Sinn macht das ja durchaus aber dennoch bin ich prompt über diesen Satz gestolpert:

Das ist der Fall, wenn er aufgrund statistischer Erkenntnisse davon ausgehen kann, daß die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer die Abgabe zu zahlen hat ,


was sich darauf bezieht,das es ok ist die KS abzuziehen, weil ja die Mehrheit einer Kirchensteuerpflichtigen religiösen Verinigung angehört.



und etwas später dann das

der Gesetzgeber bei einer typisierenden Regelung an statistische Erkenntnisse an, muß er aber die weitere Entwicklung beobachten, um wesentlichen Veränderungen rechtzeitig Rechnung tragen zu können.

dann mal ran, werter Herr Gesetzgeber. *hammer*

Zudem ist da die Frage nicht ganz beantwortet, die sich zumindest für mich stellt:
Wird diese Statistik, nach der also die Mehrzahl einer KS pflichtigen Vereinigung angehören muß, damit sie eine Berechtigung hat, eigentlich nach Bundesländern oder insgesamt aufgestellt?
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*kamera*zu meinen Photos*kamera*

22

Donnerstag, 11. September 2003, 23:31

Die einzige Frage, die sich mir da stellt ist... Wieso zieht ein Staat, der laut Verfassung nix, aber auch gar nix mit der Kirche zu tun hat, überhaupt Kirchensteuer ein?!!? §$%
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Rule #3: Don't believe what you're told. Double check.
Rule #7: Always be specific when you lie.
Rule #8: Never take anything for granted.
Rule #38: Your case, your lead.

23

Donnerstag, 11. September 2003, 23:36

Er zieht sie ja nciht ein, er behält sie ein!!
und wie gesagt, theoretisch muß er sie weiterleiten.

hast dir das Teil mal durchgelesen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es unter anderem auch um den Aufwand, der bei einer Spezifischen Aufschlüsselung entstehen würde und damit zu einer nicht fristgerechten bearbeitung der Stütze führen würde. Und diese Pauschalisierung begründet sich halt unter anderem durch das erste der beiden obigen Zitate!
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*kamera*zu meinen Photos*kamera*

24

Donnerstag, 11. September 2003, 23:45

Na umso schlimmer!! Das Wort Kirche dürfte im Zusammenhang mit allem staatlichen LAUT VERFASSUNG aber gar nicht auftauchen. Das ist das, was mich stört. Wer an Gott glaubt und bzw. oder Kirchenmitglied ist, soll das tun. Aber das hat weder in staatlichen Schulen, noch vor Gericht, noch in irgendwelchen Steuerabgründen was zu suchen!! *hammer*
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25

Donnerstag, 11. September 2003, 23:56

Bei dieser strikten Einstellung hätte ich so langsam aber sicher Lust, von dir ein zitat oder Link zu erhalten, in dem das hundertprozentig so unterschrieben wird und definitiv keine Ausnahmereglung zuläßt!!!

Also: her damit!
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*kamera*zu meinen Photos*kamera*

26

Freitag, 12. September 2003, 01:10

Dann schau dir doch z.B. mal das an:
IBKA



Am Ende diese Artikels findest du folgende Erklärung:

"Das Grundgesetz legt durch Artikel 4 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 33 GG sowie durch Artikel 136 Absatz 1 und 4 und Artikel 137 Absatz 1 WRV in Verbindung mit Artikel 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchenrechtlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." (BVerfGE 19, 206-289). Dies ist "die in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 verkündete grundsätzliche Aussage über das Verhältnis von Staat und Kirche."


Demzufolge ist es nicht nur verfassungswidrig, dass der deutsche Staat Kirchensteuer einzieht, in staatlichen Schulen Religionsunterricht eine Rolle spielt und man vor Gericht eben auch auf Gott schwören kann. Es findet auch eine Bevorteilung der christlichen Kirche statt. Fiele es also einer jüdischen, islamistischen, buddhistsischen oder sonstigen Gemeinde ein, könnte sie dagegen klagen und würde auch vom Staat Unterstützung bekommen müssen, da dies der christlichen Kirche schon "zusteht".
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27

Freitag, 12. September 2003, 16:11

Aber ist es nicht so, dass man, wenn man schwört, das auch ohne christlichen Schwur tun kann? Man kann aber einen christlichen Zusatz fordern, der Überzeugung wegen. Das macht dann halt nur den Unterschied, dass man statt "Ich schwöre, dass..." "Ich schwöre bei Gott, dass..." sagt.

Das würde dann der Freuheit gerecht werden, oder?
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The more you suffer, the more it shows you really care, right?

I love you, but I hate you so. Now pack your things and go, okay?

28

Freitag, 12. September 2003, 16:32

is schon richtig, nur leider is das auf Gott schwören zum standard geworden und man muß immer ausdrücklich sagen, daß man nicht auf Gott schwören will, zumindest hab ich das bisher so mitbekommen
und daß die Politiker immer auf Gott schwören is eh ein Unding
und wer ein Christlich in seinem Parteinamen trägt, sollte sich wirklich mal fragen warum
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Jene, die das Herannahen aller Höllen fürchten, sind es, die man selbst fürchten sollte.
Das Buch der gezählten Sorgen

Die Zeit ist der beste Lehrer.
Leider tötet sie alle Schüler.
Hector Berlick

29

Samstag, 13. September 2003, 16:16

Hmmmm?

Zitat


Am Ende diese Artikels findest du folgende Erklärung:

"Das Grundgesetz legt durch Artikel 4 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 33 GG sowie durch Artikel 136 Absatz 1 und 4 und Artikel 137 Absatz 1 WRV in Verbindung mit Artikel 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchenrechtlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." (BVerfGE 19, 206-289). Dies ist "die in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 verkündete grundsätzliche Aussage über das Verhältnis von Staat und Kirche."


Demzufolge ist es nicht nur verfassungswidrig, dass der deutsche Staat Kirchensteuer einzieht, in staatlichen Schulen Religionsunterricht eine Rolle spielt und man vor Gericht eben auch auf Gott schwören kann. Es findet auch eine Bevorteilung der christlichen Kirche statt. Fiele es also einer jüdischen, islamistischen, buddhistsischen oder sonstigen Gemeinde ein, könnte sie dagegen klagen und würde auch vom Staat Unterstützung bekommen müssen, da dies der christlichen Kirche schon "zusteht".




Warum soll das verfassungswidrig sein? Der Artikel 140 regelt ja gerade, dass der Staat berechtigt ist, dem Bürger Steuern für eine Religionsgemeinschaft aufzuerlegen. Ich betone: EINE - ganz egal, welche Religion. Diese Gemeinschaften können sich aussuchen, ob sie ihre Steuern durch den Staat einziehen lassen, oder durch Mitgliedsbeiträge. Demnach findet auch keine Bevorteilung der Christlichen Kirche statt. Es liegt allein im Ermessen der Gemeinschaften, wie die Steuer eingezogen wird.

Das Thema Schule ist ein ganz anderes. Die eigentlichen Beschränkungen können im Grundgesetz garnicht niedergeschrieben sein, da es schlicht und ergreifend in die Sparte der Länderkompetenzen fällt. Wenn aus dem Grundgesetz der Religionsunterricht gestrichen wurde, heißt das noch lange nicht, dass es nicht erteilt werden darf. Der Bund gibt für so etwas lediglich die Rahmengesetzgebung, anderes wir Inhalte usw. regeln Ländergesetze.

Gegen die Schwur-Regelung habe ich nichts. Ich halte nix von der Kirche und ich werde mich auch nie zur Kirche hingezogen fühlen. ABER! - und das ist meine persönliche Meinung - würden wir einen großen Teil der deutschen Staatsbürger ausgrenzen, wenn wir das Wort "Gott" aus dem Grundgesetz streichen. Gesetze regeln auch Rechte! Und wenn Gläubige nicht mehr mit berücksichtigt werden, sehen sie das Grundgesetz nicht mehr als IHR Recht an. Letztendlich kommt dies einem Zwang gleich, ein Gesetz anzuerkennen, was in keinster Weise ihren Glauben berücksichtigt. Wenn man auf Gott schwört, schwört halt jeder auf diese Kraft, die ihm am wichtigsten erscheint - wir auf unser Innerstes und die Religionsangehörigen auf ihre Götter. Immerhin stellen sie keine Randgruppe dar, sondern noch immer fast die Hälfte der Bevölkerung. Dementsprechend erwarten auch sie eine Akzeptanz unsererseits und es wäre sehr egoistisch, diese Ihnen zu verweigern. UND sie erwarten als größerer Teil unserer Bevölkerung auch im Grundgesetz und vor allem in den Ländergesetzen berücksichtigt zu werden.

So ist es ja auch im Fall der Schulen und der Kirchensteuer. Immerhin entscheiden auch hier die Landesgesetze. Darum werden sie von Bayern auch befürwortender ausgelegt, als die vielleicht mehr spezifizierenden Gesetze in Sachsen-Anhalt oder anderswo. Das ist Demokratie!

Acqua

30

Samstag, 13. September 2003, 19:03

Ich denke dem obigen beitrag von Acqua gibt es nicht mehr wirklich viel hinzuzufügen, denn ich woltle auch auf diese Begrifflichkeit verweisen, in der auf "EINE" Religionsgemeinschaft eingegangen wird und nicht auf DIE (christliche)
Wie gesagt, Reli oder Ethik (und da hast du als SChüler zudem die Wahl) ist Ländersache.
______________________________

*kamera*zu meinen Photos*kamera*

31

Montag, 22. September 2003, 13:11

Was ? Man zahlt Kirchensteuer wenn man Arbeitslos ist ?
Was soll denn der Schwachsinn ?

32

Montag, 22. September 2003, 15:17

Arrrgh.

Lesen, weiterlesen. Links lesen. Verstehen und nachvollziehen!
______________________________

*kamera*zu meinen Photos*kamera*

33

Montag, 19. Januar 2004, 19:12

mensch mensch, bin ich froh, dass ich mit der kirche nix mehr am hut hab *seufz*

nunja, ob der staat die steuern nun einbehält oder an die kirche direkt weiterleitet spielt doch im grunde gar keine rolle. bei den summen, mit dem die kirch jährlich regelrecht subventioniert wird, ist es egal ob die paar krichensteuern auf direktem oder indirektem wege zur kirche gelangen. auf jeden fall bekommen sie geld und das nicht gerade wenig ...
soviel von mir als frischfleisch *zwinker*

34

Montag, 6. September 2004, 13:16

ich hab noch nix derart gehört (meine ma arbeitet dort)? aber prizipiell ist es meiner meinung idiotisch noch dafür geld zu zahlen,dass ich an gott glaube. (was ich keineswegs nicht tue.) oder?

35

Donnerstag, 9. September 2004, 07:42

Da das Arbeitlosengeld aus dem Nettolohn berechnet wird, wird ganz einfach der Berechnung die aktuelle Lohnsteuergruppe sowie alle anderen regulären Abzüge zu Grunde gelegt, durch die vielen Kasperköppe die offiziell regelmäßig KS abdrücken, fällt auch die KS mit in die Berechnungsgrundlage. Das Geld wird also nicht wirklich einbehalten oder weggezaubert, es ist eigentlich von Anfang an gar nicht da.
Würde das Arbeitslosengeld aus dem Bruttogehalt berechnet werden, denke ich, müßte auch ganz spezifisch bei der Berechnung des Einzelnen die Religion mit berücksichtigt werden.
Ich rege mich aber auch jedesmal drüber auf, wenn ich zu hause hocken muß.
Damit müssen wir leben, schätze bis die Kirchen und Religionen als Menschenverdummung verboten werden, oder so.
______________________________

Suche den Tod nicht, er wird dich finden...!
I'll give you my skin, so you can feel, how I feel....

*miez* *stricken*

36

Donnerstag, 23. September 2004, 18:57

1. Die Kirchensteuer wird nicht einbehalten vom Staat sonder an die jeweiligen Landeskirchen, Bistümer bzw. den Vatikan weitergeleitet. Der Staat hat davon garnix.

2. Die Katholischen Schulen in Halle sind mit die Besten, komplett neue Ausstattung, Lehrer die nach aktuellen maßstäben unterrichten und saubere umgebung. Die kirche ist in diesem Land die einzige Institution die sich noch um Bildung kümmert.

3. Kirchensteuer gibts in vielen Ländern, dadurch konnten sich sogar die Spinner der CoS im amiland staatlich anerkannte Kirche nennen. Das das blos steuerrechtlich interessant ist wissen die meisten garnicht. Amis halt *kopfschuettel*

37

Donnerstag, 23. September 2004, 19:49

du hast mit allem recht, xp ... ABER:

Zitat

Original von xp666
2. Die Katholischen Schulen in Halle sind mit die Besten, komplett neue Ausstattung, Lehrer die nach aktuellen maßstäben unterrichten und saubere umgebung. Die kirche ist in diesem Land die einzige Institution die sich noch um Bildung kümmert.


GNAH!
ich bin 3 jahre ins elesabethgymnasium gegangen. VETO. das gebäude ist toll (war aber nach meiner zeit), die lehrer ganz und gar nicht. furchtbar!
der abischnitt ist in diesem gymnasium nicht umsonst am schlechtesten in ganz halle! oO
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Harry Potter#7
Es sterben Hedwig, Moody, Dobby, Fred, Snape und Voldemort - sein Todesfluch wird reflektiert.
Harry (= Horcrux!) bringt sich um, tötet damit aber nur den Voldemort-Teil in sich!
Harry heiratet Ginny, Ron heiratet Hermione.

38

Freitag, 24. September 2004, 09:21

Mag sein, als ich noch auf der Schule war (im alten Haus) waren auch die Lehrer noch ok, jetzt kenn ich die leute nicht mehr so.

Dafür war ich letztens in der neuen kath. Grundschule und da muß ich sagen respekt, sowas bekommt der staat nicht hin.

39

Freitag, 24. September 2004, 12:14

Zitat

Original von xp666
Mag sein, als ich noch auf der Schule war (im alten Haus) waren auch die Lehrer noch ok, jetzt kenn ich die leute nicht mehr so.


wann warst du denn da? ich bin damals WEGEN "lehrern" wie kugler, neumann, gerdson-neumann und so weg ... brrrr.

da ist die kirchensteuer echt verprasstes geld. ;-)
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Harry Potter#7
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40

Freitag, 24. September 2004, 13:12

oje, irgendwann zwischen 95 und 97, scheiß gedächtniss (verd. alk). kugler fand ich toll, ich mochte geo, die anderen hatte ich nicht. ok queckes waren etwas schwierig SIE hat mich gehasst und ER war eigentlich nie wirklich da, von daher wars ok.
ansonsten gehört die schulzeit zu den lebensabsschnitten die ich gern verdränge.