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Am Ende diese Artikels findest du folgende Erklärung:
"Das Grundgesetz legt durch Artikel 4 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 33 GG sowie durch Artikel 136 Absatz 1 und 4 und Artikel 137 Absatz 1 WRV in Verbindung mit Artikel 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchenrechtlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." (BVerfGE 19, 206-289). Dies ist "die in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 verkündete grundsätzliche Aussage über das Verhältnis von Staat und Kirche."
Demzufolge ist es nicht nur verfassungswidrig, dass der deutsche Staat Kirchensteuer einzieht, in staatlichen Schulen Religionsunterricht eine Rolle spielt und man vor Gericht eben auch auf Gott schwören kann. Es findet auch eine Bevorteilung der christlichen Kirche statt. Fiele es also einer jüdischen, islamistischen, buddhistsischen oder sonstigen Gemeinde ein, könnte sie dagegen klagen und würde auch vom Staat Unterstützung bekommen müssen, da dies der christlichen Kirche schon "zusteht".
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Original von xp666
2. Die Katholischen Schulen in Halle sind mit die Besten, komplett neue Ausstattung, Lehrer die nach aktuellen maßstäben unterrichten und saubere umgebung. Die kirche ist in diesem Land die einzige Institution die sich noch um Bildung kümmert.
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Original von xp666
Mag sein, als ich noch auf der Schule war (im alten Haus) waren auch die Lehrer noch ok, jetzt kenn ich die leute nicht mehr so.