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Zitat von »Mikki«
Trägt man den dann für den Rest seines Lebens
Zitat
Sozialgesetzbuch §2 Abs. 1 SGB IX :
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mundilfari« (14. April 2009, 03:36)
Zitat von »Auszug aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz«
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses
Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für
den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von
Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
(...)
3.den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung
einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung
sowie der praktischen Berufserfahrung,
(...)
(...)
7.die Bildung,
(...)
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig,
wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer
Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern
der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.
(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit
wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen
eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Agathe Bauer« (16. April 2009, 11:23)
Zitat von »Agathe Bauer«
Ich glaube, beim Kolleg in Ha-Neu wird doch auch 'ne abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder?
Zitat von »Mundilfari«
Zitat von »Agathe Bauer«
Ich glaube, beim Kolleg in Ha-Neu wird doch auch 'ne abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder?
Jap, wird es.