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Donnerstag, 9. April 2009, 18:47

Abitur nach gesundheitlichem Absturz?

Folgendes will ich zunächst erklären, bevor ich meine Frage stelle.
Ich bin 15 Jahre alt und würde eigentlich die 9. (bald 1o.) Klasse des Gymnasiums "Latina AHF" besuchen.
Seit ca 3-4 Jahre leide ich an einer chronischen neuroliogischen Erkrankung, welche erst November 2oo7 diagnostiziert wurde.
Es ist eine Form der Muskelschwäche ("Myasthenia gravis") und die permanenten Krankenhausbesuche (meist stationär, mind. 1x im Monat), Blutkontrollen, Konsultationen von Ärzten in ganz Deutschland und die Einnahme von psychisch und auch physisch belastenden Medikamenten, machte es mir unmöglich, die Schule regelmäßig zu besuchen.
Aufgrund dessen, blieb ich in der 7. Klasse sitzen, da ich nicht ausreichend Zensuren schrieb.
Dadurch musste ich die 7. Klasse wiederholen, was mit allerdings zum Wiederholten Male nicht gelang, da ich auch wieder kaum Zensuren schreiben konnte, aufgrund ständigen Fehlens (Krankenhaus ect).
Dank des Landesverwaltungsamt für Schule wurde ich allerdings in die achte Klasse "überwiesen", da nachgewiesen wurde, dass das Potenzial meinerseits vorhanden ist, den doppelten Stoff innerhalb eines Jahres zu erarbeiten.
Leider hat ein gesundheitlicher Tiefschlag letztes Jahr es mir wiederum verhindert, die Schule zu besuchen (Auswirkungen v. Chemotherapie auf Blutkreislauf).
Nun ist dieses Schuljahr beinahe vorbei, mir ist es nicht gestattet zur Schule zu gehen und eigentlich steht fest, dass ich das Lernpensum nicht mehr erfüllen kann, da ich bisher nicht eine einzige Note bekommen konnte.
Das heißt, dass ich nach diesem Jahr eigentlich in die 1o. Klasse käme, aber bisher nur einen Abschluss der 6. habe.
Somit darf ich nicht weiter auf ein Gymnasium gehen und müsste theoretisch zunächst auf eine Sekundarschule die 7. Klasse besuchen, um überhaupt schulisch weiterzukommen.
Das würde dann aber bedeuten, dass ich mit 16 Jahren zusammen mit 12-13 Jährigen die Hälfte des Tages verbringen müsste und auch vom Stofflichen her nach spätestens einem halben Jahr sicherlich unterfordert sein würde, sofern ich bis dato überhaupt wieder schulfähig sein sollte.
Zumal der psychische Aspekt auch eine große Rolle bei meiner Erkrankung spielt -und es weniger förderlich wäre, wenn ich mich in meinem schulischen Umfeld gänzlich unwohl fühlen würde ...

Momentan bin ich deswegen der Verzweiflung nahe und perspektivenlos.
Ich wollte ursprünglich mein Abitur schreiben und in Richtung Astro-Mathe studieren.
Kann mit irgendwer eine Alternative verraten, bzw wisst ihr, wie das mit "Fernlernen/Fernstudium"; Abendschule ... aussieht ?
Oder hat Jmd von euch eventuell Ähnliches durchlebt ?

Ich brauche wirklich Hilfe und würde mich sehr freuen, wenn Irgendwer einen Rat weiß.

Vielen Dank im Vorraus. *herzen*
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Mikki
_________________________________________________________________ *panda*
“We can never know what to want, because,
living only one life, we can neither compare it with our previous lives
nor perfect it in our lives to come.”
- Milan Kundera

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Donnerstag, 9. April 2009, 20:26

das hört sich echt knifflig an.
eine richtige idee habe ich da auch nicht, aber ich denke, es könnte nicht schaden, mal bei der krankenkasse vorbei zu schauen.

da deine erkrankung chronisch ist, ist nicht abzusehen, ob du einen "normalen" schulischen bildungsweg gehen kannst, richtig?

so halte ich für denkbar, dass ein gesundheitlicher grund zumindest eine eruierung deiner möglichkeiten einer förderung durch die kk rechtfertigt.

alles gute.
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tout va bien

3

Donnerstag, 9. April 2009, 21:21

Die Erkrankung ist chronisch, ja ...
Kann allerdings, wenn ich Glück habe, in den nächsten zwei Jahren ca in Remission gehen, durch Chemotherapie ect ...
.
.
.
Aber mit der Krankenkasse ansich kein schlechter Gedanke.
Zumal ich jeglichen Anspruch auf Förderung/ finanzieller Unterstützung erheben kann ...
.
.
.
Nur weiß ich eben nicht, wonach speziell ich da fragen soll ...
Da ich eine Zeit lang auch schon Privatunterricht hatte, der von der Kasse getragen wurde.
Nur dummerweise beläuft sich sowas dann auf maximal 4 Std. gesamt in der Woche, was im Endeffekt auch beinahe sinnfrei ist.
...
Aber ich danke dir.
Ich werde einfach mal dort vorbeispazieren und nach Beratung fragen.

:)
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Mikki
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- Milan Kundera

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Donnerstag, 9. April 2009, 22:46

das ist eine gute idee.
du könntest zumindest deine situation schildern und selbst wenn dein gegenüber keine idee hat, was die kasse machen kann, kennt es vielleicht jemanden, der es wissen könnte.

oder er/sie weiß, wo du dich sonst noch schläu machen kannst.
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tout va bien

5

Donnerstag, 9. April 2009, 23:14

Sobald ich wieder in Halle bin, werde ich dem ersteinmal nachgehen ^^..

Ich danke dir vielmals :)
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Mikki
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Freitag, 10. April 2009, 08:31

Warum hattest du denn im Krankenhaus keinen Unterricht? Ich weiß von einer Kundin, die Lehrerin am Gymnasium ist, das sie Schüler im Krankenhaus besucht und unterrichtet wenn sie z.B. Chemo haben.Dann wäre der Ausfall doch nicht so groß.Ansonsten ist hier eine Beratung sicher das Beste.Würde auch mal beim Schulamt nachfragen was es noch für Möglichkeiten gibt.
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Faulheit ist der Hang zur Ruhe ohne vorhergehende Arbeit (Kant) *schlaf*

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Freitag, 10. April 2009, 13:19

Ich hatte ja keine Bestrahlung, sondern bekomme die Chemo in Tablettenform verabreicht.
Und wenn ich im Krankenhaus lag, bekam ich Bltuplasma u-ä. ...
Und das belastet den Körper so sehr, dass man kaum aufnahmefähig ist. *kruecke*
Ansonsten gab es im Krankenhaus, glaube ich nur eine Lehrerin, welche lediglich für die Krebspatienten zuständig war *o_O* ...

Aber stimmt schon.
Unterricht im Krankenhaus wäre sicher effektiver gewesen ...:(
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Mikki
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Freitag, 10. April 2009, 17:33

hm, is wirklich knifflig...du könntest natürlich erstmal deinen erweiterten realschulabschluß rocken und zähne zusammenbeißen zwecks 12-13 jährigen...vllt. kannst du dann ja ne klasse überspringen wenn du wirklich nur gute noten schreibst...dann haste das erstmal in der tasche und bist nichtmehr so perspektivlos...abi nachholen kann man ja immer. Es gibt ja das Kolleg und Abendgymnasium in Halle Neustadt.
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"Man bräuchte eine Menge Kobolde, aber möglich wärs."


9

Sonntag, 12. April 2009, 23:05

Was ist den mit dem Arbeitsamt??Du kannst doch mit deinem Hausarzt zusammen einen Behindertenausweis beantragen(wenn du den nicht schon hast),weil du ja durch die Krankheit eingeschränkt bist und dann würde ich das über die Reah laufen lassen beim Amt und die müssen dich dan Beruflich/Schulisch fördern.Also nachfragen kostet ja nichts.
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der mann: rede zu uns über freude und trauer und sie antwortete: deine freude ist deine trauer ohne maske und derselbe brunnen,aus dem dein gelächter aufsteigt,wurde oft von deinen tränen gefüllt!

10

Dienstag, 14. April 2009, 01:40

Das Ding ist, das ich (wenn ich den Behindertenausweis ersteinmal habe) Doch sicherlich nicht mehr allen Berufen nachgehen könnte, oder?
Oder das dann zumindest es später passieren könnte, dass meine Bewerbungen gleich im Mülleimer landen ..?
Weil ein Behindertenausweis ...
Trägt man den dann für den Rest seines Lebens?
(Ich hab mich dahingehend noch nicht informiert) ...
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Mikki
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Dienstag, 14. April 2009, 03:35

Zitat von »Mikki«

Trägt man den dann für den Rest seines Lebens


Zitat

Sozialgesetzbuch §2 Abs. 1 SGB IX :

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.


Hmm... scheinbar nicht unbedingt *gruebel*
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"He's like fire and ice and rage
He's like the night and the storm in the heart of the sun.
He's ancient and forever.
He burns at the centre of time
can see the turn of the universe.
He's... wonderful."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mundilfari« (14. April 2009, 03:36)


12

Dienstag, 14. April 2009, 12:04

Nö, den trägt man nicht zwangsläufig für immer. Sollte die Krankheit, die einen beeinträchtigt, irgendwann wieder mehr oder weniger heile sein, ist auch der Ausweis weg. Sollte ja klar sein.

Ansonsten ist auch so ein Ausweis für Arbeit nicht schlimm. Oft bekommen die Arbeitgeber für behinderte Arbeitnehmer viel Förderungen vom Arbeitsamt etc.
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/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



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"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

13

Dienstag, 14. April 2009, 18:15

Hallo Mikki,

ich würde ebenfalls den Gang zum Schulamt empfehlen, denn es besteht ja Unterrichtspflicht in Deutschland. Also müssen die auch Mittel und Wege finden, Dich entsprechend zu unterrichten.
Die Abendschule in Ha-Neu unterrichtet übrigens auch tagsüber, genau wie jede andere Schule. Da ist der Name etwas irreführend. Ich hab da auch ein Jahr meines Lebens verbracht. Leider hat es auf Grund von schlechtem Umgang bei mir "nur" zum erweiterten Realschulabschluss gereicht...
Übrigens bewundere ich Dich und Dein Durchhaltevermögen. Ich drück Dir ganz fest die Daumen, dass sich Dein Ausbildungswunsch erfüllt und Du wieder heile wirst...

Kess

14

Dienstag, 14. April 2009, 21:13

Mit einem Behindertenausweis bekommst du besser eine Ausbildung und Arbeit als wenn du keinen hast,weil das Amt dem Arbeitgeber jeden Monat Geld gibt weil er dich eingestellt hat.Du bist also eine billige Arbeitskraft für den Arbeitgeber und dir kann es ja egal sein,du bekommst ja dein Geld.Aufjedenfall ist es egal was du machst, keine schlechte Sache.Du bekommst eine Chance den gesunden Arbeitnehmern gegenüber.
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15

Mittwoch, 15. April 2009, 16:43

Schulamt, A-Amt und Krankenkasse abklappern und sich nicht von unmotivierten Mitarbeitern abwimmeln lassen!

Hast du mal im Internet nach speziellen Foren gesucht? Ich denke mal andere Betroffene können dir da sicherlich gute Tipps geben.

Und was deine Sorge bzgl. der Jobchancen mit einem Behindertenausweis angeht:

Zitat von »Auszug aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz«

 § 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses
Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für
den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von
Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
(...)
3.den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung
einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung
sowie der praktischen Berufserfahrung,
(...)
(...)
7.die Bildung,
(...)

§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig,
wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer
Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern
der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.
(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit
wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen
eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.


Wenn jemand tatsächlich eine Absage allein mit der Behinderung begründet und die Benachteiligung unzulässig ist, dann ist diese Absage ´ne Menge Geld wert.

16

Donnerstag, 16. April 2009, 11:10

Ein Fernstudium wäre sicherlich möglich, allerdings musst du das auf jeden Fall aus eigener Tasche zahlen (was nicht wenig ist)...Die KK wird die Kosten gewiss nicht übernehmen, da ein regulärer "Gang" zur Schule in deinem Fall durchaus zumutbar ist. Gleiches gilt übrigens auch für das A-Amt.
Kolleg oder Abendgymnasium kommt für dich zur Zeit nicht in Frage, da Zugangsvoraussetzungen herrschen:
1. mind. ein Realschulabschluss
2. Volljährigkeit
3. beim Abendgymnasium ein Nachweis über einen festen 6-8 Std. Job
Die einzige altenative die VIELLEICHT in betracht kommt ist eine Volkshochschule o.ä. wo du regulär deinen Realschulabschluss (ab 5. Klasse) nachholen kannst. Allerdings sitzen hier dann Ex-Junkies oder andere Verbrecher XD die ihre Grundschule gemacht haben und das hier nur tun, weils A-Amt sonst Sperren verhängt. Ich denke das sind auch keine guten Lernbedingungen.
Mein Tipp: Geh ganz normal wieder zur Schule und beiss die Zähne zusammen!
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"Wenn deine Spezies überlebt, dann klatscht's zwei mal" *klatsch* ... *tanzen*

17

Donnerstag, 16. April 2009, 11:22

Ich glaube, beim Kolleg in Ha-Neu wird doch auch 'ne abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder?
Ansonsten kann man seinen Haupt- bzw. Realschulabschluss noch an der Kastanienallee-Realschule in Neustadt nachholen. Dort ist man dann quasi "Nichtschüler" und muss zweimal im Monat zu Konsultationen in die Schule. Alles wird im Selbststudium erarbeitet und man bekommt als Beschäftigungstherapie für nebenbei noch 'ne Maßnahme vom Amt.
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sounds control your mind

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Agathe Bauer« (16. April 2009, 11:23)


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Donnerstag, 23. April 2009, 17:35

Also vielen Dank erstmal für die zahlreichen Informationen / Vorschläge ...
Da habe ich erstmal eine Menge abzuklappern/-klären.
Aber gewiss wird sich mindestens eine, der von euch aufgeführten Alternativen, als realisierbar/hilfreich erweisen.
Vielen, lieben Dank :)
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Mikki
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Donnerstag, 23. April 2009, 19:13

Zitat von »Agathe Bauer«

Ich glaube, beim Kolleg in Ha-Neu wird doch auch 'ne abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder?


Jap, wird es.
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20

Donnerstag, 23. April 2009, 19:25

Zitat von »Mundilfari«

Zitat von »Agathe Bauer«

Ich glaube, beim Kolleg in Ha-Neu wird doch auch 'ne abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder?


Jap, wird es.


Link
  • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Zeiten des Pflichtwehrdienstes oder Wehrersatzdienstes, eines soziales Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr werden anerkannt.
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