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Wann immer eine gute Sendung aus dem Programm genommen wird, heißt es: Die Quote war schlecht, und wann immer eine schlechte Sendung im Programm gehalten wird: Die Quote war gut. Über Qualität und Angebot von Sendungen nach der Zuschauerquote zu urteilen bedeutet aber für die öffentlich-rechtlichen Sender, dass sie sich wie reine Wirtschaftsunternehmen verhalten, das heißt nach Maßgabe der Produktverkäuflichkeit, ohne Blick auf eine weitergehende Verantwortlichkeit. Warum sollen Sender, die sich wie Privatakteure auf dem Markt verhalten, eine Gebühr bekommen, die sie von der Rücksicht auf den Markt befreit? Dies ist die Legitimationskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Er wird für eine Freiheit bezahlt, die er nicht nutzt.
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Zunächst und vor allem ist eine groteske Entbürgerlichung zu beobachten. Es lässt sich zwar zweifeln, ob von einer neuen Bürgerlichkeit als gesellschaftlicher Tendenz gesprochen werden kann, aber wenn es diese Tendenz gibt, dann jedenfalls nicht im Fernsehen. Das Fernsehen, weit davon entfernt, die Zuschauer auf die Höhen der bürgerlichen Bildung zu heben (wie eine berühmte Formulierung der deutschen Arbeiterbewegung lautete) oder ihnen auch nur die Chance auf Teilhabe zu eröffnen, konkurriert mit den billigsten Boulevardmedien um die niedrigsten Instinkte der dümmsten Bevölkerungsteile.
Roger Willemsen hat einmal mit dem Gedanken gespielt, dass sich das Fernsehen absichtsvoll aus dem gebildeten und bürgerlichen Milieu zurückgezogen habe, weil sein Zuschaueranteil marginal sei, weil er auch nicht wachsen werde, weil es sich, brutal gesagt, um eine sterbende Klasse handle, wie das die Bolschewisten nannten. Aber selbst gesetzt den Fall, es wäre so, dann dürfte doch gerade das öffentlich-rechtliche System davor nicht resignieren. Es müsste in der Pflege, gegebenenfalls Wiederaufzucht eines gebildeten Publikums seinen großen und vornehmsten Auftrag für eine Wissensgesellschaft sehen.
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Die Quote ist der Widerspruch schlechthin zur Gebührenfinanzierung. Die Quote heißt Markt, die Gebühr heißt Unabhängigkeit vom Markt. Mit anderen Worten: Wenn das öffentlich-rechtliche System seine Legitimationskrise lösen will, dann muss es sich zwischen Quote und Gebühr entscheiden.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat imho nach wie vor eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Meinungsbildung inne.
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der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die ihm von uns finanzierte "Freiheit" von den Marktmechanismen auch nutzen und nicht den Privaten Konkurrenz machen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »saraswati« (30. Juli 2010, 15:24)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Daveman« (30. Juli 2010, 16:31)
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Auf eine schlechte Quote folgt immer eine Niveausenkung, als wäre es ausgeschlossen, dass vielleicht im Gegenteil ein Niveaumangel vorgelegen habe.
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Stellt euch vor: Eure Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden so genutzt, dass erstelltes Material nach einer gewissen Zeit gelöscht werden muss. Die Berliner Piraten haben sich das Thema "Depublizierung" mal zur Brust genommen.
Die Pauschale hingegen ist frech. Ich zahle doch nicht den Geschmack meiner Mitbürger.
Pay TV like würde ich entscheiden, welche Sender mir zusagen.
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Tolle Idee! Aus der alten Rundfunkgebühr pro Gerät wird 2013 eine Zwangsabgabe pro Haushalt. Grund genug für die Verantwortlichen, auch die bislang zuständige GEZ umzubenennen - sie soll "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »grausam« (29. August 2012, 23:11)
Jakob Heinrich Tschuschke - RechtsanwaltZitat
Sie müssen abwarten, bis im Jahr 2013 der erste Rundfunkbeitrag von Ihnen verlangt wird. Diese Zahlung verweigern Sie und lassen einen Beitragsbescheid gegen sich ergehen, der Sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet. Gegen diesen Bescheid legen Sie Widerspruch ein, gegen einen negativen Widerspruchsbescheid klagen Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht (je nach Bundesland können Sie das Widerspruchsverfahren evtl. auch auslassen und sofort gegen den Beitragsbescheid klagen). Falls Sie die Klage verlieren, legen Sie Berufung (Verwaltungsgerichtshof oder Oberverwaltungsgericht) und ggf. Revision (Bundesverwaltungsgericht) gegen das Urteil ein. Wenn Sie auch im Revisionsverfahren unterliegen, steht Ihnen der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.
Vor den Verwaltungsgerichtshöfen / Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Widerspruchsverfahren, vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht können Sie auch ohne Anwalt auftreten, wenngleich eine anwaltliche Vertretung auch dort sinnvoll ist.
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Mitmachen ist sehr einfach:
* Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
* Zahlungen ab 2013 einstellen.
* Mahnungen kassieren.
* Beitragsbescheid abwarten.
* Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 1)
* Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
* Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!