Heute wurde das Urteil gegen die beiden Journalisten gefällt, die im Zusammenhang mit dem "Sachsensumpf" recherchiert haben.
Die Anklage und das Urteil beziehen sich im Endeffekt auf eine Aussage - besser Frage; nämlich folgende:
"Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.? Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"
Vorranging geht es hierbei um die zweite Frage im Zitat. Man sah hier den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Die beiden Journalisten wurden zu je 50 x 50 Euro Geldstrafe verurteilt, die Staatsanwaltschaft klagte auf 6000 Euro, die Nebenkläger sogar auf ein Jahr Haft.
Ich möchte jetzt nicht den gesamten Hintergrund widergeben - dieser ist komplex -, es sei aber gesagt, dass dieser Fall bis zum Himmel stinkt. Allein dass genannter "N." - ein Richter, der damals einen Zuhälter, der Minderjährige anschaffen ließ, zu nur 4 Jahren Haft verurteilte - heute Leiter des Gerichtes ist, dass den Fall der Journalisten behandelte, ist in meinen Augen ein Unding.
Gegen das Urteil wurden natürlich sofort Rechtsmittel eingelegt.
Nun steht natürlich die Frage im Raum, ob in Zukunft die Pressefreiheit stark gefährdet ist, Reporter und Journalisten fürchten müssen, bei brisanten Themen oder kritischen Aussagen und Fragen mundtot gemacht zu werden.
Kann man hier auch von Amtsmissbrauch reden?
Dürfen Journalisten alles sagen, alles fragen?
Ich für meinen Teil hoffe, dass die nächsthöhere Instanz etwas objektiver ist und den Fall entsprechend behandelt - das heißt für mich: Straffreiheit für die Journalisten und eine Ermittlung in Richtung der Polizei und Justiz, die den Fall bisher behandelten. Denn: die Intention, die Journalisten tatsächlich anzuzeigen, ging nicht mal von (auch) betroffenen Polizisten aus, sondern von der Staatsanwaltschaft, die sie fragte, ob sie denn nicht Anzeige erstatten wollen würden. Weil sie das nicht wollten, erstattete ihr Vorgesetzter die Anzeige.
Verloren im Sumpf.