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Samstag, 14. August 2010, 22:21

nachträgliche Sicherungsverwahrung

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte macht die rechtliche Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung notwendig.
Zum Thema in der Zeit:
"Kabinett beschließt Reform der Sicherungsverwahrung"
"Zehn Irrtümer über die Sicherungsverwahrung"

Wie zu Beginn des einen Artikels festgestellt: "Mit der Sicherungsverwahrung lässt sich hervorragend populistisch Stimmung machen."
Bild lässt es sich (natürlich)nicht nehmen, dies zu unterstützen, Stimmung zu machen und (berechtigte???) Ängste zu schüren und veröffentlicht eine "Landkarte der Schwerverbrecher".
Am Pranger der Populisten
Ich für meinen Teil bin froh, dass es in Deutschland (im Gegensatz zu den USA) keine Auflistung entlassener Häftlinge im Internet gibt. Wie soll unter solchen Umständen Resozialisierung auch nur theoretisch möglich sein? In meinen Augen handelt es sich dabei und eben auch bei der veröffentlichung der Bild um einen groben Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte.

Klar, dann kommt immer wieder der beliebte Hammer des Typen, der ein Kind vergewaltigt hat, und damit all seine Menschenrechte verwirkt. Und wie fühlen sich wohl die Familien der Opfer...(Ich spare mir den Hinweis, dass der böse Vergewaltiger meist im nahen Familienumkreis zu finden ist)
Zum Einen: Ich bin froh, dass es in unserem Rechtssystem nicht um Vergeltung geht. Sonst wären wir bald wieder bei Lynchjustiz und ich denke, es hat seinen Grund, dass Recht nicht von Betroffenen gesprohen wird.
Zum Anderen: Für den wirklich gestörten Täter mit hoher Rückfallgefahr ist, wenn ich das richtig verstanden habe, auch nach neuem Recht eine anschließende Sicherungsverwahrung möglich, nur dass diese eben schon bei Verkündung der Strafe eingeschlossen wird.
In meinen Augen ist dies notwendig um Handeln zu legitimieren. In wieweit entspricht es dem Rechtsstaatsprinzip, nach Abgeltung einer Strafe festzustellen, dass man denjenigen länger "drin" behält? Für mich wirkt das ziemlich willkürlich.
Und schließlich, kann es im Sinne der Opfer sein, selbst gegenüber dem Täter zum Täter zu werden? Also seine eigene Menschlichkeit zu verraten, indem man sich nicht anders verhält, als das Subjekt, welches unseren gesellschaftlichen Regeln zuwider handelte?

Und um nocheinmal auf die Bild zurück zu kommen. Ich finde diese Veröffentlichung nicht nur unmoralisch, sondern auch potentiell gefährlich. Ganz davon ab, würde ich aufgrund der Stigmatisierung eine höhere Rückfallwahrscheinlichkeit vermuten.
Menschen, die nach langer Zeit "wieder raus" kommen haben es auch ohne einen Mob schwer genug.
Hier noch ein "Fallbeispiel" Furchtbare Freiheit
Die Kommentare am Ende des Artikels lösen in mir einen leichten Würgereflex aus.
Danke Bild, du machst Milgram überflüssig.

2

Sonntag, 15. August 2010, 01:34

danke für den link.
man hat sich schon gewundert , dass es nicht schon früher gemacht wurde, hätte es doch die chance geboten viele morde zu verhindern.
ich bin eigentlich ziemlich optimistisch, dass es auch solche schwarzen listen wie in usa , auch für deutschland gibt.
im stile von google-map kann man dann seine nachbarschaft auf solche subjekte absuchen.und wenn der marc d. fanklub in brüssel was dagegen hat , stellt man den server eben woanders hin.sealand ist ja nicht weit.
______________________________

jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

3

Sonntag, 15. August 2010, 16:33

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Ich hab es schon immer gewusst.
______________________________



Before criticizing someone, you should walk a mile in their shoes.
That way, when you criticize them, you're a mile away
and you have their shoes.

4

Montag, 16. August 2010, 16:16

Grenzwertig dieses Thema.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass man solche Themen gar nicht erst diskutieren sollte, auch wenn das jetzt vielleicht arg radikal ist.
Aber was wir hier sehen ist, dass wir auch in der Moderne nur einen Schritt vom Mittelalter entfernt sind. oO
Soll heißen die Meinung vieler (Un)ge"bild"eter ist im höchsten Maße mittelalterlich und hat mit nem modernen Rechtsverständis nichts mehr zu tun. Die Gleichen fordern dann auch gleich noch die Todesstrafe für Verbrecher. Dabei wird aber vergessen dass durch solche Hetzkampangen das Bild zwischen Nicht-Verbrecher und Verbrecher massiv ins Wanken gerät. Wenn der Mob loszieht und mindestens verbale und manchmal sogar tätliche Gewalt anwendet, ist da kaum noch ein Unterschied zu finden.
Denn ein Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben haben auch jene, die ihre Strafe abgesessen haben und ihre Tat zutiefst bereuen. Wieso sollte man diese noch weiter bestrafen?

Diejenigen Straftäter die das nicht tun, die Monster quasi, müssen in speziellen geschlossenen psychiatrischen Anstalten behandelt werden oder tatsächlich weiterhin, oder eben manchmal auch ihr Leben lang, verwahrt werden. Aber ich denke, das ist eher ein sehr geringer Prozentsatz.
______________________________

42!

5

Montag, 16. August 2010, 16:30


Diejenigen Straftäter die das nicht tun, die Monster quasi, müssen in speziellen geschlossenen psychiatrischen Anstalten behandelt werden oder tatsächlich weiterhin, oder eben manchmal auch ihr Leben lang, verwahrt werden. Aber ich denke, das ist eher ein sehr geringer Prozentsatz.

Um den Prozentsatz geht es doch auch, oder hab ich was verpasst? Wenn mehrere Psychologen einen Verbrecher als nicht-therapierbar und weiterhin für sehr gefährlich einstufen, trotz Absitzen langjähriger Strafe, ist doch eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung durchaus sinnvoll.
Wer hat schon Lust dem Einzelnen zu begegnen, egal ob Kind/Frau/Mann, der einem alles mögliche antun will- mit dem Wissen das Psychologen den Täter so eingeschätzt haben und das somit hätte verhindert werden können.
______________________________


Im Leben zählt es nicht wieviel du austeilen kannst, sondern wieviel du einstecken und trotzdem weiterkämpfen kannst.
[R. Balboa]

What It Feels Like For A Girl

6

Montag, 16. August 2010, 22:54

es waren zaghafte versuche, einen kompromiss zwischen gesunden menschenverstand und geltenden recht zu schaffen , welche vor einigen jahren in einer gesetzlichen regelung zur nachträglichen sicherungsverwahrung ihre anwendung fanden. wohl auch ein zeichen des guten willens an jene die schon nicht mehr glaubten , von erdenbürgern regiert zu werden.wenn nun einige winkeladvokaten meinen , die verfassungen der westlichen welt auf so dreiste art zu missbrauchen , um für ihre kranke kundschaft die freiheit zu erzwingen dann muss man auch der gegenseite, dem gesundgebliebenen teil der menschheit das recht zugestehen , ebenfalls die rechtsstaatlichen instrumentarien zu nutzen , in dem fall die freie presse, das internet und die strasse, um sich wenigstens gehör zu schaffen.es wird keinen aufstand geben . aber die glaubwürdigkeit des systems schwindet zunehmens.wie einer meiner vorredner schon schrieb,"das MODERNE rechtsverständnis".genau das recht verkommt zu einer modeerscheinung und scheinheiligkeit ist keine erfindung nur der regenbogenpresse.
______________________________

jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

7

Dienstag, 17. August 2010, 00:34

im Gegenteil, die Neuregelung lässt Recht erst wieder als solches erscheinen!
Hättest du die Artikel gelesen, wüsstest du, wo die Probleme vorher lagen, eben in der Willkür und fehlenden Legitimität und schwierigen Umsetzbarkeit, die Planungssicherheit verhinderte. Eben weil man sich nicht auf Freilassungen oder eben weitere Inhaftierung einstellen konnte war die Betreuung schon theoretisch schlecht umsetzbar.
Und eine von der Bild angestiftete Hetzjagd ist in deinen Augen legitimes Bürgerrecht? Bei deinem ersten Post hatte ich noch auf Zynismus gehofft.
Was du als gesunden Meschenverstand bezeichnest klingt für mich eher nach dem Geifer des Pöbels, der nach Blutrache lechzt.
Ich empfinde dies als groben Verstoß gegen jedes Bürger- und Persönlichkeitsrecht. (ganz davon ab, dass es sich im geschilderten Fall um keinen der jetzt frei kommenden Straftäter handelte) Und ich bin -wie oben schon geschrieben- froh, dass wir keine schwarzen Listen haben und hoffentlich auch nicht haben werden!
Der eigentliche "Skandal" (von der Bild abgesehen) ist, dass obwohl länger fest steht, dass es zu freilassungen kommen wird, scheinbar keine oder nur unzureichende Vorkehrungen getroffen werden. So wird die Betreuung der Freizulassenden als unzureichend beschrieben, was logischerweise die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöht, aber darüber hinaus auch die Wiedereingliederung erschwert.

@mieze, wenn ich das richtig verstanden habe, war die Regelung bisher die, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur dann verhängt werden konnte, wenn während der Haftzeit neue Indizien für die Gefährlichkeit der Täter sprachen, was aber scheinbar selten vorkommt. Die Eigenschaften, die auf eine nachhaltige Gefährdung der Allgemeinheit hinweisen sind zur Urteilsverkündung bereits bekannt. Nach neuem Recht wird jetzt quasi schon zur Urteilsverkündung die anschließende Sicherungsverwahrung angesetzt.
So kann zum einen bei gefährlichen Tätern leichter reagiert werden, zum anderen kann man die anderen wirklich auf die Entlassung vorbereiten. Gerade letzteres wurde scheinbar teilweise zugunsten weiterer Inhaftierung verzichtet.
Zumal es scheinbar ab einem gewissen Punkt nahezu unmöglich ist, ein positives Zeugnis zu bekommen. Die jeweiligen Gutachter haben (angeblich und verständlicherweise) Angst hier einen Fehler zu machen. Und außerdem, wen ich nicht (oder kaum) therapiert wird, wie kann ich dann "Besserung" erwarten? -Gefängnisse stehen nicht wirklich in dem Ruf, gut für die Psyche eines Menschen zu sein.

Problematisch ist jetzt, was mit den Menschen geschieht, die in den nächsten Monaten/Jahren heraus kommen, hier ist es Aufgabe des Staates (der es auch erst ermöglichte auf diese Art vorzugehen) Eingliederung zu ermöglichen und Bevölkerung und Entlassene zu schützen.

8

Dienstag, 17. August 2010, 02:35

Zitat

im Gegenteil, die Neuregelung lässt Recht erst wieder als solches erscheinen!
Hättest du die Artikel gelesen, wüsstest du, wo die Probleme vorher lagen, eben in der Willkür und fehlenden Legitimität und schwierigen Umsetzbarkeit, die Planungssicherheit verhinderte. Eben weil man sich nicht auf Freilassungen oder eben weitere Inhaftierung einstellen konnte war die Betreuung schon theoretisch schlecht umsetzbar.

was denn für ne betreuung? die subjekte müssen auf schritt und tritt observiert werden.so wurde es bisher gemacht.alles auf kosten des steuerzahlers.



Zitat


Und eine von der Bild angestiftete Hetzjagd ist in deinen Augen legitimes Bürgerrecht? Bei deinem ersten Post hatte ich noch auf Zynismus gehofft.
Was du als gesunden Meschenverstand bezeichnest klingt für mich eher nach dem Geifer des Pöbels, der nach Blutrache lechzt.


als du das thema hier zur disskussion gestellt hattest ging ich davon aus , dass du auch an einer solchen interressiert bist.nur, schon nach kurzer zeit lässt du das sprachniveau demassen stukaesk in den keller stürzen, was das risiko in sich birgt , dass jene elemente auf den plan gerufen werden die kategorisch nach schliessung solcher themen "lechzen".
du verunglimpst andersdenkende als pöbel, nur weil sie noch einen natürlichen abwehrmechanismus und ein rechtsempfinden haben, und zeichnest ein horrorszenario was nur in deiner phantasie existiert.ok , wenn ich die täter auch als abschaum , und deren versteher als pseudointelektuelle scnösel bezeichnen darf , hab ich nichts gegen deine mitelalterliche bildsprache.
mit dem begriff blutrache solltest du dich mal genauer beschäftigen, bevor du solche dogmen in die welt setzt.blut steht nicht für BLUTIG, sondern für fAMILIE.wo ist dann bitte der zusammenhang? es soll nicht die mutter des täters weggesperrt , nicht die cousine geköpft werden , sondern der kranke selber.

Zitat


Ich empfinde dies als groben Verstoß gegen jedes Bürger- und Persönlichkeitsrecht. (ganz davon ab, dass es sich im geschilderten Fall um keinen der jetzt frei kommenden Straftäter handelte) Und ich bin -wie oben schon geschrieben- froh, dass wir keine schwarzen Listen haben und hoffentlich auch nicht haben werden!


strafe stellt immer eine einschränkung von rechten dar. das ist der sinn.und hier haben wir es noch mit einer besonderen art von tätern zu tun.
die listen wird es geben , den warum sollen blos die perversen vom netz profitieren und aufhalten kann man es auch nicht.lügen als basis für resozialisation...lächerlich.

Zitat


Der eigentliche "Skandal" (von der Bild abgesehen) ist, dass obwohl länger fest steht, dass es zu freilassungen kommen wird, scheinbar keine oder nur unzureichende Vorkehrungen getroffen werden. So wird die Betreuung der Freizulassenden als unzureichend beschrieben, was logischerweise die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöht, aber darüber hinaus auch die Wiedereingliederung erschwert.

wiedereingliederung in was? in die gemeinschaft? das setzt vorraus, dass a._die gemeinschaft darüber informiert und b_ die gemeinschaft damit einverstanden ist. das was hier passiert ist nicht resozialisierung sondern anonymisierung.die menschen werden unwissentlich zu freiwild erklärt.
ja. warten wir doch einfach auf die nächte horrormeldung. und die pasenden ausreden von "euch".

Zitat


@mieze, wenn ich das richtig verstanden habe, war die Regelung bisher die, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur dann verhängt werden konnte, wenn während der Haftzeit neue Indizien für die Gefährlichkeit der Täter sprachen, was aber scheinbar selten vorkommt. Die Eigenschaften, die auf eine nachhaltige Gefährdung der Allgemeinheit hinweisen sind zur Urteilsverkündung bereits bekannt. Nach neuem Recht wird jetzt quasi schon zur Urteilsverkündung die anschließende Sicherungsverwahrung angesetzt.

am anfang hab ich es auch für schwachsinn befunden , dass man die gefährlichkeit im knast noch feststellen kann.weil doch die bedingungen andere sindals in freiheit.aber eigentlich muss man sich doch fragen wieso ein täter wegen guter führung (also auch unter laborbedingungen) vorzeitig entlasen werden kann aber bei schlechter führung nich länger drinnbleiben muss.wenn der im knast drohbriefe nach draussen schreibt oder zellengenosssen sagt dass er wieder vergewaltigen wird , dann darf der nicht länger drinbeleiben. ist doch abartig oder.
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

9

Dienstag, 17. August 2010, 12:12


was denn für ne betreuung? die subjekte müssen auf schritt und tritt observiert werden.so wurde es bisher gemacht.alles auf kosten des steuerzahlers.
[...]
du verunglimpst andersdenkende als pöbel, nur weil sie noch einen natürlichen abwehrmechanismus und ein rechtsempfinden haben
[...]
mit dem begriff blutrache solltest du dich mal genauer beschäftigen, bevor du solche dogmen in die welt setzt.blut steht nicht für BLUTIG, sondern für fAMILIE.
[...]
strafe stellt immer eine einschränkung von rechten dar. das ist der sinn.und hier haben wir es noch mit einer besonderen art von tätern zu tun.
die listen wird es geben , den warum sollen blos die perversen vom netz profitieren und aufhalten kann man es auch nicht.lügen als basis für resozialisation...lächerlich.
[...]
wiedereingliederung in was? in die gemeinschaft? das setzt vorraus, dass a._die gemeinschaft darüber informiert und b_ die gemeinschaft damit einverstanden ist. [...]die menschen werden unwissentlich zu freiwild erklärt.
[...]
am anfang hab ich es auch für schwachsinn befunden , dass man die gefährlichkeit im knast noch feststellen kann.[...]


Welche Art von Betreuung ich meine?
Die, die psychologische und soziale, die die Freilassung vorbereitet und den Freigelassenen begleitet, damit dafür sorgt, dass ein normales Leben überhaupt möglich ist (und so auch ganz nebenbei die Rückfallgefahr minimiert. Solange immer mehr Geld in nur die Überwachung und weniger Geld in die "Resozialisierung" investiert wird, kann ich keine Fortschritte erwarten. Der Freigelassene wird sich, solange er keine Möglichkeit hat, sich in die Gesellschaft einzugliedern auch nicht deren Regeln und Normen verpflichtet fühlen. Und wenn mir eh von allen Seiten Hass entgegen schlägt, ist es doch auch egal, was ich tue. Ganz davon ab, vielleicht komme ich mit etwas Glück auch wieder ins Gefängnis, wo man mich wenigstens wie einen Menschen behandelt hat. "Bewacher kann man immer irgendwie abschütteln. Wichtig ist daher eine Änderung im Denken zu bewirken. Was nicht heißen soll, dass diese Überwachung ersetzen kann. Nur sollte letztere eben in einem gesunden Maß eingesetzt werden, das neben dem Schutz der Allgemeinheit eben auch ein menschenwürdiges Leben für den (rehabilitierten!!!) Ex-Sträfling.
Und was das "auf Kosten des Steuerzahlers" betrifft. Ja, das ganze wird aus der Staatskasse finanziert, aber der Staaat ist eben auch verpflichtet, alle seine Bürger zu schützen und unterstützen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen. Es wäre auch traurig, wenn man aus Kostengründen auf menschlichkeit verzichten würde. Aber wenn man es so aufrechnen will, ich kann mir nicht vorstellen dass, wenn es gelingt einen Täter durch längere intensivere Betreuung wieder zu integrieren, das teurer ist als Sicherheitsverwahrung für den Rest seines Lebens. (BTW: "auf Kosten des Steuerzahlers" im sozialen Kontext ist immer wieder ein schönes Totschlagargument, was darauf verweist, dass man befürchtet übervorteuilt zu werden.)
"du verunglimpst andersdenkende als pöbel, nur weil sie noch einen natürlichen abwehrmechanismus und ein rechtsempfinden haben"
Ja, "Pöbel" ist ein abschätziger Ausdruck für das gemeine Volk, und du sprichst allen, die nicht deiner meinung sind ein rechtsempfinden ab. (ohne auch nur an einer stelle auf die frage der legitimität einzugehen) ich kann es nachvollziehen, dass man Angst hat, dass es sich um eine sehr emotionale Frage handelt. Doch geht es bei Rechtsprechung eben nicht um Emotionen sondern Gerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet dabei eben auch Gerechtigkeit gegenüber den Tätern, sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Und steht nicht in unserem Grundgesetz was von Doppelbestrafungsverbot?
Sicherheitsverwahrung soll doch nicht abgeschafft, sondern transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden.
Und die Forderung nach einem virtuellen Pranger, wie sie gestellt wird, oder auch die Hetzjagd auf einzelne Menschen, wie in oben geposteten Artikel beschrieben, halte ich für mittelalterlich und irrational. In diesem Fall benimmt sich das "gemeine Volk" wie "Pöbel", oder ist "Mob" hier der treffendere Ausdruck? (Und wie verträgt sich der Pranger mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar."?)
Am Rande, wenn du die Freigelassenen als "Subjekte" bezeichnest sprichst du ihnen implizit ab, dass sie Menschen sind. Diese Rhetorik der "Entmenschlichung" einer bestimmten Bevölkerungsgruppe klingt für mich nach der, die zur Vorbereitung von Pogromen eingesetzt wird.
Was deine belehrung zur Blutrache betrifft, danke ich dir für die Aufklärung, bitte für die falsche Wortwahl um Verzeihung und streiche den Begriff "Rache" hinter "Blut".
Ja, Strafe stellt eine Einschränkung von Rechten dar, diese ist aber eben mit der Haftentlassung abgegolten. Eine weitere "Bestrafung" wäre Willkür und ein starker Eingriff in die Grundrechte.
Und ganz davon ab, dass "die Perversen" (ist das nicht ebenso verunglimpfend?), die seit mehr als 15Jahren in Sicherheitsverwahrrung saßen sicher wenig vom Internet profitiert haben. Selbst wenn man theoretisch annimmt, das Internet vereinfache Straftaten, ist das ein Grund, sich auf eben dieses Niveau zu geben? Wie oben schon angeführt, Die Würde des Menschen...
Ach ja, und welche offiziellen Seiten im Internet gibt es denn, von denen Täter profitieren, wenn überhaupt wird dies eher informell geschehen. und ich möchte fast wetten, dass es für dich einfacher ist im legalen teil des Internets eine Community, ein Blog o.ä. zu finden, die den Aufruf zur Lynchjustiz unterstützt, als eine, die pädophile Straftaten unterstützt. Also woher nimmst du die Annahme, dass " blo[ß] die perversen vom netz profitieren"?
Wiedereingliederung. Ja, in die Gesellschaft. Und nein, diese ist nicht von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig. Es gibt glücklicherweise Grundrechte, die eben nicht verhandelbar sind. Ich finde die Vorstellung ehrlich gesagt gruselig, dass Menschenrechte verhandelbar sein sollten. Und bei der fehlenden Information geht es eben um die Abwägung der Interessen.
Was genau hättest du von der information, dass dein neuer nachbar 30 jahre im Knast saß? Im Idealfall wäre es dir egal, du würdest vielleicht ein wenig auf Distanz gehen. Im schlimmsten fall, und ich fürchte dieser würde die Norm werden, wird das leben für deinen nachbarn zum spießrutenlauf. Und Bild ist live dabei. Bis er sich aufhängt, oder dafür sorgt, wieder in die vertraute Umgebung Gefängnis zurück zu kehren.
Wer profitiert also davon? Dein neuer Nachbar wird eher mehr denn weniger gefährlich, du kannst nicht mehr schlafen, und vielleicht, nur vielleicht kommst du auf dumme Ideen, weil du um deine sicherheit fürchtest, und machst dich damit selbst zum Täter...
"Freiwild" Wie oben schon geschrieben, sicherheitsverwahrung soll nicht abgeschafft werden. Durch die Neuregelung kann sie lediglich zielgenauer eingesetzt werden und durch die Anordnung bereits bei Urteilsverkündung, wissen auch alle Beteiligten, worauf sie sich einzustellen haben. Und dazu gehört bei einem nicht-rückfallgefährdeten Täter eben auch, ihn nicht willkürlich länger einzusperren, sondern darauf hin zu wirken, dass er auch nicht-rückfallgefährdet bleibt, bzw. an seiner psychischen Gesundheit zu arbeiten.
Da fällt mir ein anderer Artikel ein, in dem es um ein innovatives Konzept zur Arbeit mit gefährlichen Straftätern ging:Darf Strafe so schön sein?

Zitat

"Wir müssen vor allem überlegen, was passiert, wenn die Häftlinge wieder in die Gesellschaft zurückkehren, und das tun sie alle irgendwann, da wir weder die lebenslange Haftstrafe noch die Todesstrafe haben. Deshalb kennen wir in Bastøy nur ein Ziel: dass sie für die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellen, wenn sie rauskommen. Wollen Sie jemanden zum Nachbarn haben, der jahrelang in einer Einzelzelle gesessen hat und voller Hass auf die Gesellschaft ist?"

Was die nachträgliche Feststellung von Gefährlichkeit betrifft: es entspricht der Aussage von Psychologen, Gutachtern, dass die Gefährlichkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit bereits bei Urteilsverkündung abgeschätzt werden kann. Welchen Sinn macht es dann, diese Täter eben NICHT länger "wegsperren" zu können, weil keine neuen Indizien dazu kamen? Ich habe da keine Erfahrung und verlasse mich daher auf das Urteil von Experten.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand, der ernsthaft weitere Straftaten plant dies so kommuniziert, dass es bekannt wird.

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Mittwoch, 18. August 2010, 21:38

einer deiner denkfehler ist u.a. der,@ "franzi" , die hätten ihre strafe abgesessen.ich weiss nicht ob man diese gesetzesgläubigkeit nun beneiden oder bedauern soll.natürlich haben sie das nicht. die haben nicht einmal ansatzweise ihre strafe vebüsst und mal einen bruchteil.egal was auf dme papier steht oder in DIEZEIT.

auch der hier wird in 9 jahren sagen , dass er für seine tat bezahlt hätte


[http://nachrichten.t-online.de/fall-mich…_20136508/index

und man darf ihm dafür nicht mal in die fresse haun.

ein weiterer irrglaube , dass diese unrechten zustände für die ewigkeit sind. das kann sich sehr schnell ändern.man muss nur mal ins zwanzigste jahrhundert gucken.
______________________________

jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

11

Mittwoch, 18. August 2010, 22:34

Ich denke eher dein Irrglaube ist der, es ginge bei der Frage nach RECHT um Wiedergutmachung oder Rache...

edit:
Wie weiter oben schon geschrieben, es hat seinen Grund, weshalb nicht Betroffene Recht sprechen.
Die begangene Tat ist ohne zweifel grauenvoll und durch nichts wieder gut zu machen. Das ist das Totschlagargument, von dem ich oben sprach, nach dieser Vorstellung könntest du Unrecht nur durch ebensolches Unrecht sühnen, womit du dich wiederum selbst schuldig machen würdest. (womit wir auch wieder bei Lynchjustiz wären)
Es handelt sich -laut dem von dir geposteten Artikel- um einen Täter der krank ist, also gibt es zwei Varianten,
Entweder die Prognosen sind so, dass er auch nach der Entlassung eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, dann sollte die Staatsanwaltschaft anschließende Sicherungsverwahrung beantragen, was sie nach neuem Recht auch sofort tun kann (ich habe vorhin grad im Radio von einem Fall in Hessen gehört, in dem genau dies geschehen ist), der Täter wird nie wieder frei kommen,
Oder er ist wirklich zurückgeblieben, hat aber eine positive Prognose. Dann weiß man aber schon bei haftantritt, dass der Typ in 9 Jahren wieder raus kommt. und in diesen 9 Jahren muss etwas geschehen, eben damit er, wenn er wieder frei kommt keine gefahr für die Gesellschaft mehr ist...
Einfach nur warten ist dann keine Option mehr.
OT: Der Tonfall im Artikel ist ja schon grandios, aber wenigstens ne Rechtschreibprüfung hätten sie sich doch leisten können: Gendeffekt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franzi« (18. August 2010, 22:51)


12

Mittwoch, 18. August 2010, 23:35

es geht um rache (altdeutsch recht) plus sicherheit.
beides sind grundbedurfnisse des menschen und es zu behindern wäre UNmenschlich.

du bist neu hier.dein dogma was zu hier vertrittst aus dem sozialkundeunterricht haben an diesem ort schon mehrere verteten sogar mit gleichem vokabular.
schau dir alte threads an über todesstrafe, vergewaltiger, jugendgewalt, muttermörder, mördermütter, usw. , alles schon dagewesen. nur leider geht die tendenz chronologisch eher zum negativen , konformistischen denken.
du bringst also keinen stein ins rollen , kannst niciht mehr provzieren,du siesht ja ausser mir ist keiner mehr so blöd zu diskutieren.
worüber willst du reden . ob die alte sicherungsverwarung besser war oder nie neue. oder die ganz alte?
ist doch egal? die haben in 5 jahren 3 mal geändert. und das problem der alten ddr urteile immer noch nicht gelöst.
das ist so lächerlich.was macht man mit einer katze die sich ständig in den schwanz beist.abschaffen und ne neue kaufen.

ich sage mal , so lange wie die todesstrafe in europa ausgesetzt ist (1949/89 bis 20xx) muss man die lebenslange strafe nutzen und nicht vorzeitig entlassen.oder zumindest nur selten.schau dir mal die truppe von charles manson an wie die heute aussehen. das ist gerechtigkeit.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »grausam« (18. August 2010, 23:51)


13

Donnerstag, 19. August 2010, 00:48

1. Mag sein, dass du Recht hast, das Thema nicht neu ist, mir ging es lediglich um die Diskussion eines aktuellen Themas (Nenn es naiv, Ich finde es gruselig , dass Menschen im 21.JH mittelalterliche Praktiken und die Rechtsprechung (zurecht) untergegangener Regime gut heißen UND sich dabei noch auf der Seite der Gerechtigkeit sehen)

2. ohne dich desillusionieren zu wollen, ich fürchte du bist der Einzige, der das als Provokation auffasst...

Anmerkung am Rande: Mag sein, dass du bereits 2 Jahre länger im Forum registriert bist, dennoch weißt du nichts über mich, daher bitte ich dich darum, auf herablassende Bemerkungen bezüglich meiner Person zu verzichten.

14

Donnerstag, 19. August 2010, 06:34

@grausam: Ich befürchte spätestens hier bist du einer Fehldiagnose aufgesessen. Hier diskutiert ausser Franzi niemand mehr, weil deine archaische Auge-um-Auge-Argumentation von den weitaus meisten Leuten als lächerlich und einer zivilisierten Auffassung von Recht nicht angemessen angesehen wird.
______________________________

"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

15

Donnerstag, 19. August 2010, 14:56

Yay, wir brauchen mehr Mittelalter in unserm Rechtssystem. Niemand soll eine zweite Chance erhalten, alle töten. YAAAY.

Meine Güte, wie dümmlich. Kein Wunder das keiner mit einsteigt... Bitte lasst grausam nie in eine für das Thema relevante Position :/
______________________________

"He's like fire and ice and rage
He's like the night and the storm in the heart of the sun.
He's ancient and forever.
He burns at the centre of time
can see the turn of the universe.
He's... wonderful."

16

Donnerstag, 19. August 2010, 21:29

Zitat


Yay, wir brauchen mehr Mittelalter in unserm Rechtssystem. Niemand soll eine zweite Chance erhalten, alle töten. YAAAY.

Meine Güte, wie dümmlich. Kein Wunder das keiner mit einsteigt... Bitte lasst grausam nie in eine für das Thema relevante Position :/




ich habe gelernt, dass das mittelalter mit beginn der renaissance endete.nach deiner definition ging es in deutschland bis zum 12.mai 1949 , in westberlin bis zum 20.januar 1951 , in frankreich bis 1977, österreich 1968, belgien 1996, luxemburg 1979, griechenland 1993, und dauert in den erfolgreichsten industrienationen usa, japan und china weiterhin an.wwr hätte das gedacht.
wie kommen denn einige nur darauf dass unser rechtssystem fortschrittlich ist. ich sage, dass ist dekadent und es wird nur eine kleine relativ kurze epoche in de r 10000 jährigen menschheitsgeschichte sein.in 200 jahren werden die menschen nur den kopf schütteln wen sie auf uns zurückblicken.
die zeit als man kindermörder und bombenleger auf die menschheit loslies und das für zivilisiert hielt.wegen der zweiten chance und so. wärend man gleichzeitig darüber nachdachte, vollbesetzte pasagierflugzeuge abzuschiessen , wenn man dadurch einen terroranschlag verhindern kann.

die zweite chance haben die meisten straftäter verdient.nur eben nicht diese überschaubare gruppe um die es hier geht.

Zitat



Bitte lasst grausam nie in eine für das Thema relevante Position :/



wenn ich in einer entscheiderposition wäre, sicher wird das für gewisse "menschen" sehr ungemütlich. aber unterm strich würden weniger sterben.
ausserdem gäbs weniger verkehrstote und kriegstote.insofern wenns soweit ist, wählt grausam.:-)
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

17

Donnerstag, 19. August 2010, 21:48

Tja, dann wirds wohl eines der ungelösten Rätsel der Menschheit sein, warum ausgerechnet in dieser "kurzen dekadenten Epoche" die Kriminalität, auch und vor allem was die Tötungsdelikte angeht, auf einem Niedrigststand war.

Ausserdem gab es selbst zu Zeiten der Todesstrafe in Deutschland genaue, mit den "restlichen Gesetzen" harmonierende Regelungen, wie und wann diese anzuwenden sei. Und genau darum geht es heute wieder. Nicht um Abschaffung der Sicherungsverwahrung, sondern darum, dass die gesetzlichen Regelungen zu ihrer Anwendung nicht anderen Gesetzen widersprechen.
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

18

Donnerstag, 19. August 2010, 22:54

Zitat


dann wirds wohl eines der ungelösten Rätsel der Menschheit sein, warum ausgerechnet in dieser "kurzen dekadenten Epoche" die Kriminalität, auch und vor allem was die Tötungsdelikte angeht, auf einem Niedrigststand war.

ich find es ja immer schauderhaft wenn man bei totungsdelikten mit zahlen argumentiert.
natürlich muss man , wenn man da zusammenhänge herstellen will, alle sozialen faktoren berücksichtigen , nicht nur das strafrcht.
bei gleichen bedingungen hätte das land mit angemessenen strafrecht immer die niedrigere kriminalitätsrate.mindestens um den faktor rückfallquote, und ausserdem wirkt sich das kollektive gerechtigkeitsgeführ positiv auf den sozialen frieden aus.
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

19

Donnerstag, 19. August 2010, 23:07

Kannst du dafür auch Belege erbringen? Oder ist deine Meinung, die natürlich auf keinsten Fall von deinem Weltbild des Auge-um-Auge beeinflusst wird, da Beleg genug? Die Unmöglichkeit des Begriffes "angemessenes Strafrecht" lass ich mal beiseite.
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

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Freitag, 20. August 2010, 00:02

belege nö.aber es ist eine physikalische tatsache , dass ein toter nicht rückfällig werden kann.
und ich spekuliere dass das vertrauen in eine justiz das bedurfnis nach selbstjustiz mindert.
und dass die menschen morgens fröhlicher zur arbeit gehen, wenn sie im frühstücksfernsehen von einem guten urteil hören als von einem schlechten oder in der bild von einer freilassung.und das was man seinen kindern erklärt, dass thema hatten wir noch gar nicht.
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jede wahrheit braucht einen mutigen , der sie ausspricht

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