Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Schwarzes Halle. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dbk« (25. November 2010, 09:56)
Ich gehe davon aus, dass ich grob weiss, was ich zu tun hab. Mir gehts nur um rechtssichere Beratung bei ein paar konkreten Fragen:
Welche Seite trägt die Beweislast, wenn Mieter sagt "Baumangel" und Vermieter sagt "Mieterschuld"?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Vermieter, meine Mietminderung anzufechten?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hab ich, wenn der Vermieter bei meinem Auszug die Kaution einbehält, um die Mietminderung aufzurechnen?
Wer ist für die Renovierung der Wohnung bzw. der betroffenen Zimmer beim Auszug zuständig, wenn der Auszug wegen des Mangels erfolgt?
Leider muss man, um Schadenersatz für den nötig gewordenen Umzug oder auch für die Gesundheitsschäden geltend zu machen, erstmal einen Zusammenhang zwischen dem Schimmel und dem Asthma nachweisen. Und das wird erfahrungsgemäß schwierig.
Zitat
In der Niemeyer Straße ist so ne Art Amt für sowas (wenns das da noch gibt)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Loki« (26. November 2010, 07:58)
ich würde in einem solchen fall eher im netz grasen in entsprechenden foren, als mich auf den mieterschutzbund zu verlassen... ich weiß nicht, aber ich kenne niemanden, der damit bisher gute erfahrung gemacht hat.