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1

Dienstag, 29. März 2011, 15:04

Ausbildung und BaföG

Hallo :-)

Vielleicht könnt ihr uns ja weiterhelfen und zwar beginnt mein Bruder (21) ab diesem Sommer eine neue Ausbildung und erhält eine monatliche Vergütung , wären ca. 400 € - 430 €.
Nun das Problem ist, er lebt selbstständig in eigener Wohnung und kann seine Kosten mit diesem niedrigen Gehalt nicht decken.
Meine Idee war nun er soll BaföG beantragen, also dieses Schülerbafög...steht ihm das zu?
Die ARGE hat schon bestätigt das sie ihm kein Hartz IV zahlen, da es die Zweitausbildung ist.

Hat da einer ein wenig Ahnung oder ist eben selbst mal in der Situation gewesen?

Wäre toll, wenn mir bzw. uns jemand helfen könnte.

2

Dienstag, 29. März 2011, 15:06

Mit BaföG kenn ich mich leider nicht aus, aber hat er´s mal mit einem Wohngeldantrag versucht?

Dann würde er zumindest erstmal etwas Unterstützung bekommen.
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"That is not dead which can eternal lie,
And with strange æons, even death may die"
(H.P.Lovecraft)

3

Dienstag, 29. März 2011, 15:07

Nun Wohngeld schön und gut, aber wenn er BaföG-Anspruch hat, dann steht ihm das ja nicht zu, deswegen wollten wir das vorher mit BaföG klären.

4

Dienstag, 29. März 2011, 15:10

Ein Wohngeldantrag ist 'ne gute Idee, er würde es (Wohngeld) allerdings nur dann bekommen, wenn er nicht mehr berechtigt ist, eine Ausbildungsförderung zu beantragen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Wohngeldantrag beigelegt werden, sollte man vorher also mal checken. ^^

Nachtrag@Lar: Sorry, Du warst schneller. ^^

5

Dienstag, 29. März 2011, 15:11

Hat er es schon Mal mit BAB versucht? Und wenn das nicht reicht ist Wohngeld auch das Zweite, das mir einfällt. BaföG selber weiß ich auch nicht. Finde es nur eigenartig, das die ARGE nicht selber auf BAB gekommen ist. Wobei ich aber auch hier nicht die Berechnungsgrundlage weiß und auch nicht weiß, ob dies auch bei Zweitausbildung greift. Müsste man mal nach fragen.
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"Ich kann nichts dafür, dass es auf diesem Planeten nichts vernünftiges zu Essen gibt, außer Fleisch." Bart Simpson
*stinkefinger3*

6

Dienstag, 29. März 2011, 15:14

BAB, danke da habe ich auch noch nicht dran gedacht, aber wie gesagt vielleicht ist hier ja jemand der das schon mal durchgemacht hat.

Naja die ARGE da sag ich jetzt mal nichts zu, die sagen einem doch nichts, nur das sie nicht zahlen und fertig.

7

Dienstag, 29. März 2011, 15:14

BAföG sollte er für seine zweite Ausbildung nicht bekommen, die Chancen stünden da für Wohngeld schon recht gut.

Vielleicht hilft das ja ein wenig.
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"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

8

Dienstag, 29. März 2011, 15:15

Falls die Erstausbildung nicht abgeschlossen wurde, fällt mir auch noch Kindergeld ein, das beantragt werden könnte. Weiß jetzt aus dem Stehgreif aber nicht, bis zu welchem Alter das greift.
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9

Dienstag, 29. März 2011, 15:17

In meinem Fall ist es bis 25 Jahre mit Verlängerung von 9 Monaten durch Grundwehrdienst.
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10

Dienstag, 29. März 2011, 15:17

Nun ich weiß, das auch Zweitausbildungen gefördert werden, doch die jenigen die ich kenne bei denen das gemacht wurde bzw. gemacht wird, sind an Privatschulen bzw. machen keine betriebliche Ausbildung sondern nur schulische...

edit

ja Kindergeld greift noch bis zum 26 Lebensjahr, solange die Ausbildung jeglicher Art noch gemacht wird d.h. Zweitausbildung, Studium blabla

11

Dienstag, 29. März 2011, 15:25

Na dann erkundigt euch mal schnell, bevor zu viel Minus angehäuft ist. Aber mit Lohn + Kindergeld + Wohngeld, BAB oder BaföG sollte es zwar knapp aber möglich sein. *zwinker*
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12

Dienstag, 29. März 2011, 15:28

Mir gehts ja drum, jetzt nicht sinnlos zum Sozialamt wegen Wohngeld zu stampfen und dann zu hören zu bekommen , der Antrag kann nicht gestellt werden weil BaföG beantragt werden kann und wie gesagt, vielleicht ist ja hier jemand unter uns der das auch schon durch hat.

13

Dienstag, 29. März 2011, 17:46

kein Weg war sinnlos, wenn du hinterher mehr weißt als vorher *keineidee*
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I know that I will never be politically correct.
And I don't give a damn about my lack of ettiquette.

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Dienstag, 29. März 2011, 18:03

Zumal die Wohngeldstelle einen Ablehungsbescheid vom Bafögamt braucht. So oder so muss das erstmal beantragt werden.

15

Dienstag, 29. März 2011, 18:59

Bafög gibts bei schulischer Ausbildung und Studium. Da dein Bruder Lehrgeld bezieht macht er wohl ne duale Ausbildung und hat damit Anspruch auf BAB wie Micha weiter oben schon schrieb.
BAB-Stelle ist den Agenturen für Arbeit angegliedert, nicht der ARGE. Und normalerweise haben die da auch Sprechzeiten. Im Netz unter www.arbeitsagentur.de
Und am Besten anrufen wegen der Öffnungszeiten der BAB-Stelle, die können ihn dann auch gleich beraten. Oder eben einfach vorbei gehen (wenn du keine weitere Beratung brauchst). Die Anträge bekommst du auch in der Eingangszone. Zum Abgeben würde ich aber empfehlen, dass wirklich zur Sprechzeit zu machen. Falls noch irgendwas fehlt kann das dann gleich ergänzt werden.

Wenn es sich jedoch um ne Zweitausbildung handelt vermute ich mal, dass er auch kein BAB bekommt. Und dann bleibt nur Wohngeld und die wiederum brauchen den Ablehnungsbescheid (fürs BAB).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Franzi« (29. März 2011, 19:03)


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