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1

Freitag, 9. September 2011, 22:05

führerschein nachschulung

kann mir hier vielleicht jemand helfen?
ich war in deutschland im urlaub und wurde mit dem auto einer bekannten geblitzt!
die hat jetzt post bekommen und mir gesagt das ich mit 25km/h zuviel erwischt wurde.
im internet steht das ich da ein bußgeld bekomm und da ich noch in der probezeit bin noch eine nachschulung zusätzlich!
da ich aber in london wohnhaft bin und auch keine zeit habe nach deutschland zu fliegen, möchte ich gern wissen wie es sich da mit der nachschulung verhält??
kann man das anderst regeln oder muss man das machen?
und wenn die bekannte meine adresse angibt bekomm ich das dann auch nach london wann ich die nachschulung machen muss??
kann man denn da nichts machen weil ich ortsfremd war/bin??
kann ich die vielleicht sogar in london machen??
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TroFa Weißenfels
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2

Samstag, 10. September 2011, 00:03

Erstmal muss festgestellt werden, wer das Auto zu der Zeit gefahren hat. Und wenn deine Freundin sagt "weiss ich nicht" und es offensichtlich nicht sie selbst ist, hast du garnichts zu befürchten.
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

3

Samstag, 10. September 2011, 00:16

na aber werden die nich fragen wer das war und ihr dumm kommen wenn sie sagt das weiß ich nicht??
bekommt sie da ne strafe wenn einfach wer ohne ihr wissen mit dem auto fährt??
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TroFa Weißenfels
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4

Samstag, 10. September 2011, 00:35

sorry, aber ich versteh nicht, warum man in der probezeit und ja vermutlich ohne versicherung mit nem fremden auto in nem anderen land überhaupt so scheiße fährt. es wäre nur gerecht, wenn der führerschein ohne nachschulung weg wäre, ganz ehrlich. und warum sollte deine bekannte nicht wissen, wer ihr auto fährt? das nimmt ihr keiner ab.
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*niemalsnicht*

5

Samstag, 10. September 2011, 01:07

ich war versichert..in der zeit mit bei ihr eingetragen!
ich bin normalerweise nicht der zu schnell fahrer und kann es mir nur erklären das ich ein 30er schild nicht gesehen hab und 55 gefahren bin, halt nur ein wenig drüber, wenn es 50 an der stelle gewesen wären..
aber danke für deinen dummen senf..genau danach hatt ich ja gefragt!
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TroFa Weißenfels
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6

Samstag, 10. September 2011, 01:17

dann lass es mich so sagen: wenn du glück hast, kannst du die schulung in london machen, wahrscheinlicher ist es aber, dass sie hier stattfindet, wenn du deinen führerschein in D gemacht hast.
und wenn du mit eingetragen bist (versicherung), dann müsste ja auch für die behörden klar sein, wer gefahren ist und haften muss. "ich weiß nicht" hilft deiner bekannten auch nicht weiter, solltest du nicht offiziell als fahrer gemeldet sein, denn dann haftet sie und kann ggf. auch vereidigt werden.
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*niemalsnicht*

7

Samstag, 10. September 2011, 01:24

die andere sache ist das ich nie gefragt hab ob sie sagen soll das sie nicht weiß wer gefahren ist..meine fragen waren andere und ob sich jemand auskennt und mir helfen kann..
mit antworten die nicht auf "glück" oder "wahrscheinlich" beruhen!
ich bin ja auch bereit die strafe zu zahlen und das alles aber es ist mir aus beruflichen gründen nunmal nicht möglich für so ne scheiß schulung nach deutschland zu kommen...
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8

Samstag, 10. September 2011, 02:58

na aber werden die nich fragen wer das war und ihr dumm kommen wenn sie sagt das weiß ich nicht??


Moralisch sind Isas Einwände nicht ganz unberechtigt. Rechtlich muss sich deine Freundin dazu, wie Hirni schon sagte, nicht äußern und hat da auch keine Konsequenzen zu befürchten. Das solltest du vielleicht zuerst mit ihr klären. Das bedeutet dann allerdings, dass die Polizei Nachforschungen anstellen wird: Hausbesuche, Nachbarn befragen - und eventuell auch Versicherungsunterlagen checken. Wenn du also Pech hast, kriegt man dich ohnehin darüber. Dann kann es aber durchaus eine Rolle spielen, ob du hier oder in England gemeldet bist. Ausländische Fahrer müssen normalerweise den doppelten Bußgeldsatz zahlen, erhalten Punkte, haben sonst aber nichts zu befürchten. Ich weiß nicht, inwieweit das auf deinen speziellen Fall zutreffen könnte. Da davon aber scheinbar dein berufliches Glück abhängt, lassen sich sicher auch dafür Möglichkeiten finden. Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot kann in bestimmten Fällen ja auch vor Gericht in eine Geldstrafe umgewandelt bzw. in die Urlaubszeit gelegt werden, wenn der Geblitzte ansonsten seinen Job verlieren würde.


Also, erst mal tief durchatmen, sich vielleicht doch irgendwo kompetenten Rat holen (es gibt z.B. jede Menge Rechtsberatungsforen in Netz, die sich damit sicher besser auskennen als wir) und dann abwarten. Und in Zukunft einfach ein bisschen aufmerksamer Auto fahren.
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Rule #3: Don't believe what you're told. Double check.
Rule #7: Always be specific when you lie.
Rule #8: Never take anything for granted.
Rule #38: Your case, your lead.

9

Samstag, 10. September 2011, 19:45

Selbst wenn deine Freundin an dem Tag neben dir gesessen hätte und mit auf dem Bild wäre, müsste ihr Gesicht unkenntlich gemacht sein und sie könnte, ohne Folgen befürchten zu müssen, behaupten, sie könnte sich nicht an den Fahrer erinnern. Moralisch falsch, sicher, jedoch juristisch unbedenklich. Eine Gesetzeslücke, wenn man so will.

Und ich bezweifle, dass die Polizei wegen so einer Sache große Ermittlungen anstellen wird und die Identität des Fahrers erfragen würde. Ich denke, dass das ganz schnell eingestellt werden würde.
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10

Samstag, 10. September 2011, 20:51

Und ich bezweifle, dass die Polizei wegen so einer Sache große Ermittlungen anstellen wird und die Identität des Fahrers erfragen würde.


Doch, tut sie. Nicht besonders intensiv und sicherlich ohne Fahndung und Fingerabdrücke, aber Nachbarsbefragungen und Hausbesuche (in der Hoffnung, die Person öffnet vielleicht selbst die Tür) gibt's tatsächlich.
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11

Samstag, 10. September 2011, 21:16

also bis august werd ich nich in deutschland sein..also mich wird da keiner in der nähe an irgendeiner tür antreffen XD
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12

Sonntag, 11. September 2011, 01:22

Zitat

Rechtlich muss sich deine Freundin dazu, wie Hirni schon sagte, nicht äußern und hat da auch keine Konsequenzen zu befürchten

und das ist falsch. sie ist halterin des fahrzeuges und muss wissen, wer wann mit ihrem fahrzeug unterwegs war.
noch dazu gibt die versicherung auskunft. wenn die fahrzeughalterin sich weigert auskünfte zu erteilen, kann sie, wie oben schon geschrieben, vereidigt werden.
so einfach blödstellen ist nicht.
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*niemalsnicht*

13

Sonntag, 11. September 2011, 01:30

Darum ging's doch bisher auch gar nicht. Klar muss sie wahrheitsgemäß Auskunft geben, sollte das vor Gericht gehen. Wird, da hier weder Personen- noch Sachschaden entstanden ist, aber eher nicht passieren. *skeptisch*
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14

Sonntag, 11. September 2011, 01:52

ich würde mich freuen, wenn uns kafka hier auf dem laufenden halten würde, da mich wirklich interessiert, wie hier vorgegangen wird. mutmaßung bringt hier ja wirklich nichts.
aber warum sollte jemand mit deutschem führerschein nicht genau dieselben konsequzen tragen müssen wie jeder andere auch, nur weil er momentan woanders wohnhaft ist und er 'keine zeit' hat? viele andere haben auch keine zeit für ne nachschulung, keine zeit um ihr auto umzuparken und keine zeit mal 200 meter 30 km/h zu fahren...
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*niemalsnicht*

15

Sonntag, 11. September 2011, 18:03

also irgendwie kotzt du mich grad an..
ich bin nunmal beruflich auf mein führerschein angewiesen und da muss ich sagen...ich würde lieber bescheißen wollen um nich nach deutschland zu kommen weil ich nicht kann..
ich habe erst im august wieder urlaub und vorher ist es einfach nicht drin!!
verdammte scheiße ist dir denn noch nie nen fehler passiert wo du dir sgtest "das hab ich nich mitbekommen, würd mich freun wenn es milde vor strafe gäbe"??
was ich mache werd ich denk ich für mich behalten..
du bist so ätzend du scheißt mich noch an wenn ich was reinschreibe was dir vom verlauf her nicht passt und wo ich deiner meinung nach nich richtig bestraft werde...
ich weiß was passiert wenn man zu schnell fährt und was es für folgen haben kann, ich war in deutschland lang genug bei der feuerwehr aber es war nicht meine absicht..
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TroFa Weißenfels
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16

Sonntag, 11. September 2011, 18:57

Hmmn, vielleicht doch noch mal den Tonfall überdenken?

Fehler macht jeder Mal. Geblitzt wird auch jeder bestimmt mal. Und bei jedem war es sicher auch "ein Fehler". Nur bin ich da ebenfalls der Meinung, dass dann auch jeder die gleiche "Strafe" bekommen sollte. ´Tschuldige, aber wenn so Sachen wie "Sorry, das war´n Fehler und keine Absicht und ich kann nicht zur Nachprüfung." ziehen würden, um Strafmilderung zu bekommen, kannst dir ausmalen was hier in Zukunft los wäre.

Ich find´s auch blöde, dass es öfter die erwischt, die tatsächlich mal 'aus Versehen' gesetzte Grenzen überschreiten und (gefühlt) weniger die, die quasi mit der Aufschrift "fahrlässige Tötung" auf´m Kennzeichen durch die Gegend fahren. Aber dennoch sollte man dann das Rückgrat besitzen, auch dazu zu stehen.

Ansonsten denk ich, dass sich da sicherlich auch ´nen Kompromiss finden lassen wird. Vielleicht dann einfach mal mit der entsprechenden Bußgeldstelle / Polizeidirektion reden. Freundlich sein hilft meistens mehr als zu versuchen, die Leute zu verarschen.
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/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



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"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

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