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Klingelton-Werbung verletzt den Jugendschutz
53 von 53 überprüften Werbespots für Handy-Klingeltöne verletzen die Regeln des Jugendmedienschutzes. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung der Kommission für Jugendmedienschutz KJM, über die die "Financial Times Deutschland" berichtet. Die Kommission hatte an einem zufällig ausgewählten Tag im März die ausgestrahlten Spots genau angesehen - und dabei keinen einzigen gefunden, der den Regeln entsprach.
Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Werbung dann unzulässig, wenn diese direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Aufforderungen wie "Hol Dir den ,Crazy Frog’" sind für die Jugendschützer zudem nicht klassische Werbung, sondern Teleshopping, da hier direkte Kaufappelle ausgesprochen werden. Die Jugendschutzbestimmungen für dieses Segment sind jedoch noch einmal strenger.
Außerdem werden in der Regel nicht einzelne Töne, sondern Abonnements angeboten, die Bedingungen werden in den kurzen Spots so klein eingeblendet, dass kaum jemand in der Lage ist, sie komplett zur Kenntnis zu nehmen.
Stellungnahme notwendig
Abschließen kann die KJM das Verfahren erst, wenn die betroffenen TV-Sender Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen. Für die Musikbranche wird das Geschäft mit den Tönen immer wichtiger, um Umsatzausfälle aus dem CD-Verkauf zu kompensieren. So erzielte Warner Music mit digitaler Musik von Januar bis März einen Erlös von 35 Millionen Dollar, während der CD-Umsatz um 30 Millionen Dollar fiel.
Dazu kommt laut "FTD", dass die Musikindustrie erst bei den polyphonen "Real Sounds" mitverdient, während die einfachereren ein- oder mehrstimmigen Töne in die Rechte-Zuständigkeit der Musikverlage fallen - das Potential für die nächsten Jahre wird daher als weiterhin groß angenommen.
Abbestellt werden können die Dienste übrigens per SMS, beim Branchenprimus Jamba mit "STOPALLE" an die Nummer 33 333. Dazu kommt, dass Jugendliche nur eingeschränkt geschäftsfähig sind - verweigern die Eltern die Zustimmung, können Zahlungen nach Ansicht vieler Juristen zurückverlangt werden.
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Hamburg (rpo). Möglicherweise gibt es bald wieder Musiksender ohne nervtötendes Geklingel: MTV und Viva wollen Medienberichten zufolge in ihren Programmen die Werbung für Handy-Klingeltöne einschränken. Der Grund: Das Gebimmel hat offenbar katastrophale Auswirkungen auf das Image der Sender.
MTV werde ab Oktober keine Klingeltonwerbung mehr zwischen 16.00 und 24.00 Uhr senden, bei Viva werde die Klingeltonsperrzeit im März eingeführt, schreibt das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in einem am Samstag vorab verbreiteten Bericht. Die neue Strategie sei jedoch nicht ohne Risiko. Zuletzt stammten dem Bericht zufolge bis zu über 40 Prozent der Werbeeinnahmen der Musiksender aus der Klingeltonreklame.
Als Grund für den angestrebten Wechsel in der Werbepolitik führt das Magazin einen Imageschaden der beiden Sender durch die Spots an. Sie vergraulten Zuschauer und klassische Werbekunden. Sendergruppen-Chefin Catherine Mühlemann hatte im April eine Neurausrichtung der Sender MTV, Viva, MTV 2 und Viva Plus angekündigt. MTV hatte Konkurrent Viva im Sommer 2004 mit Unterstützung der Mutter, dem US-Medienkonzern Viacom, erworben.