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Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite "Kampf um Songtexte" organisiert.
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Original von XP666
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Scheiß Staat!!!
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Original von new_snoopy
mich würde mal interessieren welche begründung dafür gegeben worden ist...
das einzige weshalb ich mir vorstellen könnte, dass man so etwas macht ist um den verkauf von büchern mit songtexten anzuregen.
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Original von fimo
gilt die edda auch als songtext. das ist ne ernstgemeinte frage und keine ironie oder so.