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1

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:12

ungereimtheit:sündenfall

da ich nicht unbedingt bibelfest bin, habe ich mich im web schlau gemacht und fand folgendes:


Adam und Eva verstoßen gegen das einzige Verbot, das das ewige Wesen, Gott, ihnen gegeben hatte: Früchte vom "Baum der Erkenntnis von Gut und Böse" zu essen (Gen. 2,16+17).


wenn dies stimmen würde, ergäbe sich doch die frage, wie man jemandem etwas verbieten will, der gut und böse nicht unterscheiden kann, oder?

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tout va bien

2

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:15

die frage versteh ich nicht? kleinen kindern verbietet man doch auch heiße herdplatten anzufassen und bösen bzw. fremden männern die tür auf zu machen, oder nicht?

3

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:19

das verbot hat auch gar nichts damit zu tun, was es nun für ein baum oder was es für früchte waren.
es ging darum, dass eine einzige regel aufgestellt wurde - alles machen, nur dies nicht!
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Dr. Wanderer feat. Enos - das Skandalvideo (2007)

Alter Schwede, Dr. Wanderer - das 2. Skandalvideo (2010)

4

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:19

anders:

hat - ich nenn ihn mal "gott" - den beiden übel genommen, dass sie das verbot missachtet haben? ich denke da an schmerz bei entbindung und hart arbeiten um zu essen ...

und wenn ja, waren sie zum "tatzeitpunkt" nicht schuldunfähig? - denn sie konnten ja gut und böse _vor_ dem sündenfall nicht unterscheiden...
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tout va bien

5

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:22

also - ES HAT NIX MIT GUT UND BÖSE ZU TUN!!!
hm, aber wir wissen ja alle wie neugierig verbote machen....und hey - gott hat alles geschaffen und die spielregeln aufgestellt. das "essen" war eine grobe unsportlichkeit - rote karte, platzverweis, sperre!
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6

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:29

also, kann sein das ich nen nagel im kopf habe, aber ich finde, es hat sehr viel mit der fähigkeit gut und böse unterscheiden zu können zu tun .... zumindest im strafmaß ...
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tout va bien

7

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:33

Zitat

Original von abfpan
hat - ich nenn ihn mal "gott"


wie willst du ihn auch sonst nennen? holger? O_o

Zitat

- den beiden übel genommen, dass sie das verbot missachtet haben? ich denke da an schmerz bei entbindung und hart arbeiten um zu essen ...


hä?
sorry, das schnall ich nicht. siehst du das eine jetzt als bestrafung für das andere, oder als begründung, oder ... ? O_o


Zitat

und wenn ja, waren sie zum "tatzeitpunkt" nicht schuldunfähig? - denn sie konnten ja gut und böse _vor_ dem sündenfall nicht unterscheiden...


na und? was hat das eine mit dem anderen zu tun? auch wenn sie die erkenntnis noch nicht hatten, so hatten sie doch eine (EINE!) klare regel, die sie nicht befolgt haben. sie mussten nicht wissen, dass "regel nicht befolgen = böse", es reicht doch, dass gott (dessen existenz ja zumindest SIE als gegeben hinnehmen konnten :-D) ihnen das essen der früchte verboten hatte. wenn mir jemand, der mich kurz zuvor aus lehm gebaut und dann meine erste frau in die wüste geschickt hat, weil sie beim poppen auch mal oben liegen wollte, sagt, ich soll die verdammten äpfel nicht essen - dann mach ich das nicht. schon aus schiss.

oder trage die konseqenzen.


du musst nicht wissen, was komplementärfarben sind, um die einfache regel "fass muttis teure ölfarben nicht an, sonst kommst du ins heim" zu befolgen ... :-D
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Harry Potter#7
Es sterben Hedwig, Moody, Dobby, Fred, Snape und Voldemort - sein Todesfluch wird reflektiert.
Harry (= Horcrux!) bringt sich um, tötet damit aber nur den Voldemort-Teil in sich!
Harry heiratet Ginny, Ron heiratet Hermione.

8

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:33

überhaupt nicht!
annagret sagte das schon sehr treffend:
das kind weiß auch nicht was passiert wenn es den herd anfaßt. du sagst ihm zwar: (REGEL) nicht anfassen, sonst (STRAFE - bzw. FOLGE) aua.
kind kennt aua aber noch nicht - jedenfalls nicht das aua mit den verbrennungen.

wie gesagt - nix von wegen gut oder böse....einfach nur ne klare wenn-dann-beziehung!
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9

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:35

§ 17 StGB: fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irtum nicht vermeiden konnte.

Gott hatte eindeutig mitgeteilt, dass vom baum der erkenntnis nicht zu naschen ist. der irrtum war also vermeidbar. fazit: tat strafbar, weil täter voll schuldfähig. *hammer*

ist in den meisten ausländischen strafgesetzbüchern ähnlich geregelt. wenn gott also ähnlich argumentiert, haben a. und e. keine chance auf rehablilitierung. seelische störungen oder so hatten sie ja nicht, oder?

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Mit dem Kopf gegen die Wand schlagen verbraucht pro Stunde 150 Kalorien.




10

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:40

merci, ma chere!

und ne schwierige kindheit kann man den beiden ja auch nicht attestieren, oder? lol
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11

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:50

Zitat

Original von talea
§ 17 StGB: fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, [...]




da stehts doch ...

ich fühle mich unverstanden ...
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tout va bien

12

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:51

ehem...die pünktchen die du eingefügt hast - die enthalten genau die lösung.....
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13

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:52

ist die erkenntnis des baums rezessiv? :-D
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14

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:56

hat die schlange mitschuld? wohlwissentlich die unwissentheit der beiden ausnutzend? (ja, hatte sie, fortan müßte sie kriechen) - aber wär das ein grund für strafminderung gewesen?
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15

Dienstag, 4. Oktober 2005, 11:59

hat denn die schlange vorher vom baum der erkenntnis gegessen? und, wie sah die schlange denn vorher aus? ist sie rum"gelaufen" oder was?
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tout va bien

16

Dienstag, 4. Oktober 2005, 12:04

die schlange hat nicht gegessen, sie hat eva überredet zu essen.
und ja, die schlange ging vorher "aufrecht" (laut bibel)
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17

Dienstag, 4. Oktober 2005, 12:05

also war die schlange ja auch nicht schuldfähig...
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tout va bien

18

Dienstag, 4. Oktober 2005, 12:07

Zitat

Original von Wanderer
hat die schlange mitschuld? wohlwissentlich die unwissentheit der beiden ausnutzend? (ja, hatte sie, fortan müßte sie kriechen) - aber wär das ein grund für strafminderung gewesen?


die schlange könnte anstifter oder mittelbarer täter sein. es spricht mehr für anstiftervorsatz, da sie ja wollte, dass a. und e. von den früchten naschen. damit wäre sie gleich den tätern zu bestrafen, was ja auch konsequenterweise erfolgte

strafmilderung für a. und e.: naja, es war ja das erste mal, dass sie straffällig wurden, das ist von gott im eifer des gefechts wohl vergessen worden. ausserdem handelt es sich ja wohl auch nur um diebstahl einer geringwertigen sache (unter 50 EUR). da hätte man das verfahren schon ohne strafe einstellen können. da solltest du bei gott wohl nochmal nachhaken, lieber abfpan

:-D
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19

Dienstag, 4. Oktober 2005, 12:08

wenn die schlange allerdings lucifer war - dann schon! ;-) und wie! dann ist es alles vorsatz!
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20

Dienstag, 4. Oktober 2005, 12:10

Zitat

Original von abfpan
also war die schlange ja auch nicht schuldfähig...


DOCH, war sie, s. o.
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