Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Schwarzes Halle. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Montag, 17. Oktober 2005, 16:47

Rechtslage Privatkopien

Hier mal ein recht aktueller Artikel zum Thema Privatkopien


Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2038815

Rechtsanwältin: Tauschbörsennutzer sollten Strafgelder der Musikindustrie nicht zahlen
Rechtslage "ungeklärt und offen"

Ihre Meinung zum Thema...

Tauschbörsennutzer sollten Strafgelder der Musikindustrie nicht sofort bezahlen, sondern zuerst rechtlichen Rat einholen. Durch die Urheberrechtsreform ist eine Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer in Gang gesetzt worden, so Rechtsanwältin Nina Haberkamm von der Kanzlei Maas aus Köln gegenüber de.internet.com. Tausende von Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz gingen seitdem bei den Staatsanwaltschaften ein. Häufig wird den Beschuldigten "angeboten" gegen Zahlung einer Geldauflage zwischen 50 Euro und 500 Euro das Ermittlungsverfahren einzustellen. Viele Tauschbörsennutzer zahlen aufgrund der prekären Situation vorschnell, ohne vorab zu prüfen, ob der Vorwurf der Staatsanwaltschaft überhaupt berechtigt ist.

Haberkamm: "Die Rechtslage ist derart ungeklärt und offen, dass es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Denn neben der Zahlung an die Staatskasse drohen noch weitere Kosten wie Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen." Strafbar mache man sich dann nicht, wenn man eine so genannte "Privatkopie" herstellt, die auf einer legalen Quelle beruht. Wesentliche Voraussetzung einer Privatkopie ist aber, dass sie weder aus beruflichen noch aus wirtschaftlichen Zwecken hergestellt wird.

Die Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG besagt: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."

Besonders heiß werde gegenwärtig die Frage diskutiert, ob der Begriff "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" ausreicht, um Kopien von Musik- oder Filmwerken aus Online-Tauschbörsen generell als nicht mehr rechtmäßig hergestellte Werke anzusehen. Möglich sei nämlich durchaus, dass jemand zunächst eine legale Privatkopie erstellt und sich erst später entscheidet, diese zum Download freizugeben, klärt die Juristin auf. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit richte sich außerdem nach dem jeweiligen nationalen Heimatrecht des Download-Anbieters. Eine Offensichtlichkeit ist nach den Angaben im Grunde nur dann gegeben, wenn ein Film zum Download angeboten wird, der offiziell noch nicht erschienen ist. Es sprechen somit einige Gründe dafür, dass auch nach der Urheberrechtsreform Downloads in Online-Tauschbörsen weiterhin erlaubt, oder jedenfalls nicht ohne weiteres und ausnahmslos unzulässig oder gar strafbar sind.

Zu berücksichtigen ist allerdings noch ein weiterer Schachzug, den die Musik- und Filmwirtschaft gegenüber dem Gesetzgeber durchsetzen konnte. Das Recht auf Herstellung einer Privatkopie wird faktisch durch das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen beschränkt und damit ausgehebelt. Da inzwischen eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Musik- und Filmwerke mit Kopierschutzmechanismen ausgestattet sind, sei für die Herstellung einer Privatkopie eine Umgehung der Schutzmaßnahmen aber immer häufiger erforderlich und damit auch unterstellbar.

Für die Strafbarkeit des Handelnden sei jedoch mehr nötig, so Haberkamm. "Es ist zu beurteilen, ob er als Privatperson oder Geschäftsperson und damit gewerbsmäßig handelt. Eine Umgehung des Kopierschutzes zu rein privaten Zwecken ist nicht strafbar; allerdings ist dies unter Umständen zivilrechtlich verfolgbar. Die gewerbsmäßige Herstellung, Einführung, Verbreitung, der Verkauf und die Vermietung von Hilfsmitteln, die Kopierschutzmaßnahmen umgehen sollen, ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Selbst Tipps und Anleitungen zur Umgehung sind verboten." Das Urheberrecht lasse aber zugleich zahlreiche Ausnahmen zu, bei deren Vorliegen eine Strafbarkeit wegen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlicher Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder wegen der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen entfällt.

Es empfiehlt sich also im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung oder auch im Falle einer Abmahnung nicht übereilt einer Zahlungsaufforderung nachzukommen, sondern im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, so die Experten. (as)

2

Montag, 17. Oktober 2005, 16:55

*mule wieder anmach*
______________________________

/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\



_.«¤°'¯¦»Kµåøs«¦¯'°¤»._
"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^

3

Montag, 17. Oktober 2005, 17:20

Wer will überhaupt prüfen können ob eine Kopie durch eine legale Vorlage erstellt wurde ? Allein der Fakt eine gebrannte CD zu haben muss ja nicht gleichzeitig heißen auch die original industriell gedruckte CD besitzen zu müssen. Man denke nur an legale Downloadportale, bei denen man ja, gegen Bezahlung, sich CD-Alben herunterladen kann und diese dann selber auf CD brennen muss. In diesem Fall wäre das dann ja keine private Kopie sondern ein rechtmäßig erworbener Tonträger, der eben nur nicht industrell hergestellt wurde.
______________________________


4

Montag, 17. Oktober 2005, 18:15

tja..die sachen die du aus downloadportalen herunterlädst, habe n mittlerweile alle ein wasserzeichen welches durch entsprechende programme auslesbar ist für den nutzer aber unsichtbar bleibt. bei kopie des ganzen wird das wasserzeichen automatisch mitkopiert..somit ist der ursprung ganz klar nachzuweisen...



immer das kleingedruckte in den lizenzvereinbarungen lesen*rtfm*

5

Montag, 17. Oktober 2005, 18:20

Naja wer öfter mal die Gulli-News oder auch Heise verfolgt (dort wird wenigstens noch halbwegs objektiv über soetwas berichtet), der merkt schnell das Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" reine Panikmache sind.

Es ist sowieso eine Streitfrage ob Provider überhaupt IP-Adressen von Benutzern speichern dürfen.

@Blancmage:
Im Traum der Industrie ist ja dafür das "unknackbare" Digitale Rechte Management da. Das deine Rechte soweit beschneidet, dass du den Track z.B. nich auf eine CD brennen kannst bzw. nur auf spezielle MP3-Player kopieren kannst.
Das darfst du natürlich nicht aushebeln, da es ja wie eine Art Kopierschutz ist.

Edit: Außerdem natürlich die von meinem Vorposter erwähnten Wasserzeichen.
______________________________

Memo an mich selbst:
nochnochnochnochnochnochnochnochnoch

6

Montag, 17. Oktober 2005, 19:09

Zitat

Original von Cyrus

Im Traum der Industrie ist ja dafür das "unknackbare" Digitale Rechte Management da. Das deine Rechte soweit beschneidet, dass du den Track z.B. nich auf eine CD brennen kannst bzw. nur auf spezielle MP3-Player kopieren kannst.
Das darfst du natürlich nicht aushebeln, da es ja wie eine Art Kopierschutz ist.

Edit: Außerdem natürlich die von meinem Vorposter erwähnten Wasserzeichen.


Also, ein Downloadportal bei dem es nicht möglich ist rechtmäßig erworbene Files auf eine Audio-CD zu brennen ist mir eigentlich nicht bekannt. Oftmals werden ja auch die CD-Cover mitgeliefert, was ja nur Sinn macht wenn diese Files für eine Audio - CD genutzt werden können.

Und das angesprochene Wasserzeichen. . . Ist das wirklich nöch vorhanden und lesbar wenn die MP3 Files in ein Audio CD Format gewandelt werden ???
______________________________


7

Montag, 17. Oktober 2005, 20:14

War auch eher als Beispiel zu sehen. Es gibt/gab allerdings einige Dienste, die nur z.B. 5 maliges Brennen erlauben (sicherlich sinnlos, wo es so viele Ripper gibt).
______________________________

Memo an mich selbst:
nochnochnochnochnochnochnochnochnoch

8

Montag, 17. Oktober 2005, 20:55

*meld* ...und JA, das wasserzeichen bleibt sichtbar...zumindest für den provider...ich bekomme teilweise auf diese art auch meine dj bemusterungen als mp3. sollte ich nämlich auf die blöde idee kommen nen neuen unveröffentlichten song ins netz zu stellen, könnte man mich so ganz schnell dingfest machen..hat also tatsächlich auch nen sinn das ganze..




l.a.r.s.

9

Montag, 17. Oktober 2005, 22:39

Ja, diese "Wasserzeichen" gibt es, daß entfernen ist allerdings kein Problem, insofern ist es fraglich ob die Dinger überhaupt sinnvoll sind.
Über allem schwebt doch immer noch die Frage warum so viel raubkopiert wird ...
... und wieso kosten die gleichen CDs in Übersee ca. die hälfte und wieso sind CDs im UK/Irland nochmal um einiges teurer als in D?
Weil die europäische Musik- und Verwaltungs"industrie" sich am Musikmarkt die Taschen vollgestopft hat und nun bekommen sie die Quittung. Schade für die Bands und die kleinen bis mittleren Label die dadurch in Schwierigkeiten gekommen sind, bzw platt gegangen sind.
Die konnten leider am allerwenigsten dafür.

Nächste Frage, kann sich in D bei den heutigen Prozesskosten überhaupt irgendjemand leisten irgendjemanden für das runterladen einiger Dateien zu verklagen?
Ich glaube wohl nicht, die von XP666 beschriebene Aktion spricht Bände ... ma eben versuchen nen billiges Verwarngeld abzugreifen, was wohl passiert wenn man nicht zahlt? Ich tippe mal wie üblich auf n.i.x.

Falk
______________________________

A face at the window,
A tap on the pane;
Who is it that wants me
To-night in the rain?


The Messenger at Night - R. H. Stoddard

10

Dienstag, 18. Oktober 2005, 08:31

Richtig, es passier nix. Ich weiß aus zuverlässiger quelle das der Polizei sogar 200 Filme auf nem Server egal sind. Die sind völlig überarbeitet...Genauso wie sie die leute mit minimalen Mengen Gras auch laufen lassen. Die haben besseres zu tun..

Zitat Polizist:
"Wir haben hier noch ne Vergewaltigung, können sie bitte zu einer anderen dienststelle gehen?"

11

Dienstag, 18. Oktober 2005, 10:13

ich habe sicher zu 99,5% originale musik-cd´s und filme daheim.

und für die restlichen 0,5% habe ich kein geld bezahlt.

also trifft es mich sicher nicht.
-----------

ich bin sicher noch einer der wenigen, welche auf original cd´s setzen.

kopien nutze ich meistens nur fürs auto - und um meine eigenen cd´s daheim zu schonen.
______________________________

Leben und Leben lassen :-)