Da ich selber erst kürzlich Opfer einer modschen Säuberungsaktion wurde und es in punkto Zitierei hier doch des Öfteren drunter und drüber geht, meine ich, dieses Thema noch mal ansprechen zu müssen, denn:
das könnte wichtig sein. ;)
Alle Klarheiten beseitigt?
OK, noch mal in Kurzfassung, wie es sinngemäß in der Langfassung auch noch mal
hier nachzulesen ist:
Neben der Quellenangabe (Fundstelle), die immer anzugeben ist, kommt es auf die Zitatlänge an.
Jedoch wird hier alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Wichtig ist nur, dass die Länge in einem VERTRETBAREN Verhältnis zum restlichen Text stehen muss, also nur so lang, wie zur Erörterung erforderlich.
Bei der rechtlichen Bewertung kommt es deshalb dann stets auf die Argumentation (warum dieser Umfang) sowie darauf an, ob irgendein wirtschaftlicher Schaden für den Zitierten zu befürchten steht. ;)
Ergo ist das also nix anderes als hier im Forum: Man sollte hin und wieder drüber nachdenken, ob und wie viel man schreibt, wenn man seine Ruhe haben will. Wer viel schreibt, sollte immer auch begründen können, warum.
Weiterhin muss ein Zitat in einem Zusammenhang zum restlichen Inhalt stehen.
Die Faustregel, die auch noch bei Wikipedia steht, ein Zitat sei verzichtbar, wenn man es in eigenen Worten formulieren könne, ohne dass wichtige Informationen verloren gingen, halte ich nach vernünftigen rechtlichen Erwägungen für Quark.
Wenn man sich daran hielte, bräuchte man nicht mehr zu zitieren, da man alles in eigenen Worten wiedergeben kann, nur jede Menge Arbeit hätte. = Unsinn. ;)
Die meinen wahrscheinlich, nicht alles, was man sagt, mit Sprüchen bringen zu sollen = alles eine Frage des Sinns.
Probleme gibt es dennoch: Nach dem Gesetzeswortlaut (§ 51 Nr.1 UrhG) sollen zB Großzitate ergo komplette Gedichte nur innerhalb von abgeschlossenen WISSENSCHAFTLICHEN Werken zulässig sein, wären also hier unzulässig.
Die Rspr. ist bisher recht großzügig, indem sie auf den Sinn abstellt, was Sinn macht, denn wem nützt ein halbes Gedicht, wenn über das Ganze diskutiert werden soll.
Da es aber hunderpro in der Juristerei auch mal wieder Nasen gibt, die das nicht so sehen, von Verwaltungsbeamten, die gewöhnlich bevor dies die Juristen tun, beurteilen sollen, was nun zulässig ist und was nicht, ganz zu schweigen ------------->Tip:
Bei Gedichten am besten Link, fast am besten paar Zeilen weglassen
oder wenigstens ausreichend wissenschaftlich (selber) dazu argumentieren und nicht nur schreiben: was haltet ihr davon… Besser is. ;)