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1

Donnerstag, 15. Januar 2004, 14:57

Bundespräsidentenwahl

Was haltet ihr denn so von den Leuten, die derzeit als wahrscheinliche Kandidaten gehandelt werden? Habt ihr einen Favoriten oder mögt ihr gar keinen? Habt ihr einen besseren Vorschlag oder is euch das sowieso alles egal?
*quassel*
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Il me semble que je serais toujours bien là où je ne suis pas. Charles Baudelaire

2

Donnerstag, 15. Januar 2004, 16:48

Dumme Frage, aber wer ist denn so im Gespräch?
Habe in den News und sonstwo noch nichts gehört...

Hoffentlich haben wir bald mal Merkel-Frauenpower *lachen*
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The more you suffer, the more it shows you really care, right?

I love you, but I hate you so. Now pack your things and go, okay?

3

Donnerstag, 15. Januar 2004, 17:41

CSU will den Schäuble
CDU will Töpfer
SPD will Süßmuth
FDP will Gerhardt

das war zumindest der Stand am Sonntag. Schäuble hat die besten Chancen.
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Il me semble que je serais toujours bien là où je ne suis pas. Charles Baudelaire

4

Freitag, 16. Januar 2004, 12:00

Wenn ich den Schulunterricht noch in Erinnerung habe, dann können wir den Bundestagspräsidenten nicht wählen.

Aber ich würde so einen Oldsl33wL-SPD'ler nehmen.

5

Freitag, 16. Januar 2004, 14:04

Zitat

Original von Hecki|doof
Wenn ich den Schulunterricht noch in Erinnerung habe, dann können wir den Bundestagspräsidenten nicht wählen.

Aber ich würde so einen Oldsl33wL-SPD'ler nehmen.


Stimmt, den Bundestagspräsidenten kann das Volk nicht direkt wählen. *lachen*
Auch den Bundespräsidenten nicht. Das macht die Bundesversammlung.
Ich wollte ja nur wissen, wer wen gerne als Bundespräsidenten sehen würde *hammer*
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6

Donnerstag, 22. Januar 2004, 16:58

Tatsache.. der SChäuble wird als Favorit gehandelt.

Okay, klingt jetzt vielleicht dumm (PS: Ich hab in Sozi aufgepasst) Aber wozu is der Bundespräsi eigentlich gut... Ich denk man könnte auch ohne ihn auskommen, oder?
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7

Donnerstag, 22. Januar 2004, 17:09

Art. 54 bis 61 GG
Das Grundgesetz enthält einen eigenen V. Abschnitt (Art. 54 bis 61 GG) über den Bundespräsidenten. Außer in diesem Abschnitt sind seine Aufgaben und Befugnisse teils verstreut im Verfassungstext, teils im einfachen Recht geregelt, teils haben sie sich im Laufe der Zeit durch die Staatspraxis entwickelt.
Staatstheore-
tische Funktion
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates.
Er ist das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen repräsentiert. Er tut das, indem er durch sein Handeln und öffentliches Auftreten den Staat selbst - seine Existenz, Legitimität, Legalität und Einheit - sichtbar macht.
Darin kommen zugleich die Integrationsaufgabe und die rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion seines Amtes zum Ausdruck.
Sie wird ergänzt durch eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des parlamentarischen Regierungssystems.


Abkehr
von Weimar
Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten sind erheblich geringer als die Kompetenzen, die der Reichspräsident nach der Weimarer Reichsverfassung besaß.
Reichspräsident von Hindenburg hatte seine Befugnisse gegen Ende der Weimarer Republik unheilvoll genutzt. Daraus zog der Parlamentarische Rat die Konsequenz, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu begrenzen. So kann er weder alleine den Kanzler bestimmen noch "Notverordnungen" erlassen; auch hat er nicht den Oberbefehl über die Streitkräfte.
Das Amt des Bundespräsidenten erschließt sich allerdings nicht nur aus dem Vergleich mit dem des Reichspräsidenten. Es ist vielmehr durch das Grundgesetz neu ausgestaltet worden und gewinnt seine Konturen im Wesentlichen mit Blick auf die anderen Verfassungsorgane (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) .


Aufgaben
Zu den klassischen Funktionen, die der Bundespräsident als Staatsoberhaupt hat, gehören:


die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste),


die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG), der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG).


Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen:


der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
(Art. 63 GG),
Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
(Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister
(Art. 64 GG),
Auflösung des Bundestages
(Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere
(Art. 60 Abs. 1 GG),
das Begnadigungsrecht für den Bund
(Art. 60 Abs. 2 GG).



Prägung
des Amtes
durch
die Person
Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsinhabers prägt deshalb zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat die bisherige Staatspraxis maßgeblichen Einfluss auf die heutige verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten genommen.
So entspricht es guter Übung, dass sich das Staatsoberhaupt mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurückhält, die parteipolitisch umstritten sind.
Die ihm auferlegte parteipolitische Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des Alltags geben ihm die Möglichkeit, klärende Kraft zu sein, Vorurteile abzubauen, Bürgerinteressen zu artikulieren, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, Kritik zu üben, Anregungen und Vorschläge zu machen.


Wahl durch
die Bundes-
versammlung
und
persönliche
Voraussetzungen
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, also im Verhältnis der Stärke der in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, gewählt werden. Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe dieser Versammlung.
Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, das sich auf Art. 54 Abs. 7 GG stützt. Der Bundespräsident muss Deutscher sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre.
Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig
(Art. 54 GG).
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG).
Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Amtseid (Art. 56 GG).
Er genießt während seiner Amtszeit Immunität (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG): Er ist in dieser Zeit - bei fortbestehendem staatlichen Anspruch auf Strafe - von Verfolgungsmaßnahmen und sonstigen Beschränkungen der persönlichen Freiheit und von der Eröffnung eines Verfahrens freigestellt. Grund dafür ist nicht das persönliche Interesse des Amtsinhabers, sondern die freie Amtsführung.


Beendigung
des Amtes
Das Amt des Bundespräsidenten endet mit Ablauf der Amtszeit, im Falle des Todes oder bei vorzeitiger Erledigung durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit oder durch Amtsverlust im Verfahren nach Art. 61 GG.
Diese Vorschrift regelt die Amtsenthebung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages oder des Bundesrates, wenn festgestellt wird, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist. Eine Abwahl ist nicht vorgesehen.

quelle: http://www.bundespraesident.de/
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8

Donnerstag, 22. Januar 2004, 17:30

im endeffekt kann man die ausführliche Erläuterung von dasandré in etwa so zusammenfassen:

Der Bundespräsident ist in erster Linie:

-Impulsgeber
-Notar des Staates
-Repräsentant der Bundesrepublik

*zustimm*
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9

Freitag, 23. Januar 2004, 01:40

öhm wieso ist jetzt eigentlich Schäuble und CSU?
Ich mein ich könnt es jetzt noch verstehen, wenn Du keinen Kandidaten für die CDU bzw nur einen Kandidaten für die Gesamtheit CDU/CSU genannt hättest, aber s isses mir echt nicht so ganz klar - meines Erachtens nach ist Schäuble CDU und nicht CSU - oder? *scared*

Lucky
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"Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, daß selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben."

Descartes

10

Freitag, 23. Januar 2004, 08:26

wenn ein csu kanidat bundespräsident wird, stehen die chance für herrn stoiber nicht mehr all zu gut, sich ein zweites mal gegen das merkelchen durchzusetzen. daher favorisiert die csu eben einen cdu mann.
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11

Sonntag, 23. Mai 2004, 12:37

So. Gerade wählt also die Bundesversammlung den Bundespräsidenten.
Die beiden Kandidaten sind übrigends Gesine Schwan und Horst Köhler ;-)

Die Wahl wird live auf Phoenix übertragen und is teils sehr amüsant, weil sich dauernd jemand verspricht:

"Herr Professor Dr. Gesine Schwan"
"der Bundestagswolfgang Thierse"

Wen würdet ihr denn lieber sehen, Köhler oder Schwan?
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12

Sonntag, 23. Mai 2004, 14:32

is mittlerweile ja egal: köhler hat gewonnen. hat er sich von dieser filbinger-scheiße distanziert?
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Harry Potter#7
Es sterben Hedwig, Moody, Dobby, Fred, Snape und Voldemort - sein Todesfluch wird reflektiert.
Harry (= Horcrux!) bringt sich um, tötet damit aber nur den Voldemort-Teil in sich!
Harry heiratet Ginny, Ron heiratet Hermione.

13

Sonntag, 23. Mai 2004, 15:07

Zitat

Original von Abs
is mittlerweile ja egal: köhler hat gewonnen. hat er sich von dieser filbinger-scheiße distanziert?


weiß ich nicht. ich musste während der dankesrede abschalten, weil meine nachhilfeschülerin gekommen ist. vielleicht hat ja jemand anderes brav geguggt?

was sagt ihr denn nun zum wahlausgang?
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