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Nö, um Fotos gehts im Kunstforum. Hier gehts darum, ob solches Verhalten akzeptabel ist und wenn nicht, wie man es ändern könnte.Zitat
Original von Abs
kinder, hier gehts aber nicht um berufssoldaten versus wehrpflichtsoldaten, sondern um die fotos.
Hrhr, ich hab schon darauf gewartet wann jemand den hier bringt -->Zitat
Original von thomasch
PS: Ist es eigentlich p.c., wenn man fordert, dass jetzt Köpfe rollen sollen?
Ich befürchte du verwechselst da ganz arg Ursache und Wirkung.Zitat
Original von sCoRp
[...] zum andern ist man im Afgahnistan (was nicht grad ein Urlaubsland ist) um der Bevölkerung zu helfen wieder auf die Beine zu kommen. Wobei man gleich mit mehreren (Terror)-Gruppen zu tun bekommt, und eigentlich jedesmal dein letztes mal sein kann wo du auf Patrouillenfahrt hinausfährst aus dem Camp. Da bekommt man schon eine gewisse Antipathie gegen das Volk. Und ich denk mal aus solchen Situationen entsteht dann sowas.
Word² !Zitat
Original von talea
selbst wenn sich das jetzt naiv anhören sollte: auch in ausnahmesituationen gelten regeln. auch und gerade für soldaten.[...]
Trotzdem sind die deutschen Jungs und Mädels an deutsches Recht gebunden, da ändert auch Karsais Kriegsrecht nix, wenn es denn ausgerufen ist.Zitat
Original von Gardist
@hirni das ist mir klar es geht ja um da unten und wen karsei nunmal Kriegsrech ausruft...
Wir reden ja auch über Recht und nicht über Logik.Zitat
@talea das ist haarspalterei
Zitat
Original von DerHirntot
Nachtrag: @Gardi & Nordland ... in Deutschland existiert kein "Kriegsrecht". Es gibt maximal die Notstandsgesetze, die im Verteidigungsfalle, und auch da grösstenteils nur bei Handlungsunfähigkeit der Regierung gelten. Allerdings ist der Verteidigungsfall in diesem Falle nicht gegeben. Jedenfalls ist die BW auch im Auslandseinsatz definitiv an "normales" deutsches Recht gebunden.
Das ändert trotzdem imho nichts an der allgemeinen Gültigkeit deutschen "Friedens"rechts für Soldaten in Auslandseinsätzen. Juristen unter uns?Zitat
Original von Nordland
Es redet ja auch keiner davon, dass in Deutschland Kriegsrecht herrscht, sondern in Afghanistan.
Ich wär dir, falls es nicht zu offtopic ist, für eine kurze Zusammenfassung dankbar. Afaik ging es da doch eher um die Kompetenz zum Beschluss eines Auslandseinsatzes?Zitat
Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich mit dem Somalia-Urteil alle Unklarheiten beseitigt.
Zitat
Original von DerHirntot
Das ändert trotzdem imho nichts an der allgemeinen Gültigkeit deutschen "Friedens"rechts für Soldaten in Auslandseinsätzen. Juristen unter uns?Zitat
Original von Nordland
Es redet ja auch keiner davon, dass in Deutschland Kriegsrecht herrscht, sondern in Afghanistan.
Ich wär dir, falls es nicht zu offtopic ist, für eine kurze Zusammenfassung dankbar. Afaik ging es da doch eher um die Kompetenz zum Beschluss eines Auslandseinsatzes?Zitat
Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich mit dem Somalia-Urteil alle Unklarheiten beseitigt.
Genau so meinte ich das auch.Zitat
Original von thomasch
@hirntot:
Nicht dass wir uns falsch verstehen:
Sicherlich ist das,was da passiert ist, indiskutabel und durch nichts gerechtfertigt.
Zitat
Original von DerHirntot
Ich befürchte du verwechselst da ganz arg Ursache und Wirkung.
Inzwischen hat sich sogar in der Politik wohl die Ansicht durchgesetzt, dass man die Bevölkerung des "befreiten" Landes wohl kaum damit freundlich stimmt, dass man ihre Männer in Gefängnissen foltert und mit den Überresten ihrer Toten spielt.
Wie lange ist dein letzter Afghanistan-Besuch jetzt her?Zitat
Original von sCoRp
Wenn du wüsstest was wirklich da unten abgeht, und dich nicht auf die Medien verlassen würdest, könntest du es auch nachvollziehen.
Verständlich, denke ich.Zitat
Original von sCoRp
Glaub mir ich hab ein näheren Bezug dazu, wie du denkst.
Und ein möglicher Einsatz bei ISAF steht sozusagen jeden Tag vor der Tür.
Bin eigentlich froh wenn ich da nicht runter muss...
Zitat
Mit dem sogenannten Somalia-Urteil, auch bekannt als „Out of area-Urteil“ vom 12. Juli 1994, hat das Bundesverfassungsgericht der deutschen Politik damit einen weiten verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz deutscher Soldaten über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus eröffnet.