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Zitat
Original von Farbschatten
Was wäre ich nur ohne Google...
Voraussetzung zur Begleitperson:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein; Begleitperson hat ihren Führerschein mitzuführen
- darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung)
- die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten, bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
- Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen
Quelle
Zitat
Original von Evil`sToy ^^
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meiner meinung nach sollte man das alter hoch und nicht ruterschrauben.. schließlich werden die unfälle meist von fahranfängern verursacht!!
Zitat
Original von Evil`sToy ^^
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meiner meinung nach sollte man das alter hoch und nicht ruterschrauben.. schließlich werden die unfälle meist von fahranfängern verursacht!!