Folgende Originalzitate von Versicherungskunden wurden von der deutschen Versicherungsgesellschaft gesammelt:
Ich fuhr mit meinem Wagen gegen die Leutschiene, überschlug mich und prallte gegen einen Baum. Dann verlor ich die Kontrolle über mein Auto.
An der Kreuzung hatte ich einen unvorhergesehenen Anfall von Farbenblindheit.
Im gesetzlich zuverlässigen Höchsttempo kollidierte ich mit einer unvorschriftsmäßigen Frau in der Gegenrichtung.
Dummerweise stieß ich mit dem Fußgängeer zusammen. Er wurde ins Krankenhaus eingeliefert und bedauerte dies sehr.
Der Fußgänger hatte anscheinend keine Ahnung in welche Richtung er gehen sollte, also überfuhr ich ihn.
Ich fand ein großes Schlagloch und blieb in demselben.
Das andere Auto kollidierte mit dem meinigen, ohne vorher seine Absicht mitzuteilen.
Ein Fußgänger rannte in mich und verschwand wortlos unter meinem Auto.
Ich hatte noch nie Fahrerflucht begangen, im Gegenteil, ich musste immer weggetragen werden.
Ich überfuhr einen Mann. Er gab seine Schuld zu, da ihm das schon einmal passiert ist.
Schon bevor ich ihn anfuhr war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Strassenseite erreichen würde.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich oben drüber.
Nachdem ich vierzig Jahre gefahren bin, schlief ich am Lenkrad ein.
Zuerst sagte ich der Polizei, ich sei nicht verletzt, aber als ich den Hut abgenommen habe, bemerkte ich einen Schädelbruch.
Als mein Auto von der Strasse abkam, wurde ich hinausgeschleudert. Später entdeckten mich ein paar Kühe in einem Loch.
Ich sah ein trauriges Gesicht langsam vorüberschweben. Dann schlug der Herr auf dem Dach meines Wagens auf.
Da sprang der Verfolgte ins Wasser und tauchte trotz mehrmaliger Aufforderung nicht mehr auf.
Ich wollte Ihnen den Schaden vorsorglich melden, bezahlen brauchen Sie nichts, denn ich bin unerkannt entkommen.
Es war die Zeit des Stossverkehrs. Ich stieß auf das von mir zum Stehen gekommene Fahrzeug.
Herr P. fuhr plötzlich rückwärts und fuhr mich um. Dann fuhr er wieder vorwärts und fragte mich, was passiert war.
Der Kraftsachverständige war völlig ungehalten, als er auf mein Vorderteil blickte.
Während ich die Strasse normal befuhr, überkam mich das Verlangen, mich zu erleichtern, weswegen ich meinen LKW am Rand anhielt und mich in ein nahes Gebüsch begab. Nachdem ich die Hose heruntergelassen hatte, kam der Gegner und gab`s mir von hinten mit dem Kipper.
Frl. B. näherte sich an der Ampel und sprang von Gelb auf Grün um.
Dann durchbrach ich mit meinem LKW die Schallmauer der Autobahn.
Der Unfall kam nur deshalb zustande, weil ich mir von der Dame ein falsches Bild gemacht hatte. Die von mir gestreifte Person war nur eine Prostituierte, so dass höchstens Sachschaden in Frage kommt...
Hiermit möchte ich mir gestatten meinen Sohn als Unfall zu melden.
Dass der Unfallverursacher im kritischen Moment betrunken war, haben wir daraus entnommen, als er schrie, dass er keine Angst vor seiner Frau habe.
Vom Fahrer des Wagens ist nur sein männliches Geschlecht bekannt.
Dieser PKW fuhr weiter und kam erst 20 Minuten später ohne Wagen an die Unfallstelle zurück. W. trug Ohrenschützer und konnte deswegen meinen sich nähernden PKW weder sehen noch hören.
Ich überschlug mich seitwärts mehrmals, um eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden. Bei dem Unfall wurde mein Schwiegersohn nicht verletzt, denn er war gar nicht mitgefahren.
Ich weiß, dass ich schuld bin, aber ich sehe es nicht ein. Das Reh lief in den Wagen, aber ohne sich um den Schaden zu kümmern, lief es weiter in den Wald.
Bei einer abendlichen Fahrt mit meiner Ehefrau hab ich Wildschaden erlitten.
Vier Wochen nach dem Unfall wurde der Gehgips am rechten Arm entfernt.
Ich holte die Polizei und ließ mir die Unschuld meiner Frau bestätigen.