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1

Montag, 12. März 2007, 19:42

Die Sache mit dem Unterhalt

Meine Eltern sind geschieden.
Ich lebe bei meiner Mama, ca. 5 Gehminuten von meinem Papa entfernt, doch habe keinen Kontakt zu ihm weil er ihn wehement verweigert.

Er zahlt 319€ Unterhalt. Nach der Scheidung musste er noch für meine Schwester und meine Mama, als Hilfe, Geld bezahlen.
Nun bezahlt er nur noch für mich (nicht einmal mehr für meinen Bruder, und ein behindertes Kind ist nicht billig).
Meine Mama und ich haben einen Artikel gelesen (Zeitung ist schon rausgeflogen, daher kann ich leider nicht die genaue Quelle angeben =/ )in dem drin stand das mir ab dem 18.Lebensjahr 640€ zu stehen sollen.
Der Unterhalt ist ja auch abhängig vom Einkommen des Zahlenden: mein Papa hat zu DM-Zeiten gut 5000DM verdient, nun ist er (Google.com zu Folge, denn anders erfährt man es ja nicht *traurigguck* ) weiter aufgestiegen.

Meine Frage: steht mit nun mehr Geld zu? Wenn ja, wie kann ich das prüfen lassen ohne vielleicht zu riskieren das er doch besser weg kommt?
Ich will ihm nichts reinwürgen, obwohl eigentlich schon: er kümmert sich einen ****dreck um mich und meine Geschwister und hat viel psychischen und physischen (zweiteres bei mir indirekt) Schaden verursacht. Wenn er sich schon immer wegdreht und mich somit weiter zerfetzt, soll er wenigstens mehr bezahlen bzw. dass, was mir zu steht.

Bitte nur sachliche Antworten.
(Sry, für meine gefühlsbetonte Darstellung, aber die, die mich kennen wissen, ich kann bei diesem Thema nicht anders *traurigguck* )

2

Montag, 12. März 2007, 19:52

Die Höhe des Unterhalts hängt einerseits von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und andererseits von der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung Verpflichteten ab.

Insofern ist mit Blick auf die unterschiedlichen Lebensstile und Lebensstandards von den ehelichen Lebensverhältnissen auszugehen. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Unterhalts an der Höhe des Lebensniveaus während der Ehe ausrichtet. Der eheliche Lebensstandard ist also auch Maßstab für die Zeit nach der Trennung. Das hat zur Folge, dass mindestens die Hälfte dessen verlangt werden kann, was während der Ehe für den Unterhalt ausgegeben wurde.

Ausgangspunkt für die Höhe des Unterhalts ist immer das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Dies errechnet sich aus dem Nettomonatsgehalt plus 1/12 des Weihnachtsgeldes plus 1/12 des jährlichen Urlaubsgeldes, abzüglich der diversen Steuern und Versicherungen. Von dem Nettoeinkommen sind erneut 5% berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen.

Hinsichtlich der Kinder richtet sich die Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle (West) oder Berliner Tabelle (Ost). Beide Tabellen enthalten Richtwerte, die allerdings für die Gerichte nicht bindend sind.

Genau Infos bekommst du, wahrscheinlich über deine Mutter, beim entsprechenden Amt.
Fakt ist:
Wenn dein Erzeuger allerdings so ein Verhalten an den Tag legt kann es aber schlicht und einfach passieren, dass er sich weigert. Das Erzwingen der Zahlung kann allerdings sehr lange dauern und für dich/euch relativ teuer werden. :-(

Immer blöd sowas. Der Gesetzgeber geht nunmal von der Vernunft der Menschen aus.

Viel Glück *drueck*

3

Dienstag, 13. März 2007, 10:32

Also meine Eltern sind auch geschieden .
Den Unterhalt mit 18 JAhren mußt du selbst "beantragen" ,d h wenn du eine Ausbildung machst sieht er anders aus als wenn du ein Studium oder noch in der Schule bist da brauch dein Vater eine Schulbestätigung bzw eine Semesterbestätigung von dir . Dann wird der Unterhalt vom GEld deines Vaters festgelegt darein zählt wieviel er verdient wie weit er auf arbeit muss und dann noch wieviel geschwister oder halgeschwister du hast .
Ich würde dir raten das deine Mutti den Unterhalt für deine Geschwister einklagt da muss er dann nachzahlen wenn er der Vater ist ,Kann ja sein das er das bestreitet .
mfg Ichi
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Ruhe ist das beste zur zeit für die meisten Menschen .

4

Dienstag, 13. März 2007, 10:54

ab dem zeitpunkt der volljährigkeit bist du für deinen unterhalt selbst zuständig.

bist du im unterhaltsrechtlichen sinne bedürftig, weil du z.b. noch zur schule gehst oder deine erste ausbildung absolvierst, müssen dir beide elternteile barunterhalt leisten und zwar anteilig im verhältnis ihrer bereinigten nettoeinkommen.

du hast einen auskunftsanspruch gegenüber deinen eltern über die höhe ihrer einnahmen.

wie hoch dein unterhaltsbedarf ist, hängt von einigen faktoren ab. bist du noch in der allgemeinen schulausbildung,wirst du als volljähriges privilegiertes kind den minderjährigen kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt. für dich gilt dann die unterhaltstabelle aus den leitlinien des olg naumburg (so du in sachsen-anhalt lebst), dort die 4. altersstufe.

bist du in der ersten ausbildung und lebst bei einem elternteil, richtet sich dein unterhaltsbedarf ebenfalls nach dieser tabelle. auf den bedarf musst du dir allerdings das kindergeld in voller höhe und deine ausbildungsvergütung anrechnen lassen. den rest des bedarfssatzes teilen sich deine eltern quotal.

einen unterhaltsbedarfssatz von 640,00 € hast du nur, wenn du nicht mehr im haushalt eines elternteils lebst, sprich einen eigenen hausstand hast. auch hier gilt aber wieder die anrechnung deines eigenen einkommens.

wenn du magst, kontaktiere mich per pn.
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jeder tag ist neu.

5

Dienstag, 13. März 2007, 12:18

Zitat

Original von aOi~maTsuri
Das Erzwingen der Zahlung kann allerdings sehr lange dauern und für dich/euch relativ teuer werden. :-(



nach all den ausführlichen infos nur nochmal kurz zur frage der kosten. es gibt die möglichkeit der beantragung eines beratungshilfescheines beim amtsgericht. damit würden die kosten einer beratung abgedeckt (bis auf einen anteil von 10,00... ist beim anwalt wie beim arzt) für weitere massnahmen kann prozesskostenhilfe in frage kommen, damit du die kosten für das gericht und den anwalt nicht selber vorstrecken brauchst. letztlich wird wohl dein vater dann hinterher alle kosten zu tragen haben. es ist also nicht so, dass die durchsetzung von unterhaltsansprüchen an mangelndem geld scheitern muss.
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Mit dem Kopf gegen die Wand schlagen verbraucht pro Stunde 150 Kalorien.