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Gut. Dann nochmal ganz von vorn. Welches deutsche Gesetz wurde in dem Scheidungsverfahren denn deiner Meinung nach gebrochen?Zitat
Original von blackufo
Zitat
Original von DerHirntot
Samma Ufo, hast du auch nur einen der Posts in diesem Thread gelesen?
....... .....muss ich das? .....hab den ersten gelesen. zum thread.
Zitat
Original von beobachter
so ne schweinerei, dieses züchtigungsgesetz sollte man mal schnell abschaffen oder ändern!!!
Zitat
Aus ihrer Sicht sei aber mit dem Näherungsverbot für den Ehemann der Antragstellerin ausreichend Schutz geboten worden, erläuterte Olp weiter. Auch sei im ersten Antrag nicht das gegen den Ehemann laufende Ermittlungsverfahren erwähnt gewesen. Daher habe sie gegen eine vorzeitige Scheidung plädiert. "Hätte sie davon gewusst, hätte sie vielleicht anders entschieden."
Zitat
"Die Richterin hat sich im Rahmen der Vorschriften Gedanken gemacht", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel. Zwar könne man den Hinweis auf den Koran mit Fug und Recht kritisieren, aber die Entscheidung, eine sofortige Scheidung abzulehnen, sei "nicht abwegig". "Ohne den Hinweis auf den Koran ist die Entscheidung vertretbar", betonte der Präsident des Oberlandesgerichts Bremen. Auch in Fällen körperlicher Misshandlung "kann es zur Versöhnung kommen".