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Donnerstag, 22. März 2007, 11:52

Koran versus BGB

das noch niemand DAZU n thema eröffnet hat, obwohl hier gemecker über die deutsche justiz und lichterkettengegreine mal angebracht wären?

eine muslimin wollte sich nach [URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,473108,00.html]jahrelanger ehelicher gewalt von ihrem mann scheiden lassen[/URL], aber dieser wunsch wurde von einer frankfurter richterin mit der begründung abgeschmettert, dass diese gewalt kein härtefall sei, da ja im koran als züchtigungsgesetz verankert. das hätte die musilim als muslimin auch schon vor der ehe vorhersehen können.

ein skandal, der durch alle medien geht. eine unverschämtheit sondersgleichen. ein rückschritt in den vermeindlich integrativen fortschritt.
macke?!
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Harry Potter#7
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Harry heiratet Ginny, Ron heiratet Hermione.

2

Donnerstag, 22. März 2007, 11:57

öhm, da bin ich sprachlos... *piep* und das dieses Urteil noch von eine Frau kommt.. *kopfschuettel*

3

Donnerstag, 22. März 2007, 12:05

Najaaaaaaaa.

Prinzipiell, ethisch-moralisch und überhaupt: Ja, Macke.
Juristisch: Sie darf sich ja scheiden lassen. Wie das jeder darf. Nach doitschem Recht mit Trennungsjahr und allem Pipapo. Die Frage ist, wie der Härtefall (der Vorraussetzung zum Wegfall des Trennungsjahres ist) im fraglichen Gesetz und dessen Durchführungsbestimmungen definiert ist. Ich kenn weder das Gesetz noch den ganzen Anhang, aber wenn da beispielsweise steht: "Härtefall ist nur gegeben, wenn unvorhersehbare blahblah eintreten..." dann kann die Richterin durchaus argumentieren, dass das Verhauenwerden von einem marokkanischen Ehemann (siehe Vorgeschichte im Artikel) eben sehr wohl vorhersehbar ist. Es spricht ihr ja niemand das Recht auf Scheidung ab, nur muss halt alles in geregelten doitschen Bahnen ablaufen.

Wie gesagt, ich red hier vom juristischen Standpunkt, nicht von gesundem Menschenverstand. Dazu siehe Abs. Macke.
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"Demokratie ist die schlechteste Regierungsform - außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."
Winston Churchill

"Das beste Argument gegen die Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit dem durchschnittlichen Wähler."
Winston Churchill

4

Donnerstag, 22. März 2007, 12:08

nur nochmal zur klarstellung, die richterin hat eine härtefallscheidung abgelehnt. härtefallscheidung heisst, dass man das trennungsjahr nicht einhalten muss, weil die fortsetzung der ehe nicht zumutbar ist. die entscheidung bedeutet nicht, dass eine scheidung nicht möglich ist, sondern dass das trennungsjahr eingehalten werden muss, bevor die scheidung ausgesprochen werden kann.

ansonsten: tjaja, richtersprüche... *ichsagnix*

edit: hirni... was soll ich sagen... :-D
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Schmusi

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5

Donnerstag, 22. März 2007, 12:08

(-.-) das ist wirklich...also ich bin fassungslos...(-.-)

6

Donnerstag, 22. März 2007, 12:13

achso wegen der frage, wie eine frau sowas entscheiden kann. wenn man von gleichberechtigung ausgeht, dann darf eine weibliche richterin genauso denken wie ihr männlicher kollege. die frage ist für mich genauso unverständlich wie die vorwürfe an politikerinnen, wenn diese keine ausdrückliche frauenpolitik betreiben und sich nicht um "weiblich besetzte" politikfelder kümmern mögen. meine ich.
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7

Donnerstag, 22. März 2007, 12:14

als ich das gestern hörte habe ich erstmal auf den kalender geschaut...man weiß ja nie ws passiert während man schläft....vl. wr ja ne zeitreise drin...oder ich habe bis zum 1.4. gepennt....nichts is unmöglich^^

aber man sollte vl. zur verteidigung der justiz erwähnen, das die richterin vom fall abgezogen wurde...nich das noch wer glaubt, es bleibe bei der endscheidung.

und ja....macke....kann mir beim besten willen nich erklären, was die richterin da geritten hat *amkopfkratz*
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*stinkefinger3*

8

Donnerstag, 22. März 2007, 12:15

Zitat

da ja im koran als züchtigungsgesetz verankert


Ich wusste gar nicht, dass der Koran hier überm BGB oder GG steht? ^^
Könnte mir gut vorstellen, dass dieser Satz, wenn er so formuliert gefallen und gemeint gewesen sein sollte, nicht die juristische Entscheidung beeinflusst hat (dürfte sie ja gar nicht, oder?) sondern vielleicht nur eine "verzweifelte" Wertung, evtl. sogar zynisch(?), in Richtung Integrationsdifferenzen und "Kulturvermischung" gewesen sein könnte.

Menschlich sicherlich übel, aber irgendwo doch auf eine bittere Art und Weise wahr!?!

9

Donnerstag, 22. März 2007, 12:17

Prinzipiell geht es ja auch nicht darum, dass die Richterin, wie heute auf der Titelseite der BILD zu lesen ist "Prügel in der Ehe erlaubt".
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10

Donnerstag, 22. März 2007, 12:33

Da gibt es absolut keine Diskussion darüber dass die Richterin ein Fehlurteil gefällt hat.
Wenn im Koran ein Züchtigungsgesetz stehen sollte,ist es sicherlich anders auslgebar,als es von der Richterin ausgelegt wurde.
Für Deutsche ist es auch strafbar,seine Töchter,zur Vergewaltigung frei zu geben,nur damit man andere schützt,so wie es auch in der Bibel im Buch Mose der Fall ist.

11

Donnerstag, 22. März 2007, 12:57

Tja, wie Hirni schon sagte, ist es Ansichtssache, wann eine unzumutbare Härte vorliegt. Und wenn der Antrag nicht theatralisch genug begründet ist, passiert das auch mal, dass eher dem Eindruck stattgegeben wird, getrennte Wohnungen seien ein Jahr lang zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass der Ehemann täglich dort eindringt.
Es kommt eben wie immer darauf an, was in den Akten steht und nicht in den Schlagzeilen. Vl. steht da ja auch drin, sie habe manchmal auch ihn verprügelt und beide fanden das immer wieder ganz toll. Trennungsjahr ist bekanntlich dazu da, dass sich Leute, die gerne nach dem Motto „Pack schlägt und verträgt sich“ lebten, darüber klar werden, was sie nun eigentlich wollen. ;)

Aber das nur am Rande. Denn die öffentliche Steinigung der Richterin wäre kaum so ausgefallen, wenn die Begründung in diesem Sinne haltbar wäre. Was im Koran steht interessiert den Kuckuck, wenn in unseren Gesetzen steht Gewalt is nich. Ergo is die Begründung ziemlich Scheiße.

Mich würde vielmehr mal interessieren, wie lange es zur Änderung dieses Beschlusses gedauert hätte, wenn nicht händchenhaltend Politiker aller Farbschattierungen ihre Betroffenheit per einflussqualifizierter Lichterkette ausgedrückt hätten. Denn die Fälle kommen seltener in die Schlagzeilen. :-D
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„Mit Psychopathen kann ich nicht arbeiten.“
Tarantino (Reservoir Dogs)

12

Donnerstag, 22. März 2007, 13:00

Zitat

Original von Abs
[...] dass diese gewalt kein härtefall sei [...]


Zitat

Original von talea
nur nochmal zur klarstellung, die richterin hat eine härtefallscheidung abgelehnt.


das ist schon klar. aber das isses doch: jahrelanges verprügeltwerden (siehe link) ist KEIN härtefall?
MACKE?!


edit: ok, ich habs wirklich im ersten posting doof ausgedrückt. abgeshcmettert wurde der wunsch auf sofortige scheidung, jetzt muss sie n jahr warten ... ;-)
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13

Donnerstag, 22. März 2007, 13:06

@abs: die klarstellung bezog sich eher auf den rest meines posts.

die argumentation der richterin läuft darauf hinaus, dass jahrelange gewalt dann kein härtefall ist, wenn man einen muslimen heiratet. da muss man ja damit rechnen, geschlagen zu werden.

man kann die argumentation erweitern auf katholiken, die bibel empfiehlt ja auch die züchtigung. und schopenhauerfans und nietzscherianer sind auch verdächtig, frauen immer zu schlagen.

ja, macke. und ein erschreckendes unwissen über möglichkeiten der auslegung und interpretation von geschriebenem. und das bei der ausbildung...

edit: achso, im spiegelforum gabs einen entscheidungsvorschlag für eine begründung der ablehnung, die völlig ohne koran auskam.
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14

Donnerstag, 22. März 2007, 13:08

das is ja noch nichtmal das schlimmste. ich meine: es IST dumm das zu sagen, verallgemeinernd und blöde. aber von mir aus soll sie sich disqualifizieren, indem sie meint, alle moslems schlagen hre frauen, alle polen klauen und alle gruftis ritzen sich die arme auf.

aber sie entkräftet die gewalt ja geradezu. sie sagt ja quasi, dass diese gewalt nichts richtig schlimmes war, weil vorhersehbar und religionsgesetzlich verankert!

hab ich schon MACKE?! gesagt?
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15

Donnerstag, 22. März 2007, 13:16

ja letztendlich läuft es wohl darauf hinaus.

ein härtefall liegt zum beispiel dann nicht vor, wenn man mit macke argumentiert, die aber vor eheschliessung bereits bekannt war (grob vereinfacht). an diese argumentation hat sie sich gehalten und parallel argumentiert.
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16

Donnerstag, 22. März 2007, 13:49

Ich frage mich gerade, WO das ganze im Koran verankert sein soll.
Ich bin kein Korankenner, aber wird nicht immer wieder behauptet, der Koran beinhalte ne Gleichberechtigung von Mann und Frau? Dass der ganze Rest, die funtamentale Linie und diese Unterdrückungsgeschichte ausgelegt und historisch gewachsen ist?

Na hallo, wenn ich also davon ausgehen muss, dass mich mein Alter eh verprügelt, wenn ich einen Moslem heirate und der mir auch noch mein Kind entführt, dann kann ich mir gleich T-Shirts drucken lassen: Ich bin selbst schuld.

Ich finde, es verstößt gegen die Menschenwürde und ich würde mich als Moslem, der seine Frau nicht schlägt (solls nämlich auch geben), tierisch aufregen, da hier unterstellt wird, dass das eben nun mal dazugehört...


@ Abs: Ja, du hattest "Macke?!" gesagt. Aba kann man in dem Fall nicht oft genug sagen.
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alkohol konserviert alles, ausgenommen würde und geheimnisse.

17

Donnerstag, 22. März 2007, 13:51

Zitat

Original von Abs
jetzt muss sie n jahr warten ... ;-)
Nö, zwei Monate. Trennungsjahr ist im Mai vorbei. Womit wir beim nächsten Problem wären: Wieso dauert die Härtefallentscheidung 10 Monate?

Aber mal ehrlich, "er" hat Hausverbot bei "ihr", wo ist da der Härtefall? Klar kann er ihr immernoch die Tür eintreten, aber kann er das nicht mehr, wenn sie offiziell geschieden sind?
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18

Donnerstag, 22. März 2007, 13:55

was ist, wenn die beiden für ein ander versprochen wurden um dann den bund der ehe einzugehen?

was ist, wenn es möglich ist, dass man per antrag beim gericht seine religion als wesenliche grundlage für den prozess beantragen kann?


ich denke, dass es seine gründe hatte, warum sich die richterin so entschieden hat und sie nur abgezogen wurde weil die medien es immer ein wenig interessanter für euch machen möchten!

warum lasst ihr euch so mitreissen, ihr seit menschen und keine hunde die bei jedem geräusch bellen müssen! Glaubt nicht alles was in zeitungen steht oder im tv gesendet wird!


Trozdem schlägt man keine frauen!!!


Huhu^^ Gruss an alle 8-) 8-) *stampf*
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§$% 8-) Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf 8-) §$%

loco de remate

Super Perfundo on the Early Eve of Your Day

19

Donnerstag, 22. März 2007, 14:00

Zitat

Original von DerHirntot
Nö, zwei Monate. Trennungsjahr ist im Mai vorbei. Womit wir beim nächsten Problem wären: Wieso dauert die Härtefallentscheidung 10 Monate?


oops, das hab ich tatsächlich nicht gesehen. :-D

Zitat

Aber mal ehrlich, "er" hat Hausverbot bei "ihr", wo ist da der Härtefall? Klar kann er ihr immernoch die Tür eintreten, aber kann er das nicht mehr, wenn sie offiziell geschieden sind?


sie wollte es zur eigenen beruhigung und sicherheit. steht doch im link. ;-)

andererseits ist doch bei dieser story egal, ob die zwei monate, oder die scheidung an sich was bringen würden oder nicht - wichtig ist doch nur, dass absehbares prügeln kein härtefall ist.
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Donnerstag, 22. März 2007, 14:17

Dazu kommt: Rechtliche Stellung der Ehe Hirni. Wenn er als Ehemann die Tür eintritt kann er immer noch rumargumentieren, sie hätten sich gestern versöhnt und er habe heute nur seinen Schlüssel verloren. Bei Aussage gegen Aussage gibt es immer wieder Richter, die so was glauben...

Sind sie geschieden, steht ihm eherechtlich kein Schlüssel mehr zu und er ist nur ein gewöhnlicher Verprecher. ;)

PS: Außerdem könnte ich mir gut vorstellen, dass die Frau nach der Scheidung weniger Kamele wert ist und er sich ner neuen Karawane anschließt. :-D
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Tarantino (Reservoir Dogs)