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Der genaue Tathergang konnte jedoch nicht lückenlos geklärt werden. Auch das Motiv des 26-Jährigen blieb im Dunkeln
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Er war seit 2002/2003 an Schizophrenie erkrankt und in ambulanter psychiatrischer Behandlung.
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zum Zeitpunkt der Tat mit 2,5 Promille Blutalkohol sich in einem hohen Erregungszustand befand und unter Schizophrenie litt. Diese Faktoren minderten erheblich seine Schuldfähigkeit.
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Dagegen bezeichnete die Staatsanwaltschaft das Urteil als maßvoll.
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Original von Devotional101
mehr als ungerecht...
von ner freundin der ex hat mehr bekommen, wegen fahren ohne führerschein...
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Original von Devotional101
mehr als ungerecht...
von ner freundin der ex hat mehr bekommen, wegen fahren ohne führerschein...
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Original von Eiskristall
Artikel in der MZ (nicht online)
OK...hier der Artikel , der in Papierform erschienen ist. Hier werden definitiv Schuldeingeständnisse der Polizei gegeben.
Nächste Sache: wie will die Polizei sagen können, welchen Blutalkoholpegel der Täter zum Tatzeitpunkt hatte, wenn er erst Stunden nach der Tat festgenommen wurde ??
Woher willst du wissen, ob er seine ambulante Therapie wirklich durchgezogen hat ??
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Original von Devotional101
mehr als ungerecht...
von ner freundin der ex hat mehr bekommen, wegen fahren ohne führerschein...
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Original von -Shadow-
Edith: fragte grad nach wie oft du in einem Gerichtssaal warst [aoi]maTsuri um solch ein Vertrauen in Richter (auch nur menschen!) zu haben?
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letztendlich kann das gericht nur so entscheiden wie die ihnen vorgelegten fakten es zulassen, mehr ist nicht drin
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Original von Timelord
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Original von Devotional101
mehr als ungerecht...
von ner freundin der ex hat mehr bekommen, wegen fahren ohne führerschein...
wenn das wirklich ernst gemeint ist, war da sicherlich mehr dabei als nur fahren ohne fahrerlaubnis
(nach § 21 StVG gibts da maximal ein jahr oder wohl eher geldstrafe)
zum Urtteil:
wohl gerecht, mir ist nicht ganz ersichtlich warum der mann nicht in psychiatrische betreuung eingwiesen wird, nach seiner heilung könnte er dann seine 7 jahre haft absitzen ...
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Original von DerHirntot
---> verschiebt
PS: SV kann auch nachträglich angeordnet werden, ist in diesem Fall aber wohl eher unwahrscheinlich, [SIZE=3]da die Wiederholungsgefahr wohl als gering eingestuft werden wird .[/SIZE]