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Das Problem an diesem wie an vielen anderen Fällen ist, daß auch ein Richter nur einen sehr geringen Spielraum hat, der noch mehr eingeschränkt wird, wenn es Verfahrens- und Ermittlungsfehler gibt. Natürlich spielt der gesunde Menschenverstand nicht mit, wenn man sieht, dass ein einmal abgegebenes Geständnis völlig nichtig wird, wenn es widerrufen wird. Aber so ist nunmal die Rechtslage, da kann auch ein Richter nix ändern.
Jo, aber solange die Gesetzeslage eben so ist, daß ein widerrufenes Geständnis nicht in die Beurteilung des Falles einfließen darf, kann da kein Richter anders handeln. Wenn er es täte. wäre es ein Verfahrensfehler, der im Berufungsverfahren schlimmstenfalls das komplette Urteil kippen und zum Freispruch führen würde.Zitat
Original von Epona
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Das Problem an diesem wie an vielen anderen Fällen ist, daß auch ein Richter nur einen sehr geringen Spielraum hat, der noch mehr eingeschränkt wird, wenn es Verfahrens- und Ermittlungsfehler gibt. Natürlich spielt der gesunde Menschenverstand nicht mit, wenn man sieht, dass ein einmal abgegebenes Geständnis völlig nichtig wird, wenn es widerrufen wird. Aber so ist nunmal die Rechtslage, da kann auch ein Richter nix ändern.
aber genau so ein schnulli wie mit eben besagtem geständnis wäre es doch mal wert von oberster instanz überdacht zu werden, oder? für was wird denn sonst protokoll geführt?
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Original von P6sy6ch6o
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Original von Eiskristall
ich weiß, was nicht verwendet werden konnte/durfte, was sich noch zugetragen hat bzw. Details, die hier nicht ans Tageslicht gebracht werden.
nämlich?
Prinzipiell ist das natürlich richtig ... nur DARF man eben manchmal nicht alle Informationen öffentlich machen, die man evtl. hat. Und dafür gibt es verschiedene gute Gründe.Zitat
Original von mieze666
??du stellst also ein urteil zur diskussion, von dem du mehr informationen hast, diese nicht zur verfügung stellst, aber nur dein informationsstand zur diskussion steht?
wenn du den usern nich alle infos zur verfügung stellst / stellen möchtest, brauchst du dich nicht über andere meinungen aufregen...
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Original von DerHirntot
Prinzipiell ist das natürlich richtig ... nur DARF man eben manchmal nicht alle Informationen öffentlich machen, die man evtl. hat. Und dafür gibt es verschiedene gute Gründe.Zitat
Original von mieze666
??du stellst also ein urteil zur diskussion, von dem du mehr informationen hast, diese nicht zur verfügung stellst, aber nur dein informationsstand zur diskussion steht?
wenn du den usern nich alle infos zur verfügung stellst / stellen möchtest, brauchst du dich nicht über andere meinungen aufregen...
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Original von Maniac
ich würde auf grund der bestehenden quellen ehr die krankenkassen anprangern die einem psychisch karnken die stationäre behandlung versagt.
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Original von -=]KhAoS[=-
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Original von Maniac
ich würde auf grund der bestehenden quellen ehr die krankenkassen anprangern die einem psychisch karnken die stationäre behandlung versagt.
*hust*
soll ich? oder soll ich´s lassen?
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§ 39 SGB V
Krankenhausbehandlung
(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.
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Original von Maniac
[...]
wiederrufene aussagen können nicht als beweis verwendet werden, da manchmal fragwürdig ist unter welchen umständen das geständnis entstanden ist (oder wo kommen polizei- und andere skandale her??)
[...]
Zitat
Original von Lysthis
wer sind wir denn, dass wir festlegen, was ein menschenleben wert ist???
Zitat
Original von nothing
Tja, dann hieße es entweder zurück in die "Steinzeit" und Leben gegen Leben oder aber jegliche Form von Rechtssprechung bzw. Gerechtigkeit in dem hier diskutierten Fall von Mord wäre unmöglich.
Was wäre denn eine "gerechte" Strafe in den Augen der sich hier Empörenden und wie ließe diese sich "vernünftig" legitimieren?
Zitat
Original von Lysthis
ganz einfach ... wer jemanden umbringt sollte lebenslänglich hinter gitter OHNE!!! chance auf bewährung!!!
und "back to the stoneage" haben wir ja schon ... denn wenn verbrechen nicht gerecht (im sinne von gerecht dem opfern gegenüber) geahndet werden, dann kann von einem rechtssaat oder gerechtigleit nicht die rede sein!!!