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Verantwortlichkeit der Post
#1
ich hab da mal ne frage...
hab ein ziemliches problem mit einem e-bayer.
hat mitte dezember was von mir ersteigert.
haben uns ausgemacht, über hermes schicken zu lassen...
seit dezember gibt es aber hier kein hermes mehr, als bin ich schnell zur post, hab es (warum auch immer) unversichert geschickt..
jetzt meint er, es wäre nie angekommen...
habe jetzt eine frist gestellt bekommen, soll das geld plus 5 euro aufwand bis nächsten freitag überweisen, sonst mahnung.
hab aber einen rückverfolgungsantrag bei der post gestellt, läuft noch.
inwieweit kann ich die post für unversicherte sachen verantwortlich machen? ist das wirklich eine gesetzeslücke?
ich habe doch nichts getan und werde aufs übelste verdächtigt...
Zitat:weil Du die Spiele gar nicht verschickt hast!

muss ich jetzt wirklich für einen angeblich seriösen verein gerade stehen? wie soll ich mich verhalten?
kann natürlich auch sein, dass es angekommen ist und er nicht zahlen will. *wand*
*niemalsnicht*
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#2
Zitat:Original von Epona
kann natürlich auch sein, dass es angekommen ist und er nicht zahlen will. *wand*

das ist wohl die häufigste ursache bei solchen streitsachen.
so oft, wie angeblich pakete verschwinden sollen, ist das gar nicht möglich. oO
/o/ NÖRGEL-GROUP ASSEMBLE \o\

[Bild: cool.gif]

_.«¤°'¯¦»Kµåøs«¦¯'°¤»._
"du bist nicht nur musikalisch hardcore" ^^
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#3
Der Nachforschungsauftrag dauert in der Regel 2 Wochen (Erfahrungswerte). Dann erhälst du von der Post bzw. DHL schriftlich Bescheid. In der Regel, dass die Nachforschung negativ verlaufen ist. Inwiefern DHL/Post überhaupt ne Nachforschung anstellt, steht sowieso in den Sternen.
Verantwortlich machen kannst du die jedenfalls für den Verlust der Sendung nicht. Versichert ist diese ja auch nicht gewesen.
Um was für einen Betrag handelt es sich eigentlich?
Und selbst wenn er dir ne Mahnung schickt: Kommt diese von nem Anwalt, braucht dich das gar nicht jucken.
Kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, hast du 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen und dann muss der Käufer nachweisen, dass du die Ware nicht abgeschickt hast. In der Regel hat sichs dann auch schon erledigt.


Ähnliches habe ich kürzlich auch erlebt:
Habe per Einschreiben Ware verschickt. Angeblich war der Brief an der Seite geöffnet und die Ware entnommen wurden. Ich sagte dem Käufer, er soll mit dem Brief so wie er ihn empfangen hat zur Post gehen und Schadensmeldung machen (weil Einwurfeinschreiben ist ja bis 25 Euro versichert). Habe niiiie wieder was von dem gehört.

P.S. Hermes ist nen Sch***-Verein.
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#4
Zitat:Original von Epona
"kann natürlich auch sein, dass es angekommen ist und er nicht zahlen will.."
das nächste mal einfach erst das geld verlangen und dann die ware wegschicken..
und wenn man bei der post nen packet aufgibt bekommt man ja so ne quittung..
besser gesagt den durchschlag für den ausgefüllten packetschein
das wär doch nen beweis..
da steht ja die adresse drauf wo es hin soll/te
und der name und so..
und ich hab mal was per e-bay bestellt und weil ich keinen versichertes packet gemacht hatte, hat mich der verkäufer darauf hingewiesen dass es ihn sobald er es aufgegeben hat nicht´s mehr angeht..
also wenn´s weg is pech..
und wenn du ihn das geschickt hat und er hat keinen versicherten versandt gemacht isses doch seine schuld..
also pech..*schiel*
TroFa Weißenfels
Fr. & Sa. ab 20.00uhr
http://www.TroFa.de
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#5
Kafka, erst lesen...

Er hat bezahlt, sie hats abgeschickt und nun will er indirekt sein Geld wieder.

Sie haben Hermes ausgemacht (versichert), Epona hat dann aber eigenmächtig per DHL-Päckchen verschickt (unversichert), ohne dass der Käufer was wußte. Wo liegt da also die Schuld des Käufers???
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#6
mmmh....
stimmt!!
jetzt wo des sachst...
sorry manchmal *leitung*
meistens den ganzen tag..*schiel*
TroFa Weißenfels
Fr. & Sa. ab 20.00uhr
http://www.TroFa.de
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#7
es handelt sich um 12,50 euro...
dass er 5 euro zusätzlich für aufwand oder sowas verlangt macht mich schon stutzig.
das sing ist ja, dass wir uns eig. auf hermes geeinigt hatten und er meint, es wäre schon betrug, dass ich es einfach hab unversichert gesendet.
er wirft mir vor, das getan zu haben um zu sparen... das wären ganze 20 cent (hermes versichert zu post unversichert *piep* )!

edit:
Zitat:12,50 Euro zuzüglich 5,00 Euro Auslagenerstattung und 5% Zinsen über dem Diskontsatz

hä??
und ja, droht mit anwalt ---
*niemalsnicht*
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#8
Auch wenn du es per Päckchen geschickt hast, dann hast du theoretisch einen Kassenzettel bei der Post bekommen (wenn du es bei der Post abgegeben hast), dass sollte fürs erste reichen.

Ich geb Käfer recht, so richtig klappt das mir Hermes auch nicht.
I Suppose Even The Son Of God - Gets It Hard Sometimes - Especially When He Goes Round - Saying I Am The Way
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#9
ich habe keinen kassenzettel bekommen... error -.-
*niemalsnicht*
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#10
Hm....
Ok, genaue Ahung hab ich nicht, ich schreib einfach mal meine Meinung:
- Du hast die Ware anders als im "Vertrag" abgesprochen Versand, das ist definitiv KEIN Betrug, aber eine Pflichtverletzeung, zumindest meiner Meinung nach ( keine Garantie!), und die hast du zu vertreten, denn du hättest ihm entweder mailen müssen, obs auch per Post OK ist, oder eben ein Hermes suchen, aber das ganze hättest du wirklich, wenn bie der Post, versichert versenden müssen, wenn es so abgemacht war.
- Wegen 20 Cent mehr oder so soll der sich nicht in die Hose machen, du hast ja Verpackungs- und Versandkosten angegeben!
- Wenn es versichert gewesen wär, hätte er das Geld von der Post wieder bekommen, bzw von Hermes, also kann er damit rechnen, wenn was passiert gibts Geld wieder, wenn du es nicht versichert verschickst und es passiert was musst du eben dafür grade stehen (wieder meine Meinung)
- Wenn du keinen Kassenbong und nix hast, wie hast du dann den Nachforschungsantrag stellen können? Mail ihm ne Kopie von dem Nachforschungsantrag und dem Durchschlag von dem Packetschein, Kassenbon geht ja nicht ( den geben die meistens glaub ich nur auf Anfrage raus)
- Ob das Ding nun wirklich angekommen ist oder nicht, dass weiß glaub ich nur der Kerl selber.... Vllt hat er gesehen "Ahh, das ist ja unversichert, da hol ich mir mal mein geld wieder!", aber wissen tut mans nicht, das wäre jetzt die ganz böse Variante ;-)

Fazit:
1. Sag ihm, dass der Nachforschungsantrag läuft, und dass er sich bitte noch so lange gedulden möge
2. IMMER freundlich und neutral bleiben! Egal was solche Typen dann von sich geben (ich hab auch shcon sowas an der Backe, ähnlicher Fall wars)
3. Wenn dann von der Post nichts kommt: Zahl die 12,50€, meiner Meinung nach hat er Anspruch drauf, denn du hättest es, nunmal egal wo, versichert versenden müssen
4. Wofür will der 5€ für den Aufwand? Fürs E-Mail schreiben? Also bevor du das zahlst, frag ihn erstmal WOFÜR er einen Geldaufwand hatte ( glaub kaum, dass da Zeit zählt Oo). Also die würd ich ihm echt nicht geben! Außer er kann wirklich plausibel darlegen, dass er 5€ für sonstwas in der Sache ausgegeben hat.

^^ Hoffe ich konnt dir helfen
Mit glühenden Schläfen bin ich gelaufen, habe geglaubt, mit meinen Schritten die Stimmen der Vergangenheit ersticken zu können, die uns umtreiben und uns die Totenglocken läuten
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