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Das ist ok. Du wohnst auch nicht in Dresden ... aber wenn dem so wäre, solltest DU dir Gedanken machen.Zitat
Original von DBK
ich wüsste also erst mal gar nicht, wie die heißen.
Natürlich darf niemand wegen seiner politischen Einstellung oder anderer im GG angeführten Stichworten benachteiligt werden. Aber jeder Unternehmer hat das Recht, ihm aus irgendwelchen Gründen nicht genehmen Personen den Abschluss eines Geschäfts zu verweigern. Wenn der Inhaber des P1 (das in München, nicht das in Halle) dir in Turnschuhen den Eintritt verwehrt, ist das ungefähr das selbe Prinzip. Klar darfst du dich als Turnschuhträger dann redlich aufregen, Recht behält trotzdem der Inhaber.Zitat
Original von Teutates
Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das ist eine Scherzfrage oder?Zitat
Original von Teutates
Muss - man Wähler verunglimpfen weil sie es nicht besser wissen?
Für manche Leute in Deutschland sind Apfel und Gesellen auch die enzig wahren Patrioten, wird das deshalb wahrer?Zitat
Gut - böse --> eine Frage des Standpunktes! Für den Einen ist der Taliban die Achse des Bösen und für den Anderen ein Freiheitskämpfer!
Zitat
Original von DerHirntot
Das ist ok. Du wohnst auch nicht in Dresden ... aber wenn dem so wäre, solltest DU dir Gedanken machen.Zitat
Original von DBK
ich wüsste also erst mal gar nicht, wie die heißen.
Zitat
Original von DerHirntot
Natürlich darf niemand wegen seiner politischen Einstellung oder anderer im GG angeführten Stichworten benachteiligt werden. Aber jeder Unternehmer hat das Recht, ihm aus irgendwelchen Gründen nicht genehmen Personen den Abschluss eines Geschäfts zu verweigern. Wenn der Inhaber des P1 (das in München, nicht das in Halle) dir in Turnschuhen den Eintritt verwehrt, ist das ungefähr das selbe Prinzip. Klar darfst du dich als Turnschuhträger dann redlich aufregen, Recht behält trotzdem der Inhaber.Zitat
Original von Teutates
Art. 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Zitat
Original von DBK
machen wir mal ein beispiel: du cheknst mit deiner geliebten in einem Hotel deiner wahl ein. Die machen das aus moralischen Gründne nicht mit udn veröffentlchen dies, dass sie dich und Frau X am soundsovielten aus moralischen Gründne nicht in ihrem Hotel haben wollen... da bin ich aber mal gespannt, wie du DAS finden würdest...bzw deine ehefrau , sagt edith
Zitat
Original von DBK
das war lediglich zur verdeutlichung, dass es nicht sein kann, dass man vertrauliche buchungsdaten an die Öffentlichkeit geben kann, wenn man der meinung ist, dass der jenige einemaus i-welchem grund net ins konzept passt. Nur darum gehts mir.
edith sagt: scheiß relaod... manchmal nervts...
Zitat
Original von DBK
Deswegen vertrete ich die Meinung, dass man nur mit rechtsstaatlichen mitteln gegen sie vorgehen kann. andernsfalls macht man sich angreifbar. und kriegt sie nicht klein.
Zitat
Original von Teutates
Zitat
Original von WegeNarr
Die Aktion ist deswegen gut zu heißen, da schließlich die Verhältnismäßigkeit dieses zivilen Ungehorsams gewahrt wurde.
Das ist ja so ein Punkt! Wenn der Taliban Flugzeuge in Gebäude fliegt, rechtfertigt das dann auch einen Krieg gegen ein ganzes Volk?